Datum der letzten Aktualisierung: 1. Juli 2021.
Inhalt
Dieses Dokument beschreibt die Methodik, die wir zur Berechnung der Mehrwertsteuer für Verkäufer anwenden, die den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nutzen.
Die in diesem Dokument beschriebene Methodik bezieht sich nur auf Bestellungen, bei denen die beim Umsatzsteuer-Berechnungsservice registrierten Verkäufer für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer an die zuständigen Steuerbehörden verantwortlich sind. Die in diesem Dokument beschriebene Methodik gilt nicht für Bestellungen im Zusammenhang mit folgenden Szenarien:
Das Vereinigte Königreich ist am 1. Januar 2021 offiziell aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion austreten ("Brexit"). Ab diesem Datum hat das Vereinigte Königreich neue Umsatzsteuerregeln eingeführt, wodurch sich die Berechnung der Umsatzsteuer für bestimmte Verkäufe von Verkäufern an Kunden im Vereinigten Königreich verändert.
Ab dem 1. Januar 2021 ist Amazon verpflichtet, die Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich für die folgenden Verkäufe von Waren einzuziehen, wenn sie über einen Amazon Händlershop bestellt wurden und an Kunden im Vereinigten Königreich geliefert wurden, die nicht im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registriert sind:
Wenn eine dieser Lieferungen stattfindet, berechnet Amazon die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs dem Kunden bei der Bezahlung und führt diese direkt an die Steuerbehörde des Vereinigten Königreichs ab. Verkäufer erhalten bei ihren Auszahlungen keinen Umsatzsteuerbetrag des Vereinigten Königreichs und müssen diese Beträge nicht an die Steuerbehörde des Vereinigten Königreichs abführen.
Es gibt Ausnahmen für einige Verkäufe von Waren, die an Kunden in Nordirland geliefert werden, für die der Verkäufer für die Abrechnung der fälligen Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs verantwortlich bleiben kann.
Verkäufer bleiben dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs für alle anderen Lieferungen einschließlich Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Business-Kunden abzurechnen. Die in diesem Dokument beschriebene Methodik wird für diese Lieferungen weiterhin gelten.
Weitere Informationen darüber, wie Amazon die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs auf diese Lieferungen berechnet und einzieht, finden Sie auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce im Vereinigten Königreich.
Norwegen hat die Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce eingeführt, wodurch sich die Art und Weise der Berechnung der Umsatzsteuer für bestimmte Verkäufe von Verkäufern an norwegische Kunden geändert hat.
Seit dem 28. April 2021 ist Amazon verpflichtet, die Umsatzsteuer in Norwegen für die folgenden Verkäufe von Waren, die an Kunden in Norwegen geliefert wurden, einzuziehen, wenn sie über einen Amazon Shop bestellt wurden:
Bei solchen Verkäufen berechnet Amazon die norwegische Umsatzsteuer dem Kunden bei der Bezahlung, zieht diese ein und führt diese direkt an die norwegische Steuerbehörde ab. Sie erhalten bei Ihren Auszahlungen keinen norwegischen Umsatzsteuerbetrag und müssen diese Beträge nicht an die norwegische Steuerbehörde abführen.
Wenn Sie Waren an norwegische Kunden liefern, die für die norwegische Umsatzsteuer (B2B-Kunden) registriert sind, ist Ihr B2B-Kunde selbst für alle norwegischen Umsatzsteuern über die Umsatzsteuererklärung verantwortlich.
Es gibt keine Änderungen an Ihren Umsatzsteuerpflichten, wenn Sie aus Lagerbestand in Norwegen liefern oder wenn Sie Ihren Sitz in Norwegen haben. Sie sind für die Abrechnung aller für diese Verkäufe fälligen Umsatzsteuern verantwortlich.
Weitere Informationen darüber, wie Amazon die norwegische Umsatzsteuer auf diese Lieferungen berechnet und einzieht, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in Norwegen.
Ab dem 1. Juli 2021 erhebt Amazon Umsatzsteuer auf die folgenden E-Commerce-Verkäufe von Waren, die an Kunden in der EU geliefert werden, die nicht umsatzsteuerlich registriert sind (B2C) und über einen Amazon Shop bestellt wurden, wobei:
Wenn einer dieser beiden Fälle eintritt, berechnet Amazon dem Kunden die in der EU gültige Umsatzsteuer und führt sie direkt an die zuständige EU-Steuerbehörde ab. Der EU-Umsatzsteuerbetrag ist in den Auszahlungen an Verkäufer nicht enthalten und sie müssen ihn daher auch nicht deklarieren oder abführen.
Der von Amazon berechnete Umsatzsteuersatz ist der Steuersatz, der im Land der Lieferung an Ihren Kunden gilt. Wenn die Waren an eine Kundenadresse in Spanien geliefert werden, verwendet Amazon den entsprechenden spanischen Umsatzsteuersatz.
Diese Neuregelung wirkt sich nicht auf EU-Kunden mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus. Diesen Kunden wird keine Umsatzsteuer berechnet und es gelten weiterhin die aktuellen Umsatzsteuermeldepflichten. Sie unterliegen weiterhin den Vorschriften zur Umsatzsteuerregistrierung in den EU-Ländern, in denen Sie Lagerbestand haben.
Weitere Informationen darüber, wie Amazon EU-Umsatzsteuern für diese Lieferungen berechnet und einzieht, finden Sie unter EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021
Für alle Bestellungen, bei denen Amazon dafür verantwortlich ist, die Umsatzsteuer vom Kunden bei der Bezahlung einzuziehen und direkt an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen, wird Amazon seine eigenen produktbezogenen Einstellungen für den Umsatzsteuersatz verwenden, um die Umsatzsteuerberechnung durchzuführen. Produktbezogene Einstellungen für den Umsatzsteuersatz, die von Verkäufern für die Umsatzsteuer-Berechnungsservices von Amazon festgelegt wurden, werden für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf diese Lieferungen nicht verwendet.
Die von den Verkäufern eingestellten produktbezogenen Umsatzsteuersätze werden weiterhin für alle anderen Lieferungen verwendet, bei denen der Verkäufer für die fällige Umsatzsteuer oder die Importgebühren verantwortlich bleibt.
Ab dem 1. Juli 2021 gelten die folgenden Änderungen für die umsatzsteuerliche Behandlung und Erklärung von grenzüberschreitenden Fernverkäufen innerhalb der EU (B2C):
Die Schwellenwerte für Fernverkäufe, die im jeweiligen EU-Mitgliedstaat festgelegt sind, werden abgeschafft. Stattdessen gilt das Prinzip des allgemeinen Steuersatzes am Bestimmungsort für alle grenzüberschreitenden B2C-Warenlieferungen, d. h. Mehrwertsteuer ist in dem EU-Land fällig, in das die Waren versandt werden. Daher müssen Sie möglicherweise in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie B2C-Fernverkäufe durchführen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Es gibt eine Ausnahme von der oben genannten Regel für 34 Kleinstunternehmen. Wenn grenzüberschreitende Fernverkäufe, die von Ihrem Hauptgeschäftssitz versandt werden, 10 000 € pro Jahr nicht überschreiten, können Sie in dem Land, in dem Sie Ihre Bestellung versenden (d. h. Ihr Hauptgeschäftssitz), Umsatzsteuer berechnen und erheben. Bestellungen, die von anderen Ländern aus versandt werden, profitieren von dieser Ausnahme nicht und werden im Zielland besteuert.
Angesichts des hohen administrativen Aufwands für die Beantragung der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Verwaltung der Umsatzsteuervoranmeldungen in bis zu 27 EU-Ländern hat die EU eine zentrale Anlaufstelle (Union One-Stop-Shop, UOSS) eingeführt. Wenn Sie sich für UOSS entscheiden, müssen Sie sich nicht in allen EU-Ländern, in denen Ihre Waren an Kunden versandt werden (B2C), umsatzsteuerlich registrieren. Sie können alle EU-B2C-Fernverkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung melden, die Sie in Ihrem Niederlassungsland einreichen, unabhängig davon, aus welchen Ländern und in welche Länder tatsächlich versandt wird. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Verpflichtung zur Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (z. B. das Halten von Lagerbestand in anderen EU-Ländern) nicht entfällt.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon führt Umsatzsteuerberechnungen ausschließlich für das Vereinigte Königreich ("UK") und die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU" oder "EU27") für Produkte durch, die auf den Amazon Marketplace-Sites in der EU und im Vereinigten Königreich verkauft werden. Die Umsatzsteuerberechnungen werden auf der Grundlage der vom Verkäufer festgelegten Steuereinstellungen und anderer zugehöriger Verkäuferinformationen durchgeführt, die während der Konfiguration eingerichtet wurden. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon führt keine Umsatzsteuerberechnungen in Ländern außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs durch.
Umsatzsteuer-Berechnungsservices: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nutzt die Umsatzsteuer-Berechnungssoftware des Drittanbieters Vertex Indirect Tax O Series. Diese Software enthält Umsatzsteuer-Berechnungsregeln und -logik, einschließlich der Logik für das Auf- bzw. Abrunden von berechneten Beträgen. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon unterstützt die Berechnung folgender Umsatzsteuern und damit in Zusammenhang stehender Funktionen:
Weitere Informationen: Dies bezieht sich auf Fälle, in denen ein Kunde in dem Land umsatzsteuerlich registriert und ansässig ist, in dem die Transaktion zu Umsatzsteuerzwecken stattfindet, und der Verkäufer in diesem Land lediglich umsatzsteuerlich registriert, aber nicht ansässig ist. Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien haben ein System für Reverse-Charge-Inlandsgebühren für nicht ansässige Verkäufer eingeführt.
Ein in Frankreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer, der nicht physisch in Frankreich ansässig ist, bietet einen Artikel bei Amazon.fr für 12,00 € an, versendet diesen aus Frankreich und verkauft ihn an einen B2B-Kunden in Frankreich.
Umsatzsteuersatz = 0 % (Reverse-Charge-Inlandsgebühr für nicht ansässige Verkäufer)
Berechnung des Artikelpreises exklusive Umsatzsteuer: 12,00 €/(1 + 0,20) = 10,00 € (Grundpreis, anhand dessen die Reverse-Charge-Inlandsgebühr berechnet wird).
Berechnung des endgültigen Artikelpreises einschließlich der geltenden Umsatzsteuer: 10,00 €* (1 + 0,00) = 10,00 €
Die Umsatzsteuer-Berechnungsservices von Amazon unterstützen derzeit die folgenden Berechnungen und zugehörigen Funktionen nicht:
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verlässt sich auf die Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, des Produktsteuercodes und anderer Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung, die vom Verkäufer in Seller Central bereitgestellt oder konfiguriert wurden, und gegebenenfalls auf die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verkäufer sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Informationen und Einstellungen, einschließlich der Versandorte, in Seller Central jederzeit korrekt und aktuell sind (wenn dies erforderlich ist). Amazon garantiert nicht, dass die Umsatzsteuerberechnungen oder die vom Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erstellten Umsatzsteuerrechnungen immer korrekt sind oder dass sie immer rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde gemeldet werden (sofern die Services eine solche Berichterstellung beinhalten) und wir sind nicht dazu verpflichtet, die vom Verkäufer oder vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder zu korrigieren (können dies jedoch nach eigenem Ermessen tun). Insbesondere übernimmt Amazon keine Haftung für Umsatzsteuerrechnungen, die aufgrund von ungenauen oder unvollständigen Angaben des Verkäufers oder des Kunden falsch sind. Wenn Amazon von Verkäufern gültige Anmeldeinformationen für Anwendungsfälle für E-Rechnungsstellung/E-Reporting verlangt, kann keine Umsatzsteuerrechnung erstellt werden, wenn der Verkäufer diese nicht bereitstellt. Amazon übernimmt keine Haftung, wenn in diesem Fall keine Umsatzsteuerrechnung ausgestellt werden kann.
Im Folgenden finden Sie die Anforderungen an Verkäufer, die sich für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice anmelden möchten:
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nutzt alle gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (nur für die 27 EU-Länder und das Vereinigte Königreich), um zu bestimmen, in welcher Zuständigkeit die transaktionale Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf auf europäischen Marketplace-Sites von Amazon besteht. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon berücksichtigt bei der Umsatzsteuerberechnung und Rechnungsstellung keine lokalen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ein Verkäufer in seinem Konto aufgeführt hat. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können während des Registrierungsprozesses für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice angegeben und dann in Seller Central über den Abschnitt "Steuerinformationen" in den "Informationen zum Verkäuferkonto" verwaltet werden.
Amazon überprüft regelmäßig von Verkäufern und Kunden bereitgestellte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (siehe unten). Amazon kann jedoch die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verwendet wird, zu keinem Zeitpunkt garantieren. Beim Umsatzsteuer-Berechnungsservice werden nur von der Regierung als gültig aufgeführte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verwendet, welche durch einen EU-Mitgliedstaat oder das Vereinigte Königreich ausgestellt wurden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden auf verschiedene Arten überprüft:
Ab dem 1. Juli 2021 muss ein Verkäufer entweder in jedem EU-Land, in dem er B2C-Fernverkäufe durchführt, über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder auf der Seite Steuereinstellungen angeben, dass er sich für die Vereinfachung mit Union One-Stop-Shop (UOSS) entschieden hat.
Wenn der Verkäufer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Zielland angibt und sich nicht für die UOSS-Vereinfachung entschieden hat, berechnet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice dem Kunden den Preis inklusive Umsatzsteuer, führt jedoch keine Umsatzsteuerberechnung durch und erstellt auch keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erstellt nur einen Beleg für all jene Bestellungen, bei denen das Logo für eine herunterladbare Umsatzsteuer-Rechnung angezeigt wurde. Der Verkäufer ist daher für die Erstellung seiner eigenen Rechnung verantwortlich.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verlangt, dass der in Seller Central unter Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto > Geschäftsdaten > Identitätsdaten eingetragene Firmenname des Verkäufers exakt mit dem eingetragenen Firmennamen übereinstimmt, der mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers verknüpft ist. Wenn der eingetragene Firmenname des Verkäufers korrekt eingegeben wurde und ein Verkäufer einen anderen "Handelsnamen" in seinem Händlershop bevorzugt, kann der Verkäufer diesen anpassen, indem er seinen Anzeigenamen in seinem Seller Central-Konto unter Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto > Geschäftsdaten > Anzeigename aktualisiert.
Wenn ein Verkäufer eine Gruppen-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat und das Unternehmen, das für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice registriert wird, nicht das vertretende Mitglied ist, muss dieser die Mitgliedsbescheinigung vorlegen, auf der alle mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verbundenen Namen des eingetragenen Unternehmens aufgeführt sind. Der eingetragene Firmenname des Unternehmens, mit dem sich der Verkäufer für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice registriert, muss auf diesem Zertifikat angegeben sein, damit die Überprüfung des eingetragenen Firmennamens erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Die Vertex-Logik für die Auswahl des Zuständigkeitsbereichs nutzt die Informationen zu vier transaktionsbezogenen Details, um festzustellen, ob es sich um eine B2B-(Business-to-Business)- oder B2C-(Business-to-Customer)-Transaktion handelt, und um die Umsatzsteuerzuständigkeit und Steuerart (d. h. Umsatzsteuer) zu bestimmen. Diese vier transaktionsbezogenen Details sind:
Alle von einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Vereinigten Königreich ausgestellten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die Verkäufer unter Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto > Steuerinformationen > Informationen zum Ort der Niederlassung (an bestimmten Marketplaces Angaben zur Umsatzsteuer) in ihrem Seller Central-Konto angegeben haben.
Alle von der EU oder dem Vereinigten Königreich ausgestellten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die Kunden in ihrem Amazon Konto angegeben haben, werden berücksichtigt.
Die EU-Umsatzsteuergesetzgebung erfordert seit dem 1. Januar 2020 eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (im MIAS als gültig aufgeführt) des Kunden in einem anderen Land als dem Versandland. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für grenzüberschreitende Warenlieferungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.
Wenn ein Kunde keine in MIAS aufgeführte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, sondern eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann in der EU keine Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Warenlieferungen erfolgen. Stattdessen wird die Umsatzsteuer des Ursprungslandes (Versandort) berechnet. Dies gilt insbesondere für Kunden in Italien und Spanien.
Wenn beispielsweise ein Verkäufer (mit einer im MIAS aufgeführten gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland) Produkte aus Deutschland an Business-Kunden in Spanien sendet, die nur spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern haben, kann der Verkäufer die grenzüberschreitende Lieferung nicht als steuerbefreit behandeln. Daher wird dann die deutsche Umsatzsteuer fällig, da Deutschland das Ursprungsland für den Warenverkehr ist.
6.3.1. Mit Versand durch Amazon versandte Produkte: Beim Versand des Produkts wird der tatsächliche Versandort (Versandland) für die endgültige Umsatzsteuerberechnung verwendet, wenn die Sendung aus einem Amazon-Logistikzentrum stammt.
6.3.2. Vom Verkäufer versandte Produkte für die Umsatzsteuerberechnung: Beim Versand durch Verkäufer wird der Standardversandort (Absendeland) verwendet, der in den Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung des Verkäufers eingetragen ist, es sei denn, der Verkäufer ändert den Versandort während des Versandabfertigungsprozesses. Verkäufer müssen stets sicherstellen, dass der Standardversandort in ihrem Seller Central-Konto aktuell ist.
Die Lieferadresse basiert auf dem vom Kunden angegebenen Land, dem Bundesland/der Provinz, dem Ort und der Postleitzahl, da der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon auch die Umsatzsteuerberechnung für Bestellungen übernimmt, die in bestimmte Gebiete ohne Umsatzsteuer versandt werden. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon berechnet die Steuer basierend auf dem Zuständigkeitsbereich, der mit der vom Kunden angegebenen Adresse übereinstimmt.
Der Produktsteuercode ist wichtig, um den anwendbaren Umsatzsteuersatz für die vom Verkäufer angegebenen Produkte in dem Land zu bestimmen, in dem die Umsatzsteuer jeweils anfällt (Steuerzuständigkeitsbereich).
Der Standardproduktsteuercode (A_GEN_STANDARD) wird als Standardproduktsteuercode des Verkäufers festgelegt, sobald der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon aktiviert wurde. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice wendet immer den Standardumsatzsteuersatz für Ihre Produkte an, die in den jeweiligen Ländern gelten (z. B. derzeit 19 % in Deutschland und 20 % im Vereinigten Königreich).
Wenn ein Verkäufer die Standardposition des Systems ändern und einen anderen Produktsteuercode zuweisen möchte, kann er entweder den von ihm ausgewählten Standardproduktsteuercode in den Steuereinstellungen ändern oder Produktsteuercodes auf Angebotsebene festlegen. Ein Produktsteuercode auf Angebotsebene wird für ein einzelnes Angebot angewendet und kann auch verwendet werden, um einen Produktsteuercode auszuwählen, der sich von dem vom Verkäufer festgelegten Standardproduktsteuercode unterscheidet. Die Zuweisung des Produktsteuercodes auf Angebotsebene hat Vorrang gegenüber dem Standardproduktsteuercode.
Weitere Informationen finden Sie unter Umsatzsteuersätze und meine Produktsteuercodes.
Für Verkäufer, die ihre Standardversandadresse (Versandort) außerhalb Europas haben, erstellt der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und führt keine Umsatzsteuerberechnungen durch. In diesem Fall ist der Verkäufer dafür verantwortlich, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erstellen und die Umsatzsteuer für alle selbst versendeten Bestellungen zu berücksichtigen.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nutzt drei Hauptkomponenten zur Unterstützung der Umsatzsteuer-Berechnungen, die während der Angebotserstellung, der Bestellabwicklung und auf den Rechnungen angezeigt werden:
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verwendet den vom Verkäufer angegebenen Verkaufspreis inklusive Umsatzsteuer ("angezeigter Preis") und die unten beschriebene Logik, die auf dem Status der Umsatzsteuerregistrierung des Verkäufers basiert, um zu bestimmen, welcher Umsatzsteuersatz zur Bestimmung des Preises exklusive Steuer ("Preis exklusive Umsatzsteuer") verwendet wird, wenn erforderlich.
Es wird erwartet, dass Verkäufer einen angezeigten Preis für einen Artikel angeben, der an Kunden derjenigen lokalen Marketplace-Site (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Niederlande, Spanien und Schweden) gerichtet ist, auf der sie ihre Artikel anbieten. Daher wird die Umsatzsteuer auf Grundlage des angezeigten Preises generell unter Berücksichtigung der folgenden Prioritäten berechnet:
9.1.1. Für Business-to-Business-Transaktionen (B2B):
9.1.2. Für Business-to-Consumer-Transaktionen (B2C):
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele zur Veranschaulichung der oben beschriebenen Methode zur Ermittlung der Preise ohne Umsatzsteuer. In den folgenden Beispielen wurden der deutsche (19 %) und der polnische Umsatzsteuersatz (23 %) verwendet. Der tatsächliche Umsatzsteuersatz hängt vom Produktsteuercode ab (siehe Abschnitt 7.0).
Beispiel A:
Einem Verkäufer mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Deutschland, der bei Amazon.de einen Artikel für 11,90 € anbietet, wird der folgenden Preis exklusive Umsatzsteuer für einen umsatzsteuerpflichtigen Artikel zum Standardsatz (oder der bezahlte Gesamtpreis einschließlich der geltenden Umsatzsteuer) angezeigt:
11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Ein in Polen für die Umsatzsteuer registrierter Verkäufer, dessen "Standardland für den Preis ohne Umsatzsteuer" ebenfalls Polen ist und der in Deutschland nicht für die Umsatzsteuer registriert ist, bietet bei Amazon.de einen Artikel für 12,30 € an. Dem Verkäufer wird der folgende Preis exklusive Umsatzsteuer (der bezahlte Gesamtpreis einschließlich geltender Umsatzsteuer) für einen Artikel mit dem Standardsatz angezeigt:
12,30 / (1 + 0,23) = 10,00 €
Beispiel B:
Business-to-Consumer (B2C)-Transaktion in der EU: Wenn der Verkäufer über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Zielland verfügt oder sich für UOSS entschieden hat und das Produkt an einen Kunden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der EU sendet, verwendet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon den Umsatzsteuersatz des Versandlandes, um anhand des angezeigten Preises den Preis ohne Umsatzsteuer zu ermitteln. Der geltende Umsatzsteuersatz hängt dann vom Produktsteuercode ab, den der Verkäufer in seinen Steuereinstellungen definiert hat;
Im Folgenden finden Sie eines der Beispielergebnisse für eine B2C-Transaktion in der EU. Eine vollständige Liste der B2C-Ergebnisse in der EU finden Sie in Abschnitt 9.1. Umsatzsteuer zum angezeigten Preis berechnen, um den Preis exklusive Umsatzsteuer zu ermitteln.
Wenn ein Verkäufer, der in Deutschland für die Umsatzsteuer registriert ist und auf Amazon.de einen Artikel für 11,90 € anbietet, den Artikel von Deutschland an einen Kunden in Polen sendet, wird ihm der folgende Preis ohne Umsatzsteuer für einen umsatzsteuerpflichtigen Artikel zum Standardsatz angezeigt:
11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Sobald der Preis ohne Umsatzsteuer basierend auf der oben erläuterten Logik ermittelt wurde, wird die Umsatzsteuer erneut für den Preis ohne Umsatzsteuer berechnet. Daraus ergibt sich ein genauer Preis inklusive Umsatzsteuer. Dieser entspricht dem Gesamtpreis, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
9.2.1. Umsatzsteuerberechnung auf Artikel:
Nachdem der Preis ohne Umsatzsteuer ermittelt wurde, wird der endgültige Verkaufspreis inklusive Umsatzsteuer bestimmt, indem eine Umsatzsteuerberechnung anhand der oben beschriebenen Methode durchgeführt wird. Bei dieser Berechnung werden die drei Hauptkomponenten berücksichtigt: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die Vertex-Regeln und -Logik sowie die zugehörigen Amazon-Methoden.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele zur Veranschaulichung der Umsatzsteuer-Berechnung:
Berechnung des Artikelpreises exklusive Steuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Endgültige Berechnung des Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x (1 + 0,20) = 12,00 €
Dies liegt daran, dass in Österreich der Umsatzsteuersatz bei 20 % liegt. Der Preis exklusive Umsatzsteuer bleibt gleich, aber der vom Kunden bezahlte Preis erhöht sich aufgrund des höheren Umsatzsteuersatzes in Österreich.
In diesem Fall hat der Verkäufer weder eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich noch eine UOSS-Registrierung. Nach EU-Umsatzsteuerrichtlinien kann keine Umsatzsteuerberechnung erfolgen.
Berechnung des Artikelpreises exklusive Steuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Endgültige Berechnung des Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x (1 + 0,20) = 12,00 €
Der Verkäufer berechnet die Zielumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe unter seiner UOSS-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In diesem Beispiel sind 20 % österreichische Umsatzsteuer fällig. Der Preis exklusive Umsatzsteuer bleibt gleich, aber der vom Kunden bezahlte Preis erhöht sich aufgrund des höheren Umsatzsteuersatzes in Österreich.
Berechnung des Artikelpreises exklusive Steuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Berechnung des endgültigen Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer (bezahlter Gesamtpreis einschließlich geltender Umsatzsteuer): 10,00 x (1 + 0,00) = €10,00
Berechnung des Artikelpreises exklusive Steuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 €
Endgültige Berechnung des Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x (1 + 0,19) = 11,90 €
Die Umsatzsteuer des Ursprungslandes wurde berechnet, weil die Umsatzsteuer für Fernverkäufe nicht in Rechnung gestellt werden kann, da der Kunde eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, d. h. es handelt sich nicht um einen B2C-Verkauf und die Umsatzsteuerregelung für Fernverkäufe wird nicht angewendet. Die Befreiung der Umsatzsteuer für Warenlieferungen innerhalb der EU kann nicht angewendet werden, da die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden im MIAS nicht als gültig aufgeführt wird.
9.2.2. Umsatzsteuerberechnung für Werbeaktionen:
Werbeaktionen verstehen sich inklusive festgelegtem Preis, d. h. der Werbeaktionswert inklusive Umsatzsteuer wird erst bei der Berechnung des endgültigen Verkaufspreises inklusive Umsatzsteuer bestimmt (siehe Abschnitt 8.2 A). Die für die Werbeaktion berechnete Umsatzsteuer folgt dem Umsatzsteuersatz, der dem Artikel zugewiesen ist. Sobald der Werbeaktionswert inklusive Umsatzsteuer bestimmt wurde, verwenden wir den Umsatzsteuersatz, der dem Artikel zugewiesen ist, um den Werbeaktionswert exklusive Umsatzsteuer zu ermitteln.
Beispiel A:
Berechnung des Artikelpreises exklusive Umsatzsteuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 € (auf der deutschen Marketplace-Site angezeigter Preis)
Berechnung des Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x (1 + 0,20) = 12,00 € (in Österreich fällige Umsatzsteuer)
Berechnung des Aktionspreises für den Artikel inklusive Umsatzsteuer: 12,00 x 0,10 = 1,20 €
Berechnung des Aktionspreises für den Artikel exklusive Umsatzsteuer: 1,20 / (1 + 0,20) = 1,00 €
Berechnung des endgültigen Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 12,00 – 1,20 = 10,80 €
Beispiel B:
Berechnung des Artikelpreises exklusive Umsatzsteuer: 11,90 / (1 + 0,19) = 10,00 € (auf der deutschen Marketplace-Site angezeigter Preis)
Berechnung des Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x (1 + 0,00) = €10,00
Berechnung des Aktionspreises für den Artikel inklusive Umsatzsteuer: 10,00 x 0,10 = 1,00 €
Berechnung des Aktionspreises für den Artikel exklusive Umsatzsteuer: 1,00 / (1 + 0,00) = 1,00 €
Berechnung des endgültigen Artikelpreises inklusive Umsatzsteuer: 10,00 – 1,00 = 9,00 €
9.2.3. Umsatzsteuerberechnung auf den Versand:
Die Versandkosten verstehen sich inklusive festgelegtem Preis. Deshalb variieren sie nicht basierend auf den in Abschnitt 6.0 aufgeführten Transaktionsdetails. Nur die Versandkosten exklusive Umsatzsteuer können sich bei verschiedenen Transaktionen unterscheiden. Weitere Informationen zur Besteuerungsfähigkeit von Versandkosten finden Sie nachfolgend.
Beispiel A:
Ein in Deutschland und Österreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer versendet einen Artikel aus Deutschland an einen B2C-Kunden in Deutschland (19 %) und Österreich (20 %) und die Versandkosten inklusive Umsatzsteuer sind für beide Länder gleich: 5,00 EUR. In beiden Fällen zahlt der Kunde immer den vollen Betrag von 5,00 EUR
Feste Versandkosten inklusive Umsatzsteuer an einen deutschen Kunden: 5,00 EUR
Berechnung der Versandkosten exklusive Umsatzsteuer: 5,00 / (1 + 0,19) = 4,20 €
Feste Versandkosten inklusive Umsatzsteuer für einen österreichischen Kunden: 5,00 EUR
Berechnung der Versandkosten exklusive Umsatzsteuer: 5,00 / (1 + 0,20) = 4,17 €
Ein in Deutschland und Österreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer versendet einen Artikel aus Deutschland an einen B2B-Kunden in Deutschland (19 %) und Österreich (0 % – innergemeinschaftliche Warenlieferung basierend darauf, dass eine im MIAS aufgeführte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist) und die Versandkosten inklusive Umsatzsteuer sind für beide Länder gleich: 5,00 €. In beiden Fällen zahlt der Kunde immer den vollen Betrag von 5,00 €.
Feste Versandkosten inklusive Umsatzsteuer an einen deutschen Kunden: 5,00 €
Berechnung der Versandkosten exklusive Umsatzsteuer: 5,00 / (1 + 0,19) = 4,20 €
Feste Versandkosten inklusive Umsatzsteuer für einen österreichischen Kunden: 5,00 EUR
Berechnung der Versandkosten exklusive Umsatzsteuer: 5,00 / (1 + 0,00) = 5,00 €
Optionen für die Besteuerung von Versandkosten:
Standardmäßig wird für die Versandkosten derselbe Produktsteuercode wie für den entsprechenden Artikel zugewiesen. Daher gelten für die Versandkosten dieselben Regeln zur Produktbesteuerung. Ein Verkäufer kann die Standardregel für die Besteuerung von Versandkosten überschreiben, indem er angibt, ob der Versand immer mit dem Standard-Umsatzsteuersatz besteuert werden muss.
Verkäufer sollten sich an einen Steuerberater wenden, wenn sie Hilfe bei der Konfiguration dieser Steuereinstellungen für ihr Unternehmen benötigen.
9.2.4. Umsatzsteuerberechnung auf Geschenkverpackungsgebühren:
Die Kosten für die Geschenkverpackung verstehen sich inklusive festgelegtem Preis, d. h. der Gesamtpreis für die Geschenkverpackung variiert nicht basierend auf den in Abschnitt 6.0 aufgeführten Transaktionsdetails. Nur die Kosten für die Geschenkverpackung exklusive Umsatzsteuer können sich bei verschiedenen Transaktionen unterscheiden. Weitere Informationen zur Besteuerungsfähigkeit von Geschenkverpackungen finden Sie in der betreffenden Option.
Beispiel A:
Ein in Deutschland und Österreich umsatzsteuerlich registrierter Verkäufer verpackt einen Artikel und versendet ihn von Deutschland an einen Kunden in Deutschland (19 %) und Österreich (20 %). Die Kosten für die Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer sind für beide Länder gleich: 3,00 EUR. In beiden Fällen zahlt der Kunde immer den vollen Betrag von 3,00 €.
Feste Kosten für Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer für einen deutschen Kunden: 3,00 EUR
Berechnung der Kosten für die Geschenkverpackung exklusive Steuer: 3,00 / (1 + 0,19) = 2,52 €
Feste Kosten für Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer für einen österreichischen Kunden: 3,00 EUR
Berechnung der Kosten für die Geschenkverpackung exklusive Steuer: 3,00 x (1 + 0,20) = 2,50 €
Ein Verkäufer, der in Deutschland und Österreich umsatzsteuerlich registriert ist, verpackt einen Artikel und versendet ihn von Deutschland an einen Kunden in Deutschland (19 %) und Österreich (0 % – innergemeinschaftliche Warenlieferung basierend darauf, dass eine im MIAS aufgeführte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist). Die Kosten für die Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer sind für beide Länder gleich: 3,00 EUR. In beiden Fällen zahlt der Kunde immer den vollen Betrag von 3,00 EUR.
Feste Kosten für Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer für einen deutschen Kunden: 3,00 EUR
Berechnung der Kosten für die Geschenkverpackung exklusive Steuer: 3,00 / (1 + 0,19) = 2,52 €
Feste Kosten für Geschenkverpackung inklusive Umsatzsteuer für einen österreichischen Kunden: 3,00 EUR
Berechnung der Kosten für die Geschenkverpackung exklusive Steuer: 3,00 / (1 + 0,0) = 3,00 €
Optionen für die Besteuerung von Geschenkverpackung:
Standardmäßig wird für die Geschenkverpackung der gleiche Produktsteuercode wie für den zugehörigen Artikel verwendet. Daher gelten für Kosten für Geschenkverpackung dieselben Regeln zur Produktbesteuerung. Ein Verkäufer kann die Standardregel für die Besteuerung von Geschenkverpackungen überschreiben, indem er angibt, ob die Geschenkverpackung immer mit dem Standard-Umsatzsteuersatz besteuert werden muss.
Verkäufer sollten sich an einen Steuerberater wenden, wenn sie Hilfe bei der Konfiguration dieser Steuereinstellungen für ihr Unternehmen benötigen.
Die Umsatzsteuer wird bei der Bestellaufgabe unter Verwendung der zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe geltenden Umsatzsteuerberechnungsregeln und -sätze vorab berechnet. Die Umsatzsteuer, die dem Kunden tatsächlich berechnet wird, basiert jedoch auf den Umsatzsteuer-Berechnungsregeln (einschließlich des Status der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers und des Kunden), den Steuersätzen und dem tatsächlichen Versand- bzw. Lieferort, der zu dem Zeitpunkt gültig ist.
Je nach der Versandart einer Bestellung kann die Genehmigung für die Belastung gemäß der Zahlungsweise kurz nach der Bestellabgabe oder direkt vor dem Versand des Produkts erfolgen.
Viele Faktoren können sich zwischen dem Bestelldatum und dem Versanddatum ändern. Daher kann der vorab berechnete Umsatzsteuerbetrag vom tatsächlich belasteten Betrag abweichen. Beispielsweise können sich die Regeln oder Sätze für die Umsatzsteuerberechnung und der tatsächliche Versandort ändern (befindet sich in den Einstellungen für Versand durch Amazon). Dies kann dazu führen, dass die erhobene Umsatzsteuer – und somit auch die Preisspanne – steigt oder sinkt.
Alle Erstattungen werden als Beträge inklusive Umsatzsteuer behandelt und die Umsatzsteuerberechnungen auf Erstattungen folgen der Umsatzsteuerberechnung der ursprünglichen entsprechenden Verkaufstransaktion.
Der Prozess der Erstattung an Kunden hängt davon ab, ob das Produkt mit Versand durch Amazon oder mit Versand durch Verkäufer versendet wurde.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon berechnet die Umsatzsteuer auf Erstattungen mit und ohne Warenrücksendung durch den Kunden, z. B. wenn ein Verkäufer eine teilweise Erstattung für ein Produkt gewährt, der Kunde dieses jedoch nicht zurücksenden musste.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon berechnet die Umsatzsteuer für alle Erstattungen, die der Verkäufer über Seller Central vornimmt. All diese Erstattungen erfolgen nach eigenem Ermessen des Verkäufers.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon unterstützt keine Erstattungen, bei denen nur die Umsatzsteuer erstattet wird. Dies gilt hauptsächlich für grenzüberschreitende B2B-Warenlieferungen in der EU, bei denen der Kunde den Verkäufer anschließend über seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im anderen EU-Land informiert und die Erstattung der erhobenen Umsatzsteuer beantragt. Wenn der Verkäufer ausschließlich für die Umsatzsteuer eine Erstattung vornehmen möchte, muss er die Option zur Erstattung aus Kulanzgründen verwenden und seine eigene Gutschrift und eine neue Umsatzsteuerrechnung erstellen.
Umsatzsteuersätze sowie Umsatzsteuerberechnungsregeln und -logik werden von unserem Drittanbieter Vertex bereitgestellt, dessen monatliche Aktualisierungen wir vor Ende des Kalendermonats umsetzen.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erstellt automatisch Umsatzsteuerrechnungen und -gutschriften für den Kunden im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt jedoch rechtlich der Aussteller der Umsatzsteuerrechnung, die mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erstellt wurde. Umsatzsteuerberechnung und Rechnungsgenerierung erfolgen auch für Bestellungen, die vor dem Aktivierungsdatum aufgegeben, jedoch nach dem Aktivierungsdatum versendet wurden. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass er keine weiteren Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und keine Gutschriften für Bestellungen und Transaktionen erstellt, die erfolgen, nachdem er sich für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon registriert hat.
Für Transaktionen, die vor dem Beitritt zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erfolgt sind, aber erst danach zurückgegeben/zurückerstattet werden, sind vom Verkäufer ggf. Gutschriften auszustellen.
Für jedes Land, in dem der Verkäufer über eine von der Regierung als gültig aufgeführte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt und diese auf die Unterlagen gedruckt wird, wird eine eindeutige Umsatzsteuerrechnung und Gutschrift erstellt. Rechnungsnummern werden üblicherweise in numerischer Reihenfolge erstellt. In dem Fall, dass ein Verkäufer den Umsatzsteuer-Berechnungsservice erst deaktiviert und dann erneut aktiviert, wird die Reihenfolge ab der letzten Nummer fortgesetzt.
Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer können über Seller Central heruntergeladen werden:
Für Verkäufer, die den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verwenden, enthält der Umsatzsteuer-Berechnungsbericht Umsatzsteuerinformationen für Verkäufer. Diese Informationen können bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen des Verkäufers nützlich sein. Verkäufer können auf diesen Bericht zugreifen, indem sie zu ihrem Seller Central-Konto navigieren: Wählen Sie auf dem Tab "Berichte" den Ordner "Steuerdokumente" aus, klicken Sie auf den Tab "Amazon Umsatzsteuerberechnungen" und wählen Sie im Drop-down-Feld "Berichtstyp" die Option "USt.-Berechnungen" aus.
Weitere Informationen finden Sie auch im Bericht zu den monatlichen Umsatzsteuerberechnugnen von Amazon. Diesen erhalten Sie im Abschnitt Berichte Ihres Seller Central-Kontos.
Verkäufer sollten sich an einen Steuerberater wenden, wenn sie Hilfe bei der Zusammenstellung und dem Einreichen von Steuererklärungen benötigen.
Während der Registrierung beim Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon haben Verkäufer die Möglichkeit, zu bestimmen, wann der Berechnungsservice beginnt. Die Einstellungen für die Umsatzsteuerberechnung gelten ab 12:00 Uhr (UTC) an dem vom Verkäufer ausgewählten Aktivierungsdatum.
Bitte beachten Sie, dass es bei Änderungen am Startdatum für den Berechnungsservice nach der Aktivierung 30 Minuten dauern kann, bis sie im System wirksam werden. Verkäufern wird geraten, ihre Transaktionen für den Zeitraum zu überwachen, in dem die Änderung vorgenommen wird, und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Verkäufer erhalten die Möglichkeit, den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon zu deaktivieren. Ab diesem Datum sind allein die Verkäufer für die Umsatzsteuerberechnung, -rechnungsstellung und die -berichterstellung verantwortlich.