Die Kundensicherheit hat oberste Priorität bei Amazon. Als Verkäufer müssen Sie darauf achten, dass die von Ihnen angebotenen Produkte nicht nur sicher sind, sondern auch den geltenden Verordnungen entsprechen.
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu den Anforderungen an Produkte mit CE-Kennzeichnung. Zudem wird Ihnen erklärt, wie Sie diese Produkte den Vorschriften entsprechend in der EU und nach dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich verkaufen können. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihre Produkte geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (falls verfügbar).
Hersteller versehen ihre Produkte eigenverantwortlich mit der CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass das Produkt den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzstandards des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entspricht. Darüber hinaus ist in der EU-Gesetzgebung festgelegt, dass der Hersteller eines Produkts mit CE-Kennzeichnung eine EU-Konformitätserklärung für das Produkt ausstellt und technische Unterlagen anlegt (siehe weiter unten).
Nicht alle im EWR verkauften Produkte müssen mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Beispiele für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen, sind Spielzeug, Elektronikgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Maschinen, Bauprodukte, Gasgeräte, Wasserfahrzeuge für die Freizeit und den persönlichen Gebrauch, Druckbehälter und Messgeräte.
Eine vollständige Liste der Produkte, die der CE-Kennzeichnungsvorschrift unterliegen, sowie Informationen über die Schritte, die ein Hersteller zur Anbringung der CE-Kennzeichnung durchführen muss, finden Sie hier:
Sie sollten sicherstellen, dass die von Ihnen verkauften Produkte den CE-Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Dazu empfehlen wir Ihnen, ggf. mithilfe Ihres Rechtsbeistands, Folgendes zu tun:
Eine Konformitätserklärung ist ein von einem Hersteller oder Bevollmächtigten unterzeichnetes Dokument, das bestätigt, dass das in Verkehr gebrachte Produkt den geltenden EU-Bestimmungen entspricht. Sie ist mit wenigen Ausnahmen für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung erforderlich, die in der EU verkauft werden. Der Inhalt der Konformitätserklärung muss den Mustererklärungen in Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG oder in Anhängen der geltenden Gesetze entsprechen.
Durch das Anlegen und Unterzeichnen der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Produktkonformität mit der geltenden EU-Rechtsprechung.
Sie sollten sich mit den geltenden Gesetzen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Konformitätserklärung alle geltenden Anforderungen erfüllt.
Die Konformitätserklärung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Auf Anforderung sollte die Konformitätserklärung in einem nicht bearbeitbaren Format (z. B. PDF) zur Verfügung gestellt und von einem zuständigen Mitarbeiter des Herstellers unterschrieben werden (einschließlich des gedruckten Namens und der Position des Mitarbeiters).
Weitere Informationen zur Erstellung der Konformitätserklärung und der dazugehörigen Anforderungen finden Sie unter diesem Link.
Bauprodukte, die einer europäischen harmonisierten Norm unterliegen oder für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde, müssen eine vom Hersteller ausgestellte Leistungserklärung anstelle einer Konformitätserklärung aufweisen. Zusätzlich zu den Anforderungen an eine Konformitätserklärung muss die Leistungserklärung Angaben zu den wesentlichen Anforderungen des Produkts (z. B. Haltbarkeit, Dicke, Brandverhalten), der Leistung des Produkts und den harmonisierten technischen Spezifikationen bereitstellen. Außerdem muss das Produkt selbst mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Für einige Produkttypen hat die EU harmonisierte Normen erstellt, die Hersteller, andere Wirtschaftsakteure oder Konformitätsbewertungsstellen verwenden können, um zu zeigen, dass die Produkte der relevanten EU-Gesetzgebung entsprechen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Nein. Produkte mit CE-Kennzeichnung erfordern zusätzliche Konformitätsunterlagen (z. B. Testberichte oder Zertifikate), welche die Konformität des Produkts gesondert belegen. Je nach Produkttyp müssen die technischen Unterlagen Angaben zu Design, Herstellung und Betrieb eines Produkts enthalten. Das ist erforderlich, um die Produktkonformität zu belegen, und begleitet die Konformitäts- oder Leistungserklärung. Sie benötigen die technischen Unterlagen, bevor Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden, und um das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen zu können. Die Inhalte der technischen Unterlagen sind in Anhang II der Entscheidung 768/2008/EG und in der geltenden Gesetzen aufgeführt. Zu den technischen Unterlagen gehören in der Regel Testberichte, Produktzertifikate, technische Zeichnungen, Werkzertifikate, Qualitätssicherungs- und Kontrollunterlagen, Materialliste usw. Die technischen Unterlagen sollten regelmäßig aktualisiert werden und muss aktualisiert werden, falls wesentliche Änderungen an einem Produkt vorgenommen werden.
Unter Umständen müssen Sie diese Unterlagen kurzfristig zur Verfügung stellen. Daher ist es wichtig, dass Sie Zugriff auf alle erforderlichen Konformitätsunterlagen für alle Ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung haben.
Am 16. Juli 2021 tritt eine neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (die sogenannte "Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten") in Kraft. Diese neue Verordnung verlangt, dass für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung (mit Ausnahme von Medizinprodukten, Seilbahnen, Explosivstoffen für zivile Zwecke, Warmwasserheizkesseln und Aufzügen) ein in der europäischen Union ansässiger Ansprechpartner für Fragen und bestimmte Aufgaben in Zusammenhang mit der Produktkonformität (eine "verantwortliche Person") bestimmt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite "Anforderung einer verantwortlichen Person".
Einen detaillierten Überblick über die Konformitätsrichtlinien finden Sie auf der Seller Central-Seite Produktsicherheit und Einhaltung von Regeln. Diese Seite bietet auch einen detaillierteren Überblick über die einzelnen Richtlinien.
Außerdem finden Sie auf der Seite Compliance-Lösungen im Service-Provider-Netzwerk eine Liste von externen Beratern, die Ihnen bei Fragen zu gesetzlichen Anforderungen helfen können.
Hersteller versehen ihre Produkte eigenverantwortlich mit der CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass das Produkt den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzstandards des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entspricht. Darüber hinaus ist in der EU-Gesetzgebung festgelegt, dass der Hersteller eines Produkts mit CE-Kennzeichnung eine EU-Konformitätserklärung für das Produkt ausstellt und technische Unterlagen anlegt (siehe weiter unten).
Nicht alle im EWR verkauften Produkte müssen mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Beispiele für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen, sind Spielzeug, Elektronikgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Maschinen, Bauprodukte, Gasgeräte, Wasserfahrzeuge für die Freizeit und den persönlichen Gebrauch, Druckbehälter und Messgeräte.
Eine vollständige Liste der Produkte, die der CE-Kennzeichnungsvorschrift unterliegen, sowie Informationen über die Schritte, die ein Hersteller zur Anbringung der CE-Kennzeichnung durchführen muss, finden Sie hier:
Für betroffene Produkte, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals im Vereinigten Königreich oder in der EU auf den Markt gebracht wurden, ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Produkte, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals in der EU oder im Vereinigten Königreich auf den Markt gebracht wurden, dürfen weiter zirkulieren, bis sie beim Endverbraucher angekommen sind, und unterliegen nicht den Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten. Sie können Nachweise darüber aufbewahren, wann Produkte erstmals im Vereinigten Königreich oder in der EU auf den Markt gebracht wurden. Geeignete Unterlagen sind beispielsweise Verkaufsverträge, Rechnungen und Versandpapiere.
Nach dem 31. Dezember 2020 müssen die meisten Produkte, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich war, sowie Aerosolprodukte das UKCA-Zeichen tragen, um sie in Großbritannien (England, Schottland und Wales) auf den Markt zu bringen. Die UKCA-Kennzeichnung ist eine neue Produktkennzeichnung. UKCA steht für "UK Conformity Assessed". Informationen der Regierung des Vereinigten Königreichs zum UKCA-Kennzeichen finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-mark-from-1-january-2021.
Bitte beachten Sie auch, dass für Waren, die Sie in (1) Großbritannien und (2) Nordirland verkaufen, unterschiedliche Vorschriften gelten.
Weitere Informationen finden Sie in den Brexit-Richtlinien der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten.
Sie sollten sicherstellen, dass die von Ihnen verkauften Produkte den CE- bzw. UKCA-Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Dazu empfehlen wir Ihnen, ggf. mithilfe Ihres Rechtsbeistands, Folgendes zu tun:
Eine Konformitätserklärung ist ein von einem Hersteller oder Bevollmächtigten unterzeichnetes Dokument, das bestätigt, dass das in Verkehr gebrachte Produkt den geltenden Bestimmungen entspricht. Sie ist mit wenigen Ausnahmen für alle Produkte mit CE- bzw. UKCA-Kennzeichnung erforderlich, die im Vereinigten Königreich verkauft werden. Produkte, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, müssen über eine EU-Konformitätserklärung verfügen. Produkte, die mit einem UKCA-Zeichen versehen sind, müssen über eine Konformitätserklärung für das Vereinigte Königreich verfügen. Der Inhalt der Konformitätserklärung muss den Mustererklärungen in den Anhängen der geltenden Gesetze entsprechen.
Durch das Anlegen und Unterzeichnen der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Produktkonformität mit der geltenden Rechtsprechung.
Sie sollten sich mit den geltenden Gesetzen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Konformitätserklärung alle geltenden Anforderungen erfüllt.
Die Konformitätserklärung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Auf Anforderung sollte die Konformitätserklärung in einem nicht bearbeitbaren Format (z. B. PDF) zur Verfügung gestellt und von einem zuständigen Mitarbeiter des Herstellers unterschrieben werden (einschließlich des gedruckten Namens und der Position des Mitarbeiters).
Weitere Informationen zur Erstellung der Konformitätserklärung und der dazugehörigen Anforderungen finden Sie unter diesem Link.
Bauprodukte, die einer bestimmten Norm unterliegen oder für die eine technische Bewertung für das Vereinigte Königreich ausgestellt wurde, müssen eine vom Hersteller ausgestellte Leistungserklärung anstelle einer Konformitätserklärung aufweisen. Zusätzlich zu den Anforderungen an eine Konformitätserklärung muss die Leistungserklärung Angaben zu den wesentlichen Anforderungen des Produkts (z. B. Haltbarkeit, Dicke, Brandverhalten), der Leistung des Produkts und den harmonisierten technischen Spezifikationen bereitstellen.
Außerdem muss das Produkt selbst mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Ab dem 1. Januar 2021 kann es die UKCA-Kennzeichnung tragen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Für einige Produkttypen gelten harmonisierte Normen, die Hersteller, andere Wirtschaftsakteure oder Konformitätsbewertungsstellen verwenden können, um zu zeigen, dass die Produkte der relevanten Gesetzgebung entsprechen.
Nein. Produkte mit CE-bzw. UKCA-Kennzeichnung erfordern zusätzliche Konformitätsunterlagen (z. B. Testberichte oder Zertifikate), welche die Konformität des Produkts gesondert belegen. Je nach Produkttyp müssen die technischen Unterlagen Angaben zu Design, Herstellung und Betrieb eines Produkts enthalten. Das ist erforderlich, um die Produktkonformität zu belegen, und begleitet die Konformitäts- oder Leistungserklärung.
Sie benötigen die technischen Unterlagen, bevor Produkte im Vereinigte Königreich verkauft werden, und um das Produkt mit der CE- bzw. UKCA-Kennzeichnung versehen zu können. Die Inhalte der technischen Unterlagen sind in den geltenden Gesetzen aufgeführt. Zu den technischen Unterlagen gehören in der Regel Testberichte, Produktzertifikate, technische Zeichnungen, Werkzertifikate, Qualitätssicherungs- und Kontrollunterlagen, Materialliste usw. Die technischen Unterlagen sollten regelmäßig aktualisiert werden und muss aktualisiert werden, falls wesentliche Änderungen an einem Produkt vorgenommen werden.
Unter Umständen müssen Sie diese Unterlagen kurzfristig zur Verfügung stellen. Daher ist es wichtig, dass Sie Zugriff auf alle erforderlichen Konformitätsunterlagen für alle Ihre Produkte mit CE- bzw. UKCA-Kennzeichnung haben.
Einen detaillierten Überblick über die Konformitätsrichtlinien finden Sie auf der Seller Central-Seite Produktsicherheit und Einhaltung von Regeln. Diese Seite bietet auch einen detaillierteren Überblick über die einzelnen Richtlinien.
Außerdem finden Sie auf der Seite Compliance-Lösungen im Service-Provider-Netzwerk eine Liste von externen Beratern, die Ihnen bei Fragen zu gesetzlichen Anforderungen helfen können.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland (NI) seit dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Einzelnen heißt dies:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat eine Orientierungshilfe zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält Informationen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner in Bezug auf die Konformitätsanforderungen ab dem 1. Januar 2021, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diese Leitfäden (unten verlinkt) sowie alle anderen spezifischen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, die für Ihr Produkt gelten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Die Leitfäden zum Brexit finden Sie hier:
Großbritannien:
Nl:
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website zu besuchen, die Hinweise zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält: