In den folgenden Beispielen wird gezeigt, wie die Gebühr für die Einbehaltung bei Erstattungen für Produkte berechnet wird, die keine BMVD-Produkte sind.
Angenommen, Sie erhalten die folgende Bestellung über 2 Artikel:
Artikel A (Artikelpreis) | 300,00 £ |
Artikel B (Artikelpreis) | 50,00 £ |
Versandkosten für Artikel A | 40,00 £ |
Versandkosten für Artikel B | 5,00 £ |
Geschenkverpackung für Artikel A | 5,00 £ |
Geschenkverpackung für Artikel B | 2,00 £ |
GESAMTSUMME | 402,00 £ |
Anschließend erstatten Sie den Betrag für Artikel A, einschließlich der Versandkosten und der Kosten für die Geschenkverpackung. Das ist die gängige Praxis, wenn der Kunde den Artikel vor dem Versand der Bestellung storniert. Wenn der Prozentsatz für die Verkaufsgebühr für Artikel in dieser Kategorie bei 15 % liegt, wird die anfängliche Einbehaltungsgebühr wie folgt berechnet:
= 20 % × [Verkaufsgebühr × (Artikel A + Versandkosten Artikel A + Geschenkverpackung Artikel A)] = Rate für die Einbehaltungsgebühr × [Rate für die Verkaufsgebühr × (Artikel A + Versandkosten Artikel A + Geschenkverpackung Artikel A)] = 20 % × [15 % × (300 £ + 40 £ + 5 £)] = 20 % × [15 % × 345 £] = 20 % × [51,75 £] = 10,35 £
Da die Einbehaltungsgebühr für diesen Posten nicht über 5 £ liegen darf, wird sie auf 5 £ gedeckelt. Beachten Sie, dass andere Artikelgebühren wie Versandkosten und Kosten für eine Geschenkverpackung bei der Berechnung der Einbehaltungsgebühr berücksichtigt werden.
Angenommen, Sie erhalten dieselbe Bestellung über 2 Artikel wie im Beispiel oben, erstatten die Bestellung dieses Mal jedoch vollständig, einschließlich der Versandkosten und der Kosten für die Geschenkverpackung. Das ist gängige Praxis, wenn der Kunde die Bestellung vor dem Versand storniert. Die anfängliche Einbehaltungsgebühr wird für jeden Artikelposten in der Erstattung wie folgt berechnet:
= Rate für die Einbehaltungsgebühr × [Verkaufsgebühr × (Artikel A + Versandkosten Artikel A + Geschenkverpackung Artikel A)] = 20 % × [15 % × (300 £ + 40 £ + 5 £)] = 20 % × [15 % × 345 £] = 20 % × [51,75 £] = 10,35 £
= Rate für die Einbehaltungsgebühr × [Verkaufsgebühr × (Artikel B + Versandkosten Artikel B + Geschenkverpackung Artikel B)] = 20 % × [15 % × (50 £ + 5 £ + 2 £)] = 20 % × [15 % × 57 £] = 20 % × [8,55 £] = 1,71 £
Da die beiden Einbehaltungsgebühren nicht über jeweils 5 GBP liegen dürfen, wird die erste Gebühr in diesem Beispiel auf 5 GBP gedeckelt und die zweite Gebühr so übernommen. Insgesamt beträgt die Einbehaltungsgebühr also 6,71 GBP. Beachten Sie, dass andere Artikelgebühren wie Versandkosten und Kosten für eine Geschenkverpackung bei der Berechnung der Einbehaltungsgebühr berücksichtigt werden.
Angenommen, Sie erhalten die folgende Bestellung über 3 Artikel:
Artikel A (Stückzahl: 2) | 600,00 £ |
Artikel B | 50,00 £ |
Versandkosten für Artikel A | 20,00 £ |
Versandkosten für Artikel B | 5,00 £ |
Geschenkverpackung für Artikel A | 5,00 £ |
Geschenkverpackung für Artikel B | 2,00 £ |
GESAMTSUMME | 682,00 £ |
Anschließend erstatten Sie die Gesamtstückzahl für Artikel A, ohne die Versandkosten und die Kosten für die Geschenkverpackung. Das ist gängige Praxis, wenn der Kunde die Artikel nach Versand der Bestellung zurücksendet. Da die Einbehaltungsgebühr für jeden Artikelposten in einer Erstattung berechnet wird und eine größere Stückzahl eines Einzelartikels als ein solcher Artikelposten Artikelposten gilt, wird die Gebühr für beide Artikel A nur einmal berechnet. Wenn wir nun wieder davon ausgehen, dass die Verkaufsgebühr für Artikel in dieser bei Kategorie 15 % liegt, würde die anfängliche Einbehaltungsgebühr (vor der Deckelung auf 5 £) wie folgt berechnet:
= Verkaufsgebühr × [Rate für die Einbehaltungsgebühr × (Gesamtsumme Artikel A)] = 20 % × [15 % × 600 £] = 20 % × [90 £] = 18,00 £
Da diese Einbehaltungsgebühr mehr als 5 £ beträgt, wird sie auf 5 £ gedeckelt. Beachten Sie, dass bei nachfolgenden Erstattungen für diesen Artikel keine Einbehaltungsgebühr mehr berechnet wird, da der Höchstbetrag von 5 £ bereits erreicht ist.