Die Umsatzsteuer in Europa ist eine Verbrauchssteuer auf den beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erzielten Mehrwert. Sie wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben, die für die Verwendung oder den Verbrauch in Europa gekauft oder verkauft werden. Das bedeutet, dass Waren, die exportiert, oder Dienstleistungen, die an Kunden im Ausland verkauft werden, normalerweise nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Importe nach Europa werden besteuert.
Die Umsatzsteuer:
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer (USt)
Umsatzsteuerlich registrierte Händler erhalten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und müssen auf ihren Rechnungen die von den Kunden eingezogene Umsatzsteuer ausweisen. Die Kunden wissen somit, welchen USt-Betrag sie als Vorsteuer abziehen können (wenn sie selbst umsatzsteuerlich registriert sind), und wie viel Umsatzsteuer sie für das Endprodukt bezahlt haben.
Da die EU-Gesetzgebung lediglich einen regulären Umsatzsteuersatz von mindestens 15 % und einen ermäßigten Satz von mindestens 5 % vorschreibt, variieren die tatsächlichen Steuersätze zwischen den verschiedenen europäischen Ländern und bestimmten Produktarten. Außerdem gelten in manchen Mitgliedsstaaten noch besondere Regelungen für bestimmte Bereiche.
Zuverlässige Informationen über den aktuellen Umsatzsteuersatz für ein bestimmtes Produkt in einem bestimmten Mitgliedstaat erteilen die jeweiligen Steuerbehörden.
Wenn Sie Produkte nach Europa bzw. aus einem europäischen Land in ein anderes verkaufen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass der Steuersatz von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Wenn Sie Ihre eigenen Waren aus einem EU-Land in ein anderes transferieren oder wenn Versand durch Amazon Ihre Waren von einem Logistikzentrum aus in ein anderes Land überführt, in dem Ihre Produkte gelagert wurden, kann dieser Transfer ebenfalls als umsatzsteuerpflichtige Transaktion behandelt werden. Sie sind dafür verantwortlich, allen geltenden Umsatzsteuerverpflichtungen in Ländern mit einer Marketplace-Site von Amazon, in Ländern, in die Sie Ihre Produkte liefern (bzw. in die Amazon in Ihrem Auftrag liefert), sowie in anderen Ländern nachzukommen.
Wenn Sie Produkte nach Europa importieren, können Sie dazu verpflichtet werden, Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt zu entrichten, zu dem Ihre Waren in Europa eintreffen. Die Steuer muss in dem Land bezahlt werden, in das Sie Ihre Waren schicken. Die Umsatzsteuer ist üblicherweise vom Zollanmelder in dem Land zu entrichten, in das die Waren importiert werden. Sie sind zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Auslieferung der Waren verpflichtet, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Lieferanten vereinbart, dass die Einfuhrumsatzsteuer dem Preis der Waren hinzugerechnet wird und er die Steuer bei der zuständigen Steuerbehörde entrichtet.
Falls Ihr Unternehmen nicht in der EU ansässig ist und Sie Ihre Produkte aus einem Land außerhalb der EU direkt an Kunden in einem EU-Land oder in ein Logistikzentrum in der EU senden, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, um sich über Import- und Umsatzsteuerverpflichtungen zu informieren, denen Sie möglicherweise unterliegen.
Waren, die an Kunden außerhalb Europas verkauft und exportiert werden, unterliegen möglicherweise nicht der europäischen Umsatzsteuer.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs.
Wenn Sie Ihre Produkte in der EU verkaufen, müssen Sie Ihren Kunden möglicherweise Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie müssen ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen, Umsatzsteuererklärungen abgeben und die von Ihren Kunden eingezogene Umsatzsteuer an die Steuerbehörden abführen.
In den meisten Ländern Europas können Sie sich auf der Website der Steuerbehörde des jeweiligen Landes online registrieren. Die meisten dieser Websites bieten die Umsatzsteuerinformationen auch auf Englisch an. Auf den Websites ist üblicherweise ein Online-Registrierungsformular oder ein PDF-Formular verfügbar, das Sie herunterladen, ausfüllen und per Post zurücksenden können. Falls die Online-Registrierung nicht möglich ist, erhalten Sie Informationen darüber, wo Sie eine USt-IdNr. beantragen können. Nachdem Sie eine USt-IdNr. beantragt haben, werden Sie eventuell Formulare erhalten, die Sie unterschreiben und auf dem Postweg zurücksenden müssen.
Die umsatzsteuerliche Registrierung kann verschiedene Konformitätspflichten, wie zum Beispiel die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und die Ausstellung von Umsatzsteuer-Rechnungen, zur Folge haben.
Die Notwendigkeit zur Umsatzsteuerregistrierung ist möglicherweise abhängig von der Höhe Ihrer Umsätze sowie vom Lagerort Ihrer Waren. Informationen bezüglich Ihrer individuellen Erfordernisse einer Umsatzsteuerregistrierung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie Produkte aus Ihrem in der EU gelagerten Lagerbestand an Kunden versenden, müssen Sie möglicherweise Umsatzsteuererklärungen in dem Land abgeben, aus dem Sie Ihre Produkte versenden. Eventuell müssen Sie auch Umsatzsteuererklärungen in dem Land abgeben, in das Sie Ihre Produkte versenden (wenn Sie zum Beispiel den Schwellenwert für "Fernverkäufe" in der Europäischen Union überschreiten).
Man spricht vom Fernverkauf, wenn Sie Waren aus einem EU-Land an Kunden in einem anderen EU-Land verkaufen und wenn es sich, allgemein ausgedrückt, bei den Kunden um Privatpersonen handelt, die keinen umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsaktivitäten nachgehen.
Der "Schwellenwert für Fernverkäufe" ist ein Betrag in Euro oder Landeswährung, der von jedem EU-Mitgliedsstaat individuell festgelegt wird. Wenn Ihre Verkäufe, die Sie von einem Land in ein anderes Land senden, den Schwellenwert dieses Landes überschreiten, müssen Sie sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, in dem betreffenden Land Umsatzsteuererklärungen abzugeben sowie Umsatzsteuer einzuziehen und abzuführen.
Beachten Sie, dass der Schwellenwert für Fernverkäufe keine Gesamtsumme für alle Ihre Verkäufe in der gesamten EU darstellt. Jedes EU-Land hat seinen eigenen Schwellenwert und die entsprechenden Werte unterscheiden sich von Land zu Land. Erkundigen Sie sich bei der Steuerbehörde des Landes, in dem Sie Ihre Produkte verkaufen wollen, nach der Höhe des Schwellenwerts.
In vielen europäischen Ländern erwarten Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Sie können gemäß den europäischen Umsatzsteuervorschriften zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet sein. Und die Erwartungen der Kunden gehen normalerweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So erwarten Kunden in Deutschland und Italien beispielsweise oft eine Rechnung für hochwertige Artikel.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Anbieter von Online-Marktplätzen gesamtschuldnerisch für unbezahlte Umsatzsteuern verantwortlich, die von Verkaufspartnern generiert werden, die auf ihrem elektronischen Marktplatz handeln und Bestellungen aus und/oder nach Deutschland versenden, wenn diese:
Wenn Sie Bestellungen aus und/oder nach Deutschland versenden, müssen Sie (i) sich für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren und eine gültige Steuernummer erhalten, (ii) eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen und (iii) eine Kopie der Steuerbescheinigung in Seller Central hochladen, es sei denn, eine der folgenden Umsatzsteuerbefreiungen gilt, wenn Sie Waren ausschließlich direkt:
Wenn Sie Amazon die Steuerbescheinigung oder Erklärung nicht zur Verfügung stellen, dürfen Sie nicht mehr bei Amazon.de verkaufen, die Services von Versand durch Amazon in Deutschland nicht mehr nutzen (einschließlich paneuropäische und CEE-Programme mit Versand durch Amazon) und keine Bestellungen mehr an Kunden in Deutschland versenden. Sie haben 30 Tage Zeit, Ihren Lagerbestand aus Logistikzentren in Deutschland zu entfernen. Danach wird der verbleibende Lagerbestand ohne vorherige Ankündigung auf Ihre Kosten entsorgt.
Sie können Ihre Verkaufsberechtigung wiederherstellen, indem Sie eine Kopie Ihrer Steuerbescheinigung oder Erklärung hochladen. Nachdem Sie Ihre Steuerbescheinigung oder Erklärung hochgeladen haben, führt Amazon eine Gültigkeitsprüfung durch und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Informationen benötigt werden. Der Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Steuerpflichten haben, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die deutsche Steuerbehörde.
Allgemeine Informationen zu den Umsatzsteueranforderungen für elektronische Marktplätze in anderen europäischen Ländern finden Sie auf der Seite Europäische MwSt-Vorschriften auf unserer Website mit Informationen zur Umsatzsteuer.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich verlässt am 1. Januar 2021 offiziell den Binnenmarkt der Europäischen Union und die Zollunion. Ab diesem Datum wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich neue Umsatzsteuerregeln einführen, wodurch sich möglicherweise die Berechnung der Umsatzsteuer für Ihre Verkäufe an Kunden im Vereinigten Königreich verändert. Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite zur Umsatzsteuer auf E-Commerce des Vereinigten Königreichs.
Europa | Steuern und Zollunion | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Importe und Einkäufe im Ausland: Abführung und Rückforderung der Umsatzsteuer | Englisch |
Deutschland | Bundesministerium der Finanzen | Englisch |
Frankreich | Ausländische Unternehmen: Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich | Englisch |
Italien | Agenzia Entrate | Italienisch |
Spanien | Agencia Tributaria | Spanisch |
Wenn Sie Waren in die EU bzw. das Vereinigte Königreich importieren, müssen Sie die geltenden Zollgesetze sowie alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für das Importland gelten (z. B. den Zollkodex der Union und den Taxation (Cross-border Trade) Act des Vereinigten Königreichs). Bitte beachten Sie, dass Sie keine Berechtigung haben, Waren im Namen von Amazon EU S.à r.l., einer Tochtergesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens von Amazon (unspezifisch als "Amazon" und Firmenname als "Name von Amazon" bezeichnet) zu importieren oder in Ihren Versandunterlagen an irgendeiner Stelle auf Amazon zu verweisen. Andernfalls werden Ihre Sendungen auf Ihre Kosten und im Ermessen des Transportdienstes oder Spediteurs, der die Waren transportiert, an die Herkunftsadresse zurückgesendet, aufgegeben oder entsorgt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Steuern und Zollunion (EU) sowie unter Import, Export und Zoll für Unternehmen (Vereinigtes Königreich).
Die Importvorschriften können je nach Land unterschiedlich ausfallen und hängen vom ausgewählten Versandmodus ab. Sie sollten daher unbedingt in Betracht ziehen, einen Logistikdienstleister wie z. B. einen Zollagenten oder einen Spediteur damit zu beauftragen, die Einfuhr für Ihr Unternehmen abzuwickeln und Sie dabei zu unterstützen, alle geltenden Anforderungen zu verstehen.
Wenn Ihre Waren bei Ihnen, beim Hersteller oder beim Vertriebspartner zum Versand bereitstehen, füllt der Absender die Handelsrechnung aus. Die Handelsrechnung muss unbedingt sorgfältig ausgefüllt werden, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land oder das Vereinigte Königreich muss die Handelsrechnung die folgenden Angaben enthalten:
Lieferadresse (Beispiel) | Eingetragener Importeur (Beispiel) |
---|---|
[Eingetragener Firmenname des Verkäufers] c/o FBA 1401 Rue du Champ Rouge 45770 Saran, Frankreich |
[Eingetragener Firmenname des Verkäufers] oder [Eingetragener Firmenname des Vertreters] 1234 Rue de Lyon 9876 Paris, Frankreich EORI: XY123456789 UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER: YX87654321 |
Bitte beachten Sie die Unterschiede bei den Adressen. Die Lieferadresse enthält die Anschrift des Amazon-Logistikzentrums, während die Adresse des eingetragenen Importeurs die eingetragene Anschrift des Verkäufers oder seines Vertreters enthält.
Möglicherweise sind noch weitere Informationen erforderlich. Bei diesen Anforderungen sind Änderungen vorbehalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Importanforderungen zu informieren und diese einzuhalten.
Je nach Produktart sind für die Einfuhr möglicherweise zusätzliche Zertifikate und Lizenzen erforderlich. Dabei kann es sich z. B. um Konformitätsbescheinigungen, Testberichte oder Lederzertifikate handeln.
Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Dokumente zusätzlich zu den vom System generierten Dokumenten erforderlich sind, die unter Workflow zur Sendungserstellung genannt werden.
Fragen Sie bei Ihrem Logistikdienstleister oder Zollagenten nach, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente für den Import in das Zielland vorhanden sind.
Für Sendungen an ein Amazon-Logistikzentrum gelten bestimmte Anforderungen. Diese betreffen u. a. die Größe der Paletten und den Typ des Fahrzeugs, mit dem die Lieferungen zugestellt werden können. Unter Lagerbestand an Amazon senden/ergänzen finden Sie weitere Informationen zur Vorbereitung Ihrer Sendung an ein Amazon-Logistikzentrum. Durch die Beachtung dieser Voraussetzungen und Tipps können Sie Verzögerungen bei der Lieferung Ihrer Waren an die Logistikzentren und Ihre Kunden vermeiden.
Es wird davon abgeraten, Sendungen mit Postdienstleistern wie Deutsche Post, China Post, Royal Mail und Parcelforce an Amazon-Logistikzentren zu senden. Bei Postdienstleistern gelten möglicherweise andere Anforderungen bezüglich des eingetragenen Importeurs als bei Sendungen per Spediteur oder Express-Transportdienst. Es ist möglich, dass Sie beim Versand über einen Postdienstleister nicht an ein Amazon-Logistikzentrum als eingetragener Importeur senden können. Wenn Sie einen normalen Postdienstleister als Versandoption in Betracht ziehen, empfiehlt es sich, die Waren an die Adresse Ihres Vertreters im Importland zu senden und sie nach der Lieferung an die Adresse des Amazon-Logistikzentrums zu senden. Fragen Sie vor dem Versand bei dem Postdienstleister nach, ob Ihr Unternehmen oder Ihr Vertreter als eingetragener Importeur auftreten kann.
Weitere Informationen zum Import und Export mit Versand durch Amazon finden Sie auf der Seite Import und Export von Lagerbestand.
Stellen Sie sicher, dass Sie über alle erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Marken, Urheberrechte) verfügen, um Ihre Produkte in der EU anbieten oder sie grenzüberschreitend innerhalb der EU verkaufen zu können. Möglicherweise benötigen Sie die Genehmigung von Markeninhabern für den Verkauf von deren Produkten in einem bestimmten Land, um eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum zu vermeiden (was z. B. der Fall sein kann, wenn Ihre Lizenz nur für ein bestimmtes Land gilt). Insbesondere darf es sich bei Ihren Produkten nicht um Fälschungen oder unzulässige Parallelimporte handeln.
Machen Sie sich mit der Gesetzgebung zum geistigen Eigentum in jedem Land vertraut, in dem Sie Ihre Produkte anbieten möchten, da Ihre Rechte möglicherweise nur für ein bestimmtes Land gelten.
Außerdem sollten Sie gegebenenfalls den Schutz Ihrer eigenen Rechte an geistigem Eigentum in Europa in Betracht ziehen.
Vereinigtes Königreich | Intellectual Property Office | Englisch |
Deutschland | GRUR | Deutsch |
Deutsches Patent- und Markenamt | Englisch | |
Frankreich | INPI | Französisch |
Italien | Ufficio Italiano Brevetti e Marchi | Italienisch |
Spanien | Propiedad Intelectual | Spanisch |
Ein Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum (insbesondere Markeninhaber, Urheberrechtsinhaber und deren Lizenznehmer) kann Ihnen möglicherweise verbieten, seine Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu importieren oder dort zu verkaufen, wenn Sie sie außerhalb des EWR beziehen.
Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der Rechteinhaber die gleiche Produktart im EWR vertreibt oder nicht im EWR vertreibt, sofern er im EWR dafür über ein geistiges Eigentumsrecht verfügt. Sollten Sie daher z. B. beabsichtigen, Markenprodukte oder BMVD-Artikel auf den EU-Marketplace-Sites von Amazon anzubieten, die Sie außerhalb dieser Region beziehen, konsultieren Sie einen Rechtsberater und stellen Sie sicher, dass der Rechteinhaber solchen Parallelimporten nicht widerspricht. Andernfalls wird Amazon möglicherweise vom Rechteinhaber aufgefordert, Ihre Angebote aufgrund einer Schutzrechtsverletzung von den EU-Marketplace-Sites von Amazon zu entfernen. Wiederholte Fälle von Schutzrechtsverletzungen wirken sich auch auf Ihre Verkaufsberechtigung bei Amazon aus.
Der Parallelimport von Waren, die mit Zustimmung des Rechteinhabers außerhalb des EWR zum Zweck des Verkaufs im EWR beschafft wurden, könnte sich dennoch auf das Einkaufserlebnis der Kunden auswirken, wenn das Nicht-EWR-Produkt in irgendeiner Form von der EWR-Version abweicht (z. B. bei Verpackung, Gewährleistung und Produktvarianten). Sorgen Sie für eine angemessene Beschreibung Ihres Produkts, um negative Kundenbewertungen zu vermeiden.
Die Gesetze im Vereinigten Königreich ähneln denen im EWR. Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum können Ihnen verbieten, ihre Waren in das Vereinigte Königreich zu importieren oder dort zu verkaufen, es sei denn, Sie, Ihr Lieferant oder ein Vorlieferant haben die Zustimmung des Rechteinhabers, die Artikel im EWR oder im Vereinigten Königreich zu verkaufen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Rechteinhaber den Verkauf eines Artikels, den Sie im Vereinigten Königreich bezogen haben, auf europäischen Marketplace-Sites von Amazon außerhalb des Vereinigten Königreichs verbieten kann, wenn er dem Verkauf dieses Artikels im EWR nicht zugestimmt hat.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Hilfeseiten: Wichtige Informationen für internationale Verkäufer.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Hilfeseiten: Wichtige Informationen für internationale Verkäufer und die Amazon-Richtlinie zum geistigen Eigentum.
Produkte, die in der EU und im Vereinigten Königreich verkauft werden, müssen evtl. Produktkennzeichnungen und ein Etikett aufweisen. Beispiele:
Weitere Informationen zu den Kennzeichnungsvorschriften für Produkte in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
EU | EU-Normen und CE-Kennzeichnung | Englisch |
CE-Konformitätskennzeichnung | Englisch | |
Vermarktung von Produkten – CE-Konformitätskennzeichnung | Englisch | |
Vereinigtes Königreich | Produktrichtlinien der Europäischen Kommission | Englisch |
Deutschland | IXPOS: Das Außenwirtschaftsportal | Englisch |
Frankreich | Direction Générale de la Concurrence, de la consommation, et de la Répression des Fraudes | Französisch |
Italien | CE-Kennzeichnung | Italienisch |
Spanien | Marcado-CE | Spanisch |
Niederlande | Unternehmensagentur der Niederlande – CE-Kennzeichnungen für Konsumgüter und gewerbliche Produkte | Englisch |
Schweden | Verksamt – Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung | Englisch |
Für Produkte, die in der EU und im Vereinigten Königreich verkauft werden, gelten möglicherweise Anforderungen in Bezug auf die enthaltenen Chemikalien bzw. ihre Kennzeichnung. Unter anderem gelten die folgenden Regelungen:
Weitere Informationen zum Verkauf von Chemikalien in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
Europa | Chemikalien sind überall | Englisch |
Europäische Chemikalienagentur | Englisch | |
Deutschland | Deutscher REACH-CLP-Helpdesk | Englisch |
Chemikalien | Deutsch | |
Frankreich | REACH: Ministère de l'Ecologie, du Développement Durable et de l'Energie | Französisch |
Italien | REACH: Ministero dell'Ambiente | Italienisch |
Spanien | REACH-CLP | Spanisch |
Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, unterliegen Sie möglicherweise Anforderungen in Bezug auf gefährliche Substanzen und Auflagen im Hinblick auf Altgeräte. Hierzu zählen die EU-Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) und die EU-Richtlinie zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (sogenannte WEEE-Richtlinie).
Für das Vereinigte Königreich gelten ähnliche Anforderungen wie die der RoHS-Richtlinie und ähnliche Auflagen für die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Folgende Anforderungen der WEEE-Richtlinie treffen möglicherweise auf Sie zu:
Weitere Informationen zu den Anforderungen der EU und des Vereinigten Königreichs in Bezug auf gefährliche Substanzen, einschließlich der RoHS-Richtlinie, finden Sie hier. Die Auflagen hinsichtlich des Umgangs mit Elektro- und Elektronikaltgeräten finden Sie hier.
EU | Neufassung der WEEE-Richtlinie | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) | Englisch |
Deutschland | Stiftung Elektro-Altgeräte Register | Deutsch |
Frankreich | DEEE: Ministère de l'Ecologie, du Développement Durable et de l'Energie | Französisch |
Italien | Centro Di Coordinamento RAEE | Italienisch |
Spanien | Registro de aparatos eléctricos y electrónicos | Spanisch |
Wenn Sie Batterien oder Produkte verkaufen, die Batterien enthalten, unterliegen Sie möglicherweise gewissen Anforderungen in Bezug auf diese Batterien.
In der EU gilt die Batterierichtlinie. Die Batterierichtlinie erlegt Herstellern und Vertreibern von Batterien spezielle Verpflichtungen auf. Für das Vereinigte Königreich gelten ähnliche Anforderungen.
Unter anderem müssen Sie möglicherweise folgende Anforderungen erfüllen:
Weitere Informationen zu den Anforderungen für Batterien in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
EU | Europäische Kommission: Batterien | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Environment Agency: Batteries | Englisch |
Deutschland | Bundesumweltamt BattG-Melderegister | Deutsch |
Frankreich | Filières de responsabilité élargie du producteur (REP) | Französisch |
Italien | Ministero dell'Ambiente | Italienisch |
Spanien | Registro de pilas y acumuladores | Spanisch |
Verpackte Produkte, die Sie in der EU und im Vereinigten Königreich verkaufen, unterliegen bestimmten Anforderungen.
In der EU unterliegen Produkte der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Für das Vereinigte Königreich gelten ähnliche Anforderungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Unter anderem müssen Sie möglicherweise folgende Anforderungen erfüllen:
Weitere Informationen zu den Verpackungsvorschriften in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
EU | Verpackungen und Verpackungsabfälle | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Herstellerverantwortung | Englisch |
Deutschland | Abfall | Ressourcen | Deutsch |
IXPOS Einfuhrvorschriften | Englisch | |
Frankreich | Les emballages | Französisch |
Italien | Ministero dell'Ambiente | Italienisch |
Spanien | Verpackungsmanagement | Englisch |
Die europäischen Länder verwenden verschiedene Arten von Steckern, das Vereinigte Königreich z. B. den 3-poligen rechteckigen Stecker und Kontinentaleuropa den 2-poligen Rundstecker. Zudem können Produkte, die Sie in die EU importieren, mit einer anderen elektrischen Spannung betrieben werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie in jedem Land, in dem Sie Ihre Produkte anbieten, die Richtlinien für Netzstecker und Netzspannung einhalten. Vor allem sollten Ihre Kunden Ihre Produkte sicher benutzen können. .
Weitere Informationen darüber, welche Stecker und Steckdosen in Logistikzentren in der EU und im Vereinigten Königreich akzeptiert werden, finden Sie auf der Hilfeseite Anforderungen an Elektrogeräte: Stecker und Steckdosen.
Europa | Steckdosen und Netzstecker international: Zusammenfassung | Englisch |
Vereinigtes Königreich | DTI: PRODUKTNORMEN | Englisch |
Frankreich | Legifrance - Retour à l'accueil | Französisch |
Deutschland | IEC – Stecker & Steckdosen | Englisch |
Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1.ProdSV) | Deutsch | |
Italien | Testata MSE | Italienisch |
Spanien | Lasermessprodukt | Spanisch |
In der EU und im Vereinigten Königreich gelten strenge Anforderungen für den Verkauf von Spielzeug.
Die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug schreibt unter anderem vor, dass es möglich sein muss, ein Spielzeug während seiner absehbaren und normalen Nutzungsdauer ohne Gefahr für die eigene Gesundheit oder Sicherheit zu verwenden. Gegebenenfalls müssen Sie auf dem Produkt Warnhinweise anbringen, welche die entsprechenden Gebrauchsbedingungen und -beschränkungen angeben.
Im Vereinigte Königreich gelten ähnliche Anforderungen im Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug.
Weitere Informationen zu den Anforderungen für Spielzeug in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
Europa | Sicherheit von Spielzeug | Englisch |
Vereinigtes Königreich | DTI Spielzeugsicherheit | Englisch |
Deutschland | BMEL – Produktsicherheit | Englisch |
Sicheres Spielzeug | Deutsch | |
Frankreich | La sécurité des jouets | Französisch |
Italien | Gesundheitsministerium über Spielzeug | Italienisch |
Spanien | La Asociación Española de Fabricantes de Juguetes (AEFJ, Spanischer Verband der Spielzeughersteller) | Spanisch |
Medizinprodukte reichen von einfachen Artikeln wie Verbandsmaterial bis hin zu anspruchsvollsten lebenserhaltenden Systemen. Falls Ihr Produkt als Medizinprodukt gilt, unterliegt es möglicherweise den Anforderungen der EU oder des Vereinigten Königreichs für diese Produkte.
Beispielsweise unterliegen Medizinprodukte unter anderem der Anforderung, dass sie bei sachgemäßer Installation, Wartung und Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Nutzern und sonstigen Personen nicht gefährden dürfen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an Medizinprodukte in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier.
Europa | Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung | Englisch |
Medizinprodukte | Englisch | |
Vereinigtes Königreich | Gesundheits- und Medizinprodukte: internationale Handelsbestimmungen | Englisch |
Deutschland | BfArM – Medizinprodukte | Englisch |
Frankreich | ANSM: dispositifs médicaux | Französisch |
Italien | Informazioni generali sugli avvisi di sicurezza (Allgemeine Informationen zu Sicherheitshinweisen) | Italienisch |
Spanien | AEMPS – Medizinprodukte | Spanisch |
Arzneimittel und kosmetische Produkte unterliegen in der EU und im Vereinigten Königreich verschiedenen Richtlinien, in denen unter anderem spezielle Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen festgelegt sind. Diese Richtlinien und Vorschriften sind nur teilweise harmonisiert. Während ein Produkt z. B. in manchen EU-Mitgliedstaaten im normalen Einzelhandel verkauft werden darf, ist es in anderen Ländern apothekenpflichtig.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an kosmetische Produkte bzw. Arzneimittel in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie hier bzw. hier.
Europa | Pharmazeutische und kosmetische Produkte | Englisch |
Kosmetika | Englisch | |
Vereinigtes Königreich | Regulierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten | Englisch |
Deutschland | BfArM – Humanarzneimittel | Englisch |
Bundesministerium für Gesundheit – Arzneimitteldaten Zentral und Transparent | Deutsch | |
Frankreich | ANSM: produits cosmétiques | Französisch |
ANSM: médicaments | Französisch | |
Italien | Informazioni generali sugli avvisi di sicurezza (Allgemeine Informationen zu Sicherheitshinweisen) | Italienisch |
Spanien | Plan de Calidad para el Sistema Nacional de Salud | Spanisch |
Lebensmittel und Lebensmittelprodukte unterliegen in der EU und im Vereinigten Königreich zahlreichen Richtlinien und Verordnungen. Diese Verordnungen zielen insbesondere darauf ab, hohe Qualitätsstandards für Lebensmittel- und Lebensmittelprodukt-Hygiene, Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren sowie Pflanzenschutz zu setzen und das Risiko einer Verunreinigung durch externe Stoffe zu verhindern.
Die Verordnungen umfassen u. a. Folgendes:
Möglicherweise gibt es auch Beschränkungen hinsichtlich der Lebensmittel, die Sie in manche EU-Länder oder in das Vereinigte Königreich importieren können.
Weitere Informationen zu Lebensmittelverordnungen in der EU und im Vereinigten Königreich finden Sie unter den folgenden Links:
Europa | Europa: Lebensmittelsicherheit | Englisch |
Europa: Gesundheit und Verbraucher – Lebensmittel | Englisch | |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit | Englisch | |
Vereinigtes Königreich | Behörde für Lebensmittelstandards | Englisch |
Deutschland | FMFA – Lebensmittel | Englisch |
BLL – Kennzeichnung | Deutsch | |
Frankreich | ANSES | Französisch |
DGCCRF | Französisch | |
Italien | Alimenti | Italienisch |
Spanien | Alimentación | Spanisch |
Bitte beachten Sie, dass diese Verbraucherrechte lediglich zur Veranschaulichung dienen und keine rechtliche Beratung darstellen oder eine vertragliche Verpflichtung ersetzen, die Sie mit Amazon oder direkt mit dem Kunden abgeschlossen haben.
Weitere Informationen zu den Regeln, die für internationale Verkäufer gelten, finden Sie unter Weltweit Verkaufen: Regeln für internationale Verkäufer.
Bis auf einige Ausnahmen haben Kunden in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich das Recht, den Kauf eines Produktes, das Sie online erworben haben, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des letzten Artikels der Bestellung (falls sie mehrere Artikel gleichzeitig erworben haben, die jedoch separat geliefert wurden) zu widerrufen. Selbst wenn kein Fehler Ihrerseits vorliegt, müssen Sie den Preis des Artikels und die Versandkosten erstatten. Sie müssen ggf. nicht alle Kosten erstatten, es sei denn, einer der folgenden Punkte trifft zu:
So müssen Sie beispielsweise die normalen Kosten für den Versand des Artikels an den Verbraucher erstatten, jedoch keine zusätzlichen Kosten für Leistungen, für die sich der Kunde entschieden hat, wie z. B. Expressversand oder Geschenkverpackung. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie den Verbraucher ausdrücklich informiert haben. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls keine Kosten für den Rückversand an Sie übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbraucherrechte zusätzlich zu vertraglich festgelegten Rückgaberechten gelten, die Sie unter Umständen mit Amazon (zum Beispiel 30-tägiges Rückgaberecht) oder direkt mit dem Kunden vereinbart haben.
Europa | Verbraucherrechterichtlinie | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Online- und Fernverkauf für Unternehmen im Vereinigten Königreich | Englisch |
Deutschland | Verbraucherportal | Deutsch |
Frankreich | Loi consommation: e-commerce | Französisch |
Achat à distance: droit de rétractation du consommateur | ||
Italien | Dekalog zu Verbraucherrechten | Italienisch |
Informationsmaterial zu Verbraucherrechten | ||
Spanien | Derechos básicos de los consumidores | Spanisch |
Gemäß den EU-Verbraucherschutzvorschriften muss der Verkäufer eines Produkts beim Verkauf in der EU eine gesetzliche 2-jährige Gewährleistung anbieten. Das bedeutet, dass Sie die Reparatur, den Austausch oder die Erstattung des Kaufbetrags für ein defektes Produkt innerhalb von 2 Jahren ab der Lieferung des Produkts vornehmen müssen. In den meisten EU-Ländern wird bei jedem Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung ergibt, davon ausgegangen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand. Daher müssen Sie das Produkt reparieren, austauschen oder den Kaufbetrag zurückerstatten. Nach 6 Monaten können Sie vom Kunden in den meisten EU-Ländern (außer Frankreich) verlangen, dass er den Nachweis dafür erbringt, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand. Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung finden Sie unter dem folgenden Link der Europäischen Kommission.
Diese gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt zusätzlich zu Ihrer Verpflichtung, Kundenrücksendungen gemäß den Rückgabebedingungen von Amazon zu bearbeiten.
Europa | Verkäufe und Garantien | Englisch |
Vereinigtes Königreich | Warenrücksendungen akzeptieren und Erstattungen gewähren | Englisch |
Deutschland | Verbraucherportal | Deutsch |
Frankreich | Achat à distance: livraison du ou exécution de la prestation | Französisch |
Garantie légale de conformité | ||
Italien | Richtlinien zur gesetzlichen Gewährleistung | Italienisch |
Spanien | Derechos básicos de los consumidores | Spanisch |