Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf den beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erzielten Mehrwert. Sie wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben, die für die Verwendung oder für den Verbrauch in der Europäischen Gemeinschaft gekauft oder verkauft werden. Das bedeutet, dass Waren, die exportiert, oder Dienstleistungen, die an Kunden im Ausland verkauft werden, normalerweise nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Importe in die Europäische Union werden hingegen besteuert.
Die Umsatzsteuer:
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Umsatzsteuer (USt)
Umsatzsteuerlich registrierte Händler erhalten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und müssen auf ihren Rechnungen die von den Kunden eingezogene Umsatzsteuer ausweisen. Die Kunden wissen somit, welchen USt-Betrag sie als Vorsteuer abziehen können (wenn sie selbst umsatzsteuerlich registriert sind), und wie viel Umsatzsteuer sie für das Endprodukt bezahlt haben.
Da die europäische Gesetzgebung lediglich einen regulären Umsatzsteuersatz von mindestens 15 % und einen ermäßigten Satz von mindestens 5 % vorschreibt, variieren die tatsächlichen Steuersätze zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Produktarten. Außerdem gelten in manchen Mitgliedstaaten noch besondere Regelungen für bestimmte Bereiche.
Zuverlässige Informationen über den aktuellen Umsatzsteuersatz für ein bestimmtes Produkt in einem bestimmten Land erteilen die jeweiligen Steuerbehörden.
Wenn Sie Produkte nach Europa bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verkaufen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass der Steuersatz von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Wenn Sie Ihre eigenen Waren aus einem europäischen Land in ein anderes transferieren oder wenn Versand durch Amazon Ihre Waren von einem Versandzentrum aus in ein anderes Land überführt, in dem Ihre Produkte gelagert wurden, kann dieser Transfer ebenfalls als umsatzsteuerpflichtige Transaktion behandelt werden. Sie sind dafür verantwortlich, allen geltenden Umsatzsteuerpflichten in Ländern mit einer Marketplace-Site von Amazon, in Ländern, in die Sie Ihre Produkte liefern bzw. versenden sowie in anderen Ländern nachzukommen.
Wenn Sie Produkte in die Europäische Union importieren, können Sie dazu verpflichtet sein, Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt zu entrichten, zu dem Ihre Waren in Europa eintreffen. Die Steuer muss in dem Land bezahlt werden, in das Sie Ihre Waren schicken. Die Umsatzsteuer ist üblicherweise vom Zollanmelder in dem EU-Mitgliedstaat zu entrichten, in den die Waren importiert werden. Sie sind zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Auslieferung der Waren verpflichtet, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Lieferanten vereinbart, dass die Einfuhrumsatzsteuer dem Preis der Waren hinzugerechnet wird und er die Steuer bei der zuständigen Steuerbehörde entrichtet.
Falls Ihr Unternehmen nicht in Europa ansässig ist und Sie Ihre Produkte aus einem außereuropäischen Land direkt an Kunden in einem europäischen Land oder in ein Logistikzentrum in Europa senden, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, um sich über Import- und Umsatzsteuerpflichten zu informieren, denen Sie möglicherweise unterliegen.
Waren, die an Kunden außerhalb Europas verkauft und exportiert werden, unterliegen möglicherweise nicht der europäischen Umsatzsteuer.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Wenn Sie Ihre Produkte in Europa verkaufen, müssen Sie Ihren Kunden möglicherweise Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie müssen ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen, Umsatzsteuererklärungen abgeben und die von Ihren Kunden erhaltene Umsatzsteuer an die Steuerbehörden abführen.
In den meisten Ländern Europas können Sie sich auf der Website der Steuerbehörde des jeweiligen Landes online registrieren. Die meisten dieser Websites bieten die Umsatzsteuerinformationen auch auf Englisch an. Auf den Websites ist üblicherweise ein Online-Registrierungsformular oder ein PDF-Formular verfügbar, das Sie herunterladen, ausfüllen und per Post zurücksenden können. Falls die Online-Registrierung nicht möglich ist, erhalten Sie Informationen darüber, wo Sie eine USt-IdNr. beantragen können. Nachdem Sie eine USt-IdNr. beantragt haben, werden Sie eventuell Formulare erhalten, die Sie unterschreiben und auf dem Postweg zurücksenden müssen.
Die umsatzsteuerliche Registrierung kann verschiedene Konformitätspflichten, wie zum Beispiel die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und die Ausstellung von Umsatzsteuer-Rechnungen, zur Folge haben.
Die Notwendigkeit zur Umsatzsteuerregistrierung ist möglicherweise abhängig von der Höhe Ihrer Umsätze sowie vom Lagerort Ihrer Waren. Informationen bezüglich Ihrer individuellen Erfordernisse einer Umsatzsteuerregistrierung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie Produkte aus Ihrem in Europa gelagerten Lagerbestand an Kunden versenden, müssen Sie möglicherweise Umsatzsteuererklärungen in dem Land abgeben, aus dem Sie Ihre Produkte versenden. Eventuell müssen Sie Umsatzsteuererklärungen in dem Land abgeben, in das Sie Ihre Produkte versenden (sofern Sie den Schwellenwert für so genannte „Fernverkäufe“ überschreiten).
Man spricht vom Fernverkauf, wenn Sie Waren aus einem EU-Land an Kunden in einem anderen europäischen Land verkaufen und wenn es sich, allgemein ausgedrückt, bei den Kunden um Privatpersonen handelt, die keinen umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsaktivitäten nachgehen..
Die "Schwellenwert für Fernverkäufe" ist ein Betrag in Euro, der von jedem einzelnen Land in Europa individuell festlegt wird. Wenn Ihre Verkäufe, die Sie von einem Land in ein anderes Land senden, den Schwellenwert dieses Landes überschreiten, müssen Sie sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, in dem betreffenden Land Umsatzsteuererklärungen abzugeben sowie Umsatzsteuer einzuziehen und zu bezahlen.
Beachten Sie, dass der Schwellenwert für Fernverkäufe keine Gesamtsumme für alle Ihre Verkäufe in ganz Europa darstellt. Jedes europäische Land hat seinen eigenen Schwellenwert und die entsprechenden Werte unterscheiden sich von Land zu Land. Erkundigen Sie sich bei der Steuerbehörde des Landes, in dem Sie Ihre Produkte verkaufen wollen, nach der Höhe des Schwellenwerts.
In vielen europäischen Ländern erwarten Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Sie können gemäß Umsatzsteuergesetz des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet sein. Und die Erwartungen der Kunden gehen normalerweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So erwarten Kunden in Deutschland und Italien beispielsweise oft eine Rechnung für hochwertige Artikel.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Anbieter von Online-Marktplätzen gesamtschuldnerisch für unbezahlte Umsatzsteuern verantwortlich, die von Verkaufspartnern generiert werden, die auf ihrem elektronischen Marktplatz handeln und Bestellungen aus und/oder nach Deutschland versenden, wenn diese:
Wenn Sie Bestellungen aus und/oder nach Deutschland versenden, müssen Sie (i) sich für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren und eine gültige Steuernummer erhalten, (ii) eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen und (iii) eine Kopie der Steuerbescheinigung in Seller Central hochladen, es sei denn, eine der folgenden Umsatzsteuerbefreiungen gilt, wenn Sie Waren ausschließlich direkt:
Wenn Sie Amazon die Steuerbescheinigung oder -erklärung nicht zur Verfügung stellen, dürfen Sie nicht mehr bei Amazon.de verkaufen, die Services von Versand durch Amazon in Deutschland nicht mehr nutzen (einschließlich paneuropäische und CEE-Programme von Versand durch Amazon) oder keine Bestellungen an Kunden in Deutschland versenden. Sie haben 30 Tage Zeit, Ihren Lagerbestand aus Logistikzentren in Deutschland zu entfernen. Danach wird der verbleibende Lagerbestand ohne vorherige Ankündigung auf Ihre Kosten entsorgt oder einer anderen Verwendung zugeführt.
Sie können Ihre Verkaufsberechtigung wiederherstellen, indem Sie eine Kopie Ihrer Steuerbescheinigung oder -erklärung hochladen. Nachdem Sie Ihre Steuerbescheinigung oder -erklärung hochgeladen haben, führt Amazon eine Gültigkeitsprüfung durch und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Informationen benötigt werden. Der Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Steuerpflichten haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die deutsche Steuerbehörde.
Europa | Steuern und Zollunion | Englisch |
Großbritannien | Importe und Käufe im Ausland: Bezahlung und Beantragung der Rückerstattung von Umsatzsteuer | Englisch |
Deutschland | Bundesministerium der Finanzen | Englisch |
Frankreich | Ausländische Unternehmen: Ihre steuerlichen Pflichten in Frankreich | Englisch |
Italien | Agenzia Entrate (Italienische Steuerbehörde) | Italienisch |
Spanien | Agencia Tributaria (Spanische Steuerbehörde) | Spanisch |
Zoll
Beim Import von Waren in die Europäische Union (EU) müssen Sie alle in der EU geltenden Zollgesetze einhalten sowie alle Gesetze und Vorschriften des jeweiligen EU-Landes, in das die Waren importiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Berechtigung haben, Waren im Namen von Amazon EU S.à r.l., einer Tochtergesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens von Amazon (im Folgenden „Amazon“ und „Name von Amazon“ genannt) zu importieren oder in Ihren Versanddokumenten auf Amazon zu verweisen. Andernfalls werden Ihre Sendungen auf Ihre Kosten und im Ermessen des Transporteurs oder Spediteurs, der die Waren transportiert, an die Herkunftsadresse zurückgesendet, aufgegeben oder vernichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter: Steuern und Zollunion
Die Importvorschriften können je nach EU-Land unterschiedlich ausfallen und hängen vom ausgewählten Versandmodus ab. Sie sollten daher unbedingt in Betracht ziehen, einen Logistikdienstleister wie z. B. einen Zollagenten oder einen Spediteur damit zu beauftragen, die Einfuhr für Ihr Unternehmen abzuwickeln und Sie dabei zu unterstützen, alle geltenden Anforderungen zu verstehen.
Handelsrechnung
Wenn Ihre Waren für den Versand von Ihren Einrichtungen, vom Hersteller oder Vertriebspartner bereit sind, füllt der Absender die Handelsrechnung aus. Die Handelsrechnung muss unbedingt sorgfältig ausgefüllt werden, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land muss die Handelsrechnung in der Regel folgende Angaben enthalten:
Lieferadresse (Beispiel) | Importeur (Beispiel) |
---|---|
[Eingetragener Name des Verkäufers] c/o
FBA 1401 Rue du Champ Rouge 45770 Saran, Frankreich |
[Eingetragener Name des Verkäufers] oder
[Eingetragener Firmenname des Vertreters] 1234 Rue de Lyon 9876 Paris, Frankreich EORI: XY123456789 USt-IdNr.: YX87654321 |
Bitte beachten Sie die Unterschiede in den Adressen. Die Lieferadresse enthält die Anschrift des Versandzentrums von Amazon, während die Adresse des Importeurs die eingetragene Anschrift des Verkäufers oder seines Vertreters enthält.
Möglicherweise sind noch weitere Informationen erforderlich. Bei diesen Anforderungen sind Änderungen vorbehalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Importanforderungen zu informieren und diese einzuhalten.
Je nach Produktart sind für die Einfuhr möglicherweise zusätzliche Zertifikate und Lizenzen erforderlich. Dabei kann es sich z. B. um Konformitätsbescheinigungen, Testberichte oder Lederzertifikate handeln.
Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Dokumente zusätzlich zu den vom System generierten Dokumentanforderungen erforderlich sind, die unter Workflow zur Sendungserstellung genannt werden.
Fragen Sie bei Ihrem Logistikdienstleister oder Zollagenten nach, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente für den Import in ein EU-Zielland vorhanden sind.
Empfehlungen für den Versand
Für Sendungen, die an die Amazon-Versandzentren versendet werden, gelten bestimmte Anforderungen. Diese betreffen u. a. die Größe der Paletten und den Typ des Fahrzeugs, mit dem die Lieferungen zugestellt werden können. Die Richtlinien So senden Sie Lagerbestand an Amazon enthalten die erforderlichen Informationen für die Vorbereitung Ihrer Sendung an ein Versandzentrum von Amazon. Durch die Beachtung dieser Voraussetzungen und Empfehlungen können Sie Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Lagerbestands an die Versandzentren und schließlich an Ihre Kunden verhindern.
Verwendung des Standardpostdienstes
Es wird davon abgeraten, Sendungen über den Postdienst von Dienstleistern wie Deutsche Post, China Post, Royal Mail und Parcelforce an Versandzentren von Amazon zu senden. Bei Postdienstleistungen gelten möglicherweise andere Anforderungen für den Importeur als bei Sendungen per Spediteur oder Expressdienst. Es ist möglich, dass Sie beim Versand über ein Postunternehmen Ihre Waren nicht als verantwortlicher Importeur an ein Versandzentrum von Amazon senden können. Wenn Sie einen normalen Postdienst als Versandoption in Betracht ziehen, empfiehlt es sich, die Waren an die Adresse Ihres Vertreters im Importland zu senden und sie nach der Lieferung an die Adresse des Versandzentrums von Amazon weiterzuleiten. Fragen Sie vor dem Versand bei dem Postdienstleister nach, ob Ihr Unternehmen oder Ihr Vertreter als eingetragener Importeur auftreten kann.
Weitere Informationen zum Import und Export im Rahmen von Versand durch Amazon finden Sie auf der Seite Import und Export von Lagerbestand.
Stellen Sie sicher, dass Sie über alle erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Marken, Urheberrechte) verfügen, um Ihre Produkte in Europa anbieten oder sie grenzüberschreitend innerhalb der EU verkaufen zu können. Möglicherweise benötigen Sie die Genehmigung von Markeninhabern für den Verkauf von deren Produkten in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat, um eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum zu vermeiden (was z. B. der Fall sein kann, wenn Ihre Lizenz nur für ein bestimmtes Land gilt). . Insbesondere darf es sich bei Ihren Produkten nicht um Fälschungen oder unzulässige Parallelimporte handeln (siehe neuer Abschnitt).
Machen Sie sich mit der Gesetzgebung zum geistigen Eigentum in jedem Land vertraut, in dem Sie Ihre Produkte anbieten möchten, da Ihre Rechte möglicherweise nur für ein bestimmtes Land gelten.
Außerdem sollten Sie gegebenenfalls den Schutz Ihrer eigenen Rechte an geistigem Eigentum in Europa in Betracht ziehen.
Großbritannien | Intellectual Property Office (Britisches Patent- und Markenamt) | Englisch |
Deutschland | GRUR | Deutsch |
Deutsches Patent- und Markenamt | Englisch | |
Frankreich | INPI (Französisches Patent- und Markenamt) | Französisch |
Italien | Ufficio Italiano Brevetti e Marchi (Italienisches Patent- und Markenamt) | Italienisch |
Spanien | Propiedad Intelectual (Spanisches Patent- und Markenamt) | Spanisch |
Ein Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum (insbesondere Markeninhaber, Urheberrechtsinhaber und dessen Lizenznehmer) kann Ihnen möglicherweise verbieten, seine Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu importieren oder dort zu verkaufen, wenn Sie sie außerhalb des EWR beziehen.
Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der Rechteinhaber die gleiche Produktart im EWR vertreibt oder nicht im EWR vertreibt, sofern er im EWR dafür über ein geistiges Eigentumsrecht verfügt. Sollten Sie daher z. B. beabsichtigen, Markenprodukte oder Medien bei den europäischen Marketplace-Sites von Amazon anzubieten, die Sie außerhalb der EU beziehen, suchen Sie rechtlichen Rat bei einem fachkundigen Anwalt und stellen Sie sicher, dass der Rechteinhaber solchen Parallelimporten nicht widerspricht. Andernfalls wird Amazon möglicherweise vom Rechteinhaber aufgefordert, Ihre Angebote aufgrund einer Schutzrechtsverletzung von den europäischen Marketplace-Sites zu entfernen. Wiederholte Fälle von Schutzrechtsverletzungen wirken sich auch auf Ihre Fähigkeit aus, weiterhin bei Amazon verkaufen zu können.
Der Parallelimport von Waren, die mit Zustimmung des Rechteinhabers außerhalb des EWR zum Zweck des Verkaufs im EWR beschafft wurden, könnte sich dennoch auf das Einkaufserlebnis der Kunden auswirken, wenn das Nicht-EWR-Produkt in irgendeiner Form von der EWR-Version abweicht (z. B. bei Verpackung, Garantieleistung und Produktvarianten). Sorgen Sie für eine angemessene Beschreibung Ihres Produkts, um negatives Feedback von Kunden zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Wichtige Informationen für internationale Verkäufer.
Das CE-Kennzeichen ist bei vielen Produkten (z. B. Niederspannungsgeräte, medizinische Geräte, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung usw.) ein zwingend vorgeschriebenes Konformitätskennzeichen. Durch Anbringen des CE-Kennzeichens erklärt der Hersteller, dass das Produkt den Anforderungen der geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
In Europa gibt es zahlreiche weitere Kennzeichnungen und Etiketten (z. B. für Textilien, Produkte mit Lebensmittelkontakt, Recycling usw.), die Sie möglicherweise auf Ihren Produkten oder Produktverpackungen anbringen müssen. Oftmals muss die Produktkennzeichnung in der Sprache des EU-Mitgliedstaats erfolgen, in dem das Produkt verkauft wird.
Europa | EU-Normen und CE-Kennzeichnung | Englisch |
CE-Konformitätskennzeichnung | Englisch | |
Vermarktung von Produkten – CE-Konformitätskennzeichnung | Englisch | |
Großbritannien | Produktrichtlinien der Europäischen Kommission | Englisch |
Deutschland | IXPOS: Das Außenwirtschaftsportal Deutschlands | Englisch |
Frankreich | Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (Französische Nationalbehörde für Wettbewerb, Verbrauch und Betrugsbekämpfung) | Französisch |
Italien | CE-Kennzeichnung | Italienisch |
Spanien | Marcado-CE (CE-Kennzeichnung) | Spanisch |
Chemikalien – REACH/CLP
REACH ist die europäische Verordnung für Chemikalien und deren sichere Verwendung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Gemäß der REACH-Verordnung können Hersteller und Importeure unter anderem dazu verpflichtet sein, bestimmte Informationen über die Eigenschaften chemischer Stoffe in ihren Produkten zu erfassen und diese Informationen in einer zentralen Datenbank, die von der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) betrieben wird, zu hinterlegen.
Neben REACH kann für Ihre Produkte auch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) gelten. Die CLP-Verordnung umfasst auf Ebene der Vereinten Nationen beschlossene Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften, das sogenannte Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS). Dem GHS liegt das Prinzip zugrunde, dass die gleichen Gefahren weltweit in gleicher Weise beschrieben und gekennzeichnet werden sollten.
Europa | Chemikalien sind überall | Englisch |
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) | Englisch | |
Deutschland | Nationale Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide | Englisch |
Chemikalien | Deutsch | |
Frankreich | REACH: Ministère de l'Ecologie, du Développement Durable et de l'Energie (Französisches Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie) | Französisch |
Italien | REACH: Ministero dell'Ambiente (Italienisches Umweltministerium) | Italienisch |
Spanien | Portal de Información REACH-CLP (Spanisches REACH-CLP-Informationsportal) | Spanisch |
Elektrische und elektronische Geräte – WEEE/RoHS
Wenn Sie elektrische oder elektronische Geräte verkaufen, können Sie der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (Restrictions of the Use of Hazardous Substances, RoHS) und/oder der Richtlinie zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) unterliegen.
Folgende Beispiele für Anforderungen der WEEE-Richtlinie müssen Sie möglicherweise erfüllen:
Europa | Neufassung der WEEE-Richtlinie | Englisch |
Großbritannien | Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) | Englisch |
Deutschland | Stiftung Elektro-Altgeräte Register | Deutsch |
Frankreich | DEEE: Ministère de l'Ecologie, du Développement Durable et de l'Energie (Französisches Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie) | Französisch |
Italien | Centro Di Coordinamento RAEE (Italienisches WEEE-Koordinierungszentrum) | Italienisch |
Spanien | Registro de aparatos eléctricos y electrónicos (Spanisches Register für Elektro- und Elektronikgeräte) | Spanisch |
Batterien
Wenn Sie Batterien oder Produkte verkaufen, die Batterien enthalten, unterliegen Sie möglicherweise der Batterierichtlinie. Die Batterierichtlinie erlegt Herstellern und Vertreibern von Batterien spezielle Verpflichtungen auf.
Folgende Beispiele für Anforderungen müssen Sie möglicherweise erfüllen:
Europa | Europäische Kommission: Batterien | Englisch |
Großbritannien | Britische Umweltbehörde: Batterien | Englisch |
Deutschland | Bundesumweltamt BattG-Melderegister | Deutsch |
Frankreich | Filières à responsabilité élargie des producteurs (REP / Branchen mit erweiterter Herstellerverantwortung) | Französisch |
Italien | Ministero dell'Ambiente (Italienisches Umweltministerium) | Italienisch |
Spanien | Registro de pilas y acumuladores (Spanisches Batterien- und Akku-Register) | Spanisch |
Verpackungen und Verpackungsabfälle
Verpackte Produkte, die Sie in Europa verkaufen, müssen der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle entsprechen.
Folgende Beispiele für Anforderungen müssen Sie möglicherweise erfüllen:
Europa | Verpackungen und Verpackungsabfälle | Englisch |
Großbritannien | Herstellerverantwortung | Englisch |
Deutschland | Abfall | Ressourcen | Deutsch |
IXPOS Importvorschriften | Englisch | |
Frankreich | Les emballages (Verpackungen) | Französisch |
Italien | Ministero dell'Ambiente (Italienisches Umweltministerium) | Italienisch |
Spanien | Verpackungsmanagement | Englisch |
Netzstecker und Netzspannung
In den verschiedenen Ländern Europas werden unterschiedliche Arten von Netzsteckern verwendet, z. B. ein 2-poliger Rundstecker auf dem europäischen Festland und ein 3-poliger Rechteckstecker in Großbritannien. Zudem können Produkte, die Sie nach Europa importieren, mit einer anderen elektrischen Spannung betrieben werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihre Produkte anbieten, die geltenden Richtlinien für Netzstecker und Netzspannung einhalten. Vor allem sollten Ihre Kunden Ihre Produkte sicher benutzen können. Weitere Informationen darüber, welche Stecker und Steckdosen in EU-Versandzentren akzeptiert werden, finden Sie auf der Hilfeseite Anforderungen an Elektroartikel: Stecker und Steckdosen.
Europa | Steckdosen und Netzstecker: Internationale Übersicht | Englisch |
Großbritannien | DTI: PRODUKTSTANDARDS | Englisch |
Frankreich | Legifrance – Avis relatif à la compatibilité électromagnétique des appareils électriques et électroniques (Elektromagnetische Verträglichkeitserklärung für elektrische und elektronische Geräte) | Französisch |
Deutschland | IEC – Stecker & Steckdosen | Englisch |
Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1.ProdSV) | Deutsch | |
Italien | Ministero dello sviluppo economico (Italienisches Wirtschaftsministerium) | Italienisch |
Spanien | Lasermessprodukt | Spanisch |
Spielzeug
Die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug schreibt unter anderem vor, dass es möglich sein muss, ein Spielzeug während seiner absehbaren und normalen Nutzungsdauer ohne Gefahr für die eigene Gesundheit oder Sicherheit zu verwenden. Gegebenenfalls müssen Sie auf dem Produkt Warnhinweise anbringen, welche die entsprechenden Verwendungsbedingungen und -beschränkungen angeben.
Europa | Sicherheit von Spielzeug | Englisch |
Großbritannien | DTI Spielzeugsicherheit | Englisch |
Deutschland | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – Produktsicherheit | Englisch |
Sicheres Spielzeug | Deutsch | |
Frankreich | La sécurité des jouets (Spielzeugsicherheit) | Französisch |
Italien | Italienisches Gesundheitsministerium – Spielzeug | Italienisch |
Spanien | La Asociación Española de Fabricantes de Juguetes (Spanischer Verband der Spielzeughersteller) | Spanisch |
Medizinprodukte
Medizinprodukte reichen von einfachen Artikeln wie Verbandsmaterial bis hin zu anspruchsvollsten lebenserhaltenden Systemen. Falls Ihr Produkt als medizinisches Produkt gilt, unterliegt es möglicherweise der EU-Richtlinie über Medizinprodukte. Diese Richtlinie verlangt unter anderem, dass Medizinprodukte bei sachgemäßer Installation, Wartung und Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Nutzern und sonstigen Personen nicht gefährden dürfen.
Europa | Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung | Englisch |
Medizinprodukte | Englisch | |
Großbritannien | Gesundheitswesen und Medizin: Internationale Handelsbestimmungen | Englisch |
Deutschland | BFARM – Medizinprodukte | Englisch |
Frankreich | ANSM: dispositifs médicaux (Medizinprodukte) | Französisch |
Italien | Informazioni generali sugli avvisi di sicurezza (Allgemeine Informationen zu Sicherheitshinweisen) | Italienisch |
Spanien | AEMPS – Medizinprodukte | Spanisch |
Arzneimittel und Kosmetik
Arzneimittel und kosmetische Produkte unterliegen in Europa verschiedenen Richtlinien, in denen unter anderem spezielle Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen festgelegt sind. Diese Richtlinien und Vorschriften sind nur teilweise harmonisiert. Während ein Produkt z. B. in manchen EU-Mitgliedstaaten im normalen Einzelhandel verkauft werden kann, darf es in anderen Ländern nur in Apotheken rechtmäßig verkauft werden.
Europa | Arzneimittel und kosmetische Produkte | Englisch |
Kosmetik | Englisch | |
Großbritannien | Regulierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten | Englisch |
Deutschland | BFARM – Arzneimittel | Englisch |
Bundesministerium für Gesundheit - Arzneimitteldaten Zentral und Transparent | Deutsch | |
Frankreich | ANSM: produits cosmétiques (Kosmetik) | Französisch |
ANSM: medicaments (Arzneimittel) | Französisch | |
Italien | Informazioni generali sugli avvisi di sicurezza (Allgemeine Informationen zu Sicherheitshinweisen) | Italienisch |
Spanien | Plan de Calidad para el Sistema Nacional de Salud (Qualitätsplan für das nationale Gesundheitssystem) | Spanisch |
Lebensmittel
Lebensmittel und Lebensmittelprodukte unterliegen in Europa zahlreichen Richtlinien und Verordnungen. Europäische Lebensmittelrichtlinien zielen insbesondere darauf ab, hohe Qualitätsstandards für Lebensmittel- und Lebensmittelprodukt-Hygiene, Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren sowie Pflanzenschutz zu setzen und das Risiko einer Verunreinigung durch externe Stoffe zu verhindern.
Die europäischen Lebensmittelrichtlinien umfassen u. a. Folgendes:
Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Europa | Europa: Lebensmittelsicherheit | Englisch |
Europa: Gesundheit und Verbraucher - Lebensmittel | Englisch | |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit | Englisch | |
Großbritannien | Britische Agentur für Lebensmittelstandards | Englisch |
Deutschland | BMEL – Lebensmittel | Englisch |
BLL – Lebensmittelkennzeichnung | Deutsch | |
Frankreich | ANSES (Französische Nationalagentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit) | Französisch |
DGCCRF (Französische Nationalbehörde für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung) | Französisch | |
Italien | Alimenti (Lebensmittel) | Italienisch |
Spanien | Alimentación.es (Ernährungswebsite) | Spanisch |
Bitte beachten Sie, dass diese Verbraucherrechte lediglich zur Veranschaulichung dienen und keine rechtliche Beratung darstellen oder eine vertragliche Verpflichtung ersetzen, die Sie mit Amazon oder direkt mit dem Kunden abgeschlossen haben. Weitere Informationen zu den Regeln, die für internationale Verkäufer gelten, finden Sie unter Weltweit Verkaufen: Regeln für internationale Verkäufer.
Widerrufsrecht
Bis auf einige Ausnahmen haben Kunden in der Europäischen Union das Recht, den Kauf eines Produktes, das Sie online erworben haben, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des letzten bestellten Artikels (falls sie mehrere Artikel gleichzeitig erworben haben, die jedoch separat geliefert wurden) zu widerrufen. Selbst wenn kein Fehler Ihrerseits vorliegt, müssen Sie den Preis des Artikels und die Versandkosten erstatten. Sie müssen ggf. nicht alle Kosten erstatten, es sei denn einer der folgenden Punkte trifft zu:
So müssen Sie beispielsweise die normalen Kosten für den Versand des Artikels an den Verbraucher erstatten, jedoch keine zusätzlichen Kosten für Services, für die sich der Kunde entschieden hat, wie z. B. den Expressversand oder den Geschenkverpackungsservice. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie den Verbraucher ausdrücklich informiert haben. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls keine Kosten für den Rückversand an Sie übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbraucherrechte zusätzlich zu vertraglich festgelegten Rückgaberechten gelten, die Sie unter Umständen mit Amazon (z. B. 30-tägiges Rückgaberecht) oder direkt mit dem Kunden vereinbart haben.
Europa | Verbraucherrechterichtlinie | Englisch |
Großbritannien | Online- und Fernverkauf für Unternehmen im Vereinigten Königreich | Englisch |
Deutschland | Verbraucherportal | Deutsch |
Frankreich | Loi consommation: e-commerce (Verbraucherrecht: E-Commerce) | Französisch |
Achat à distance: droit de rétractation du consommateur (Fernabsatz: Widerrufsfrist des Verbrauchers) | ||
Italien | Decalogo in materia di protezione dei consumatori (Dokument zum Verbraucherschutz) | Italienisch |
Informationsmaterial zu Verbraucherrechten | ||
Spanien | Derechos básicos de los consumidores (Grundrechte der Verbraucher) | Spanisch |
Gemäß der EU-Verbraucherschutzbestimmungen muss der Verkäufer eines Produktes 2 Jahre Gewährleistung anbieten, wenn die Produkte innerhalb der EU verkauft werden. Das heißt, innerhalb des Zeitraums von 2 Jahren ab Lieferung des Produkts, müssen Sie eine Nachbesserung, einen Ersatz oder eine Gutschrift für mangelhafte Ware anbieten. In den meisten EU-Ländern wird davon ausgegangen, dass ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung auftritt, bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und deswegen müssen Sie das Gerät entweder reparieren, austauschen oder erstatten. Nach Ablauf von 6 Monaten können Sie in den meisten EU-Ländern (außer Frankreich) verlangen, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestand.
Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Gewährleistung können Sie auf den Seiten der EU-Kommission nachlesen.
Die Verpflichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung besteht zusätzlich zu Ihrer Verpflichtung, Rückgaberichtlinien anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgaberichtlinien von Amazon selbst.
Europa | Verkauf und Garantien | Englisch |
Großbritannien | Online- und Fernverkauf für Unternehmen im Vereinigten Königreich | Englisch |
Deutschland | Verbraucherportal | Deutsch |
Frankreich | Achat à distance: livraison du bien ou exécution de la prestation (Erwerb im Fernabsatz: Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistung) | Französisch |
Garantie légale de conformité (Rechtliche Konformitätsgarantie) | ||
Italien | Garanzia legale sui beni di consumo: Ecco i diritti dei consumatori (Gesetzliche Garantie für Konsumgüter - Verbraucherrechte) | Italienisch |
Spanien | Derechos básicos de los consumidores (Grundrechte der Verbraucher) | Spanisch |