Die folgende Tabelle enthält - anhand verschiedener Anwendungsfälle - einige Gründe für die Verhängung von Bußgeldern in den Umsatzsteuerservices bei Amazon-Ländern mit einem Abonnement, Details zum möglichen Bußgeldbetrag und die Höhe der Verzugszinsen, sofern vorhanden. Die Verhängung von Bußgeldern im Falle von Verstößen gegen die Umsatzsteuervorschriften eines Landes ist eine komplexe Angelegenheit. Diese Tabelle kann daher nicht als vollständige Übersicht über den Bußgeldkatalog der Steuerbehörde angesehen werden.
Italien | Ermäßigte Bußgelder (angewandt auf Basisbußgeldsatz) | Zeitrahmen | |
Grund | Bußgelder | ||
Verspätete Zahlungen | 30 % | 1/10 + (1/15 für jeden Verzugstag) | Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verstoß |
1/10 | Zwischen 15 und 30 Tagen nach dem Verstoß | ||
1/9 | Zwischen 31 und 90 Tage nach dem Verstoß oder nach der Einreichungsfrist für die jährliche Steuererklärung | ||
1/8 | Innerhalb von 1 Jahr nach dem Verstoß oder innerhalb der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ, in dem der Verstoß aufgetreten ist | ||
1/7 | Innerhalb von 2 Jahren nach dem Verstoß oder innerhalb der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ, in dem der Verstoß aufgetreten ist | ||
1/6 | Nach 2 Jahren nach dem Verstoß oder nach der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ nach dem Jahr, in dem der Verstoß aufgetreten ist | ||
1/5 | Nach Eingang der "verbale di constatazione – PVC" (offizielle Benachrichtigung) | ||
Fehlerhafte jährliche Steuererklärung | 90 % bis 180 % des geschuldeten Umsatzsteuerbetrags | 1/9 | Innerhalb von 90 Tagen nach dem Verstoß oder nach der Einreichungsfrist für die jährliche Steuererklärung |
1/8 | Innerhalb von 1 Jahr nach dem Verstoß oder innerhalb der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ, in dem der Verstoß aufgetreten ist | ||
Kommunikation nicht eingereicht (jährliche Kommunikation oder jährlicher Nettoumsatz oder schwarze Liste) | 516 EUR bis 2 065 EUR | 1/7 | Innerhalb von 2 Jahren nach dem Verstoß oder innerhalb der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ, in dem der Verstoß aufgetreten ist |
1/6 | Nach 2 Jahren nach dem Verstoß oder nach der Frist für jährliche Steuererklärung für das GJ nach dem Jahr, in dem der Verstoß aufgetreten ist | ||
Jährliche Steuererklärung nicht eingereicht | 120 % bis 240 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags; mindestens 258 EUR | 50 %; mindestens 200 EUR | Innerhalb von 1 Jahr nach der Frist für die jährliche Steuererklärung |
Buchhaltungsverstöße |
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1/9 | Innerhalb von 90 Tagen nach dem Verstoß |
Rechnungen oder Belege nicht ausgestellt | 150 % des fälligen Umsatzsteuerbetrags; mindestens 500 EUR | 1/9 | Innerhalb von 90 Tagen nach dem Verstoß |