Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte (EEE) verkaufen, gilt für Sie möglicherweise die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie), die die Sammlung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten betrifft, sowie die nationalen Gesetze, die diese Richtlinie umsetzen. Im folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der WEEE-Verordnungen und Informationen dazu, wie sich diese auf Sie als Verkäufer auswirken.
Ziel dieser Richtlinie ist es, das Entstehen von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall zu vermeiden, das Entsorgen von Abfall in die Umwelt zu reduzieren und zur effizienten Verwendung von Ressourcen und Rückgewinnung von wertvollen Sekundärrohstoffen beizutragen. Das Ziel der WEEE-Richtlinie ist es daher, alle Betreiber, die am Lebenszyklus von Elektro- und Elektronikgeräten beteiligt sind (z. B. Hersteller, Händler und Verbraucher), in die Sammlung und Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten miteinzubeziehen. Die WEEE-Richtlinie definiert die wichtigsten Kriterien für die Handhabung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie die Verantwortung von Herstellern und legt Mindeststandards für die Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fest.
Da diese Richtlinie nur die Mindeststandards enthält und jeder Mitgliedsstaat der EU diese Standards in seinen eigenen Gesetzen umsetzt, kann es Abweichungen zwischen den nationalen Verordnungen geben. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen nationalen Gesetze in jedem EU-Mitgliedstaat, in den Sie liefern. Wir können Ihnen nur eine umfangreiche Übersicht für Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande bieten.
Die WEEE-Richtlinie gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte für den privaten Gebrauch sowie für alle Elektro- und Elektronikgeräte für den gewerblichen Gebrauch.
Im Besonderen gilt die WEEE-Richtlinie für alle Geräte, die durch Elektronik oder elektromagnetische Felder angetrieben werden und für die Verwendung mit Spannungen von unter 1.000 Volt AC und unter 1.500 Volt DC konzipiert sind. Die (wenigen) Produkte, die davon ausgenommen sind, finden Sie in Artikel 2 der WEEE-Richtlinie.
Die Richtlinie enthält Verpflichtungen sowohl für Hersteller als auch für Händler, wozu auch reine Verkäufer zählen. Viele Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten gelten im Rahmen der Richtlinie als Hersteller. Außerdem können Sie in einem Mitgliedsstaat als reiner Verkäufer und gleichzeitig in einem anderen Mitgliedsstaat als Hersteller gelten:
Nationale WEEE-Gesetze können zusätzliche Verkäufer als Hersteller definieren (siehe unten).
Alle Hersteller sind insbesondere zu Folgendem verpflichtet:
Die Mitgliedsstaaten haben etwas Spielraum, um die Richtlinie auf unterschiedliche Weisen umzusetzen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über solche länderspezifischen Regeln für Elektro- und Elektronik-Altgeräte für Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen nationalen Registers; eine Übersicht finden Sie hier.