Die folgenden Aspekte der WEEE-Verpflichtungen gelten nur für Frankreich.
Rücknahmeverpflichtung (Händler):
Das französische Gesetz erfordert von Händlern die 1:1-Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten von Kunden. Online-Verkäufer müssen Vorkehrungen für die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten treffen und dafür bezahlen. Die Rücknahme kann wie folgt durchgeführt werden:
Es gibt keine 0:1-Rücknahmeverpflichtung für Online-Verkäufer in Frankreich.
Sammlungs-, Verwertungs-, Wiederverwendungs- und Verarbeitungsverpflichtungen (Hersteller):
Ein Hersteller muss Elektro- und Elektronik-Altgeräte sammeln oder die Sammlung in Proportion zu der Menge an Elektro- und Elektronikgeräten, die er auf den Markt bringt, organisieren. Dies wird wie folgt erreicht:
Berichterstattungsverpflichtung (Hersteller):
Hersteller müssen im nationalen Register von Elektro- und Elektronikgeräte-Herstellern registriert sein. Die französische Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie (Agentur für Umwelt und Energiemanagement) ist für die Einrichtung, Verwaltung und Handhabung des Registers verantwortlich https://www.syderep.ademe.fr/en/commun/deee.
Hersteller sind dazu verpflichtet, Informationen über die Menge von auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten und die Maßnahmen zum Abfallmanagement für alte Elektro- und Elektronikgeräte bereitzustellen.