Alle Verkaufspartner, die zur steuerlichen Registrierung in Deutschland verpflichtet sind, müssen eine Steuerbescheinigung für Deutschland beantragen und eine Kopie in Seller Central hochladen. Alle Verkaufspartner, die nicht in Deutschland steuerlich registriert sein müssen, müssen eine Steuererklärung einreichen.
Gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes ("UStG") haften die Betreiber elektronischer Marktplätze, wenn ihre Verkaufspartner auf ihrem Marktplatz handeln und Bestellungen aus oder nach Deutschland versenden, aber keine Umsatzsteuer zahlen. Die Betreiber elektronischer Marktplätze können dies vermeiden, indem sie gemäß § 22f UStG eine Steuerbescheinigung von ihren Verkaufspartnern einholen, die bestätigt, dass die Verkaufspartner in Deutschland steuerlich registriert sind.
Verkaufspartner, die außerhalb der Europäischen Union rechtmäßig ansässig sind und keine Steuerbescheinigung oder -erklärung bis zum 1. März 2019 vorlegen, können nicht mehr bei Amazon.de oder an deutsche Kunden verkaufen. Verkaufspartner, die rechtmäßig in der Europäischen Union (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen ansässig sind und nicht bis zum 1. Oktober 2019 eine Steuerbescheinigung oder -erklärung vorlegen, können nicht mehr bei Amazon.de oder an Kunden in Deutschland verkaufen.
Sie müssen Amazon diese Erklärung vorlegen, wenn Sie Bestellungen nach Deutschland versenden, aber nicht dazu verpflichtet sind, in Deutschland steuerlich registriert zu sein.
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