Viele Alltagsprodukte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Küchengeräte sind mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen und müssen den Mindeststandards für Energieeffizienz entsprechen.
EU-Anforderungen: Die Verordnung 2017/1369 (die "Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung") legt einen Rahmen von Regeln fest, die in den Mitgliedsstaaten für das Angeben von Informationen über die Energieeffizienz, den Energieverbrauch und andere Ressourcen als Teil einer Produktkennzeichnung gelten. Ziel der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung ist es, den Kunden die Möglichkeit zu geben, Produkte auszuwählen, die effizienter sind, um den Energieverbrauch zu senken.
Mit dem Ziel, die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten (einschließlich Haushaltsgeräten) klarer und verständlicher zu bewerten, hat die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung ein einfacheres Skalensystem für Energieetiketten mit Produktbewertungen von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) eingeführt. Die neuen skalierten Kennzeichnungen gelten seit dem 1. März 2021 für vier Produktkategorien: Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays und Kühlschränke. Ab dem 1. September 2021 gelten die neuen Kennzeichnungen für Lichtquellen. In den kommenden Jahren werden weitere Produkte folgen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung einzuhalten, wenn Sie relevante Produkte in der EU vertreiben. Sie müssen außerdem andere nationale Anforderungen in den Ländern erfüllen, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Ab dem 1. Januar 2021 bezieht sich Kennzeichnung des Energieverbrauchs im Vereinigten Königreich auf die Energieeffizienz, den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen als Teil eines Produktetiketts. Dies resultiert aus der geänderten EU-Austrittsverordnung 2019 zum Ökodesign für energieverbrauchsrelevante Produkte und Informationen über den Energieverbrauch (die "Verordnung des Vereinigten Königreichs zu Informationen über den Energieverbrauch") im Rahmen eines Regelwerks, das im Vereinigten Königreich zur Bereitstellung von Informationen gilt, und eine geänderte Version der Verordnung 2017/1369 (die "EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung" ist. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen des Vereinigten Königreichs einzuhalten, wenn Sie relevante Produkte im Vereinigten Königreich verkaufen. Wenn Sie solche Produkte auch auf EU-Websites von Amazon verkaufen, müssen Sie außerdem die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung und andere nationale Anforderungen in den Ländern einhalten, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und sollte nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den Ihr Produkt betreffenden Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Dieses Material spiegelt nur den Stand zum Zeitpunkt seiner Abfassung wider und die Anforderungen innerhalb der EU und im Vereinigten Königreich können sich ändern. Weitere Informationen zu Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden können, finden Sie im aktuellen Leitfaden des Vereinigten Königreichs zum Brexit (siehe unten).
Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gilt für "energieverbrauchsrelevante Produkte", also Produkte, die an Verbraucher in der EU verkauft oder in der EU verwendet werden und die sich während der Verwendung auf den Energieverbrauch auswirken.
Beispiele für energieverbrauchsrelevante Produkte sind: Klimaanlagen und Komfortlüfter, Produkte zur Luftheizung und -kühlung, Beleuchtung, Fernseher, Wäschetrockner, Computer, Transformatoren, externe Netzteile und Kühlschränke.
Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gilt nicht für gebrauchte Produkte, es sei denn, das gebrauchte Produkt wird von außerhalb der EU importiert.
Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung legt die Verpflichtungen für Lieferanten und Händler fest.
Sie sind ein "Lieferant", wenn Sie ein Hersteller mit Sitz in der EU, der Bevollmächtigte eines nicht in der EU ansässigen Herstellers oder ein Importeur sind, der ein Produkt für den Verkauf bzw. die Lieferung in der EU anbietet.
Sie sind ein "Händler", wenn Sie energieverbrauchsrelevante Produkte zum Verkauf, Verleih oder Mietkauf anbieten oder energieverbrauchsrelevante Produkte im Zuge einer kommerziellen Aktivität für Kunden oder Installateure ausstellen, egal ob gegen Zahlung oder nicht.
Alle energieverbrauchsrelevanten Produkte müssen mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen sein. Bitte beachten Sie, dass die vor 2017 verwendete Skala von A+++ bis G im Laufe der Zeit schrittweise auf eine neue Skala von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) umgestellt wird.
Ab dem 1. März 2021 gelten die neuen skalierten Kennzeichnungen für vier Produktkategorien: Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays und Kühlschränke. Ab dem 1. September 2021 gelten die neu skalierten Kennzeichnungen für Lichtquellen. Die Energieeffizienzkennzeichnungen anderer energieverbrauchsrelevanter Produkte werden in den folgenden Jahren ebenfalls neu skaliert.
Energieverbrauchsrelevanten Produkten muss außerdem ein Produktinformationsblatt beigelegt werden. Für bestimmte Produkttypen gibt es spezielle Verordnungen in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung (z. B. für Fernseher, Computer und Dienstleistungen sowie Wäschetrockner).
Weitere Informationen zu den jeweiligen Anforderungen für jede Produktkategorie finden Sie unter den unten aufgeführten Links unter "Weitere Informationen".
Anbieter von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen im Allgemeinen die folgenden Maßnahmen ergreifen. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Anforderungen gelten. Aus diesem Grund sollten Sie stets die spezifischen Verordnungen und die relevanten delegierten Rechtsakten lesen.
Händler von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen im Allgemeinen die folgenden Maßnahmen ergreifen. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Anforderungen gelten. Aus diesem Grund sollten Sie stets die spezifischen Verordnungen lesen.
Als Lieferant oder Händler müssen Sie sowohl mit den Behörden zusammenarbeiten, um Verstöße zu beheben, als auch eigenständig daran arbeiten, die Richtlinien einzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung zu erhalten:
Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung und die UK Energy Information Regulations gelten für "energieverbrauchsrelevante Produkte". Dabei handelt es sich um Produkte, die sich während der Verwendung auf den Energieverbrauch auswirken und im Vereinigten Königreich verwendet oder an Kunden verkauft werden. Die Bestimmungen gelten jedoch unterschiedlich für Großbritannien (England, Schottland und Wales,GB) und Nordirland. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Beispiele für energieverbrauchsrelevante Produkte sind: Klimaanlagen und Komfortlüfter, Produkte zur Luftheizung und -kühlung, Beleuchtung, Fernseher, Wäschetrockner, Computer, Transformatoren, Staubsauger, externe Netzteile und Kühlschränke.
Die Gesetze gelten nicht für gebrauchte Produkte, es sei denn, das gebrauchte Produkt wird von außerhalb der EU oder des Vereinigten Königreichs importiert.
Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung und die UK Energy Information Regulations legen Verpflichtungen für Lieferanten und Händler fest.
Sie sind ein "Lieferant", wenn Sie ein Hersteller mit Sitz im Vereinigten Königreich, der Bevollmächtigte eines nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellers oder ein Importeur sind, der ein Produkt von außerhalb von Großbritannien importiert. Weitere Informationen zum Import nach Nordirland finden Sie im Abschnitt "Nordirland" weiter unten.
Sie sind ein "Händler", wenn Sie energieverbrauchsrelevante Produkte zum Verkauf, Verleih oder Mietkauf anbieten oder energieverbrauchsrelevante Produkte im Zuge einer kommerziellen Aktivität für Kunden oder Installateure ausstellen, egal ob gegen Zahlung oder nicht.
Alle energieverbrauchsrelevanten Produkte müssen eine Kennzeichnung auf einer Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) aufweisen. Beachten Sie, dass diese Skala von A bis G die vorherige mit Kennzeichnungen von A+++ bis G ersetzt, die bis 2017 verwendet wurde. Etiketten von vor 2017 werden im Laufe der Zeit an die neue Skala angepasst. Diese Änderung wird auch nach dem Brexit wie geplant im Vereinigten Königreich umgesetzt.
Energieverbrauchsrelevanten Produkten muss ein Produktinformationsblatt beigelegt werden. Für bestimmte Produkttypen gibt es spezielle Verordnungen in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung (z. B. für Fernseher, Computer und Server sowie Wäschetrockner).
Lieferanten von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen im Allgemeinen die folgenden Maßnahmen ergreifen. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Anforderungen gelten. Aus diesem Grund sollten Sie stets die spezifischen Verordnungen lesen.
Händler von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen im Allgemeinen die folgenden Maßnahmen ergreifen. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Anforderungen gelten. Aus diesem Grund sollten Sie stets die spezifischen Verordnungen lesen.
Wenn Sie Lieferant oder Händler sind, müssen Sie sowohl in Zusammenarbeit mit dem Office for Product Safety and Standards, dem Trading Standards Office (in Großbritannien) und mit dem Department for the Economy (in Nordirland) als auch eigenständig dafür sorgen, dass alle Verstöße behoben werden.
Nordirland
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Detail heißt dies:
Bevollmächtigte können in Nordirland oder der EU ansässig sein. Ab dem 16. Juli 2021 treten im Rahmen der EU-Verordnung 2019/1020 neue Regelungen in Kraft. Einige Unternehmen müssen unter Umständen eine verantwortliche Person in der EU oder in Nordirland für Compliance-Funktionen benennen (wenn es in der Lieferkette keine andere juristische Person gibt, die die Aufgaben ausführen kann). Weitere Informationen zu den neuen Regeln werden von der britischen Regierung zur Verfügung gestellt.
BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat einen Leitfaden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland ab dem 1. Januar 2021 veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält Informationen für Lieferanten und Händler in Bezug auf die Konformitätsanforderungen, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diesen Leitfaden (unten verlinkt) sowie alle anderen speziellen Leitfäden der britischen Regierung, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich an einen Rechtsbeistand.
Die Informationen zum Brexit für Großbritannien und Nordirland finden Sie unter folgendem Link:
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Richtlinien der britischen Regierung zu lesen, um weitere Informationen zu den Anforderungen an Energieverbrauchskennzeichnungen zu erhalten.
Des Weiteren wird empfohlen, ab dem 1. Januar 2021 den Brexit-Leitfaden der britischen Regierung zu den Ökodesign-Anforderungen und die Einhaltung der Energieverbrauchskennzeichnung zu lesen:
Weitere Informationen zu den Vorschriften des Vereinigten Königreichs zur Produktsicherheit finden Sie auf der Business Companion-Website: