Die Verordnung 1107/2009 (die "Pflanzenschutzmittelverordnung") legt unter anderem die Regeln für die Genehmigung, den Verkauf, die Verwendung und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln (Plant Protection Products, "PPP", welche die häufigste Art von Pflanzenschutzmitteln sind) innerhalb der Europäischen Union fest.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Pflanzenschutzmittelverordnung einzuhalten. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand. Beachten Sie bitte, dass die Pflanzenschutzmittelverordnung direkte Auswirkungen hat, aber die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, Strafen zu erlassen und diese durchzusetzen.
PPP sind "Pestizide", die Ernten, wünschenswerte oder nützliche Pflanzen schützen. Ein häufiges Beispiel für PPP sind Unkrautvernichter.
Das Produkt muss mindestens einen Wirkstoff enthalten und eine der folgenden Funktionen haben, um ein PPP zu sein:
PPP werden hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt, können aber auch in der Forstwirtschaft, im Gartenbau, in anderen Bereichen und im Haus verwendet werden.
PPP müssen im jeweiligen Mitgliedsstaat registriert sein, bevor sie verkauft werden können. PPP können nicht registriert werden, wenn sie nicht autorisierte Wirkstoffe enthalten.
PPP müssen so verpackt sein, dass die Wahrscheinlichkeit minimiert wird, dass sie mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden. Die Verpackung sollte außerdem Komponenten enthalten, die verhindern, dass PPP verzehrt werden.
PPP-Etiketten müssen sowohl der CLP-Verordnung (Verordnung 1272/2008, einschließlich des Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals (GHS)) als auch der Verordnung 547/2011 (über Kennzeichnungsvorschriften für PPPs) entsprechen. Die Anforderungen der Verordnung 547/2011 umfassen die Etikettierung folgender Informationen:
PPP erfordert in der Regel Sicherheitshinweise auf dem Produkt, die je nach PPP-Typ variieren können. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung 547/2011.
Bitte beachten Sie, dass für die PPP bestimmte Sprachanforderungen gelten können, die von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene festgelegt werden. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle geltenden PPP-Anforderungen für Werbung einhalten.
Hersteller, Lieferanten, Vertriebspartner, Importeure und Exporteure von PPPs müssen die Datensätze dieser PPPs mindestens 5 Jahre lang aufbewahren. Die relevanten Informationen in diesen Aufzeichnungen müssen der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Websites zu besuchen, um weitere Informationen zur Pflanzenschutzmittelverordnung zu erhalten: