Anforderungen in der EU: Die EU-Verordnung 648/2004/EG (die "EU-Verordnung über Detergenzien") regelt die Anforderungen in Bezug auf den Verkauf von Detergenzien in der EU. Die Anforderungen beziehen sich auf die biologische Abbaubarkeit, Dosierungsanleitungen und Informationen, die dem Verbraucher über die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und über Websites bereitgestellt werden müssen. In der EU-Verordnung über Detergenzien werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler festgelegt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die EU-Anforderungen einzuhalten, wenn Sie Detergenzien in der EU verkaufen. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften in den Mitgliedstaaten einhalten, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen im Vereinigten Königreich (UK): Bis zum Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) regelt die EU-Verordnung über Detergenzien die Anforderungen in Bezug auf den Verkauf von Detergenzien im Vereinigten Königreich. Die Anforderungen beziehen sich auf die biologische Abbaubarkeit, Dosierungsanleitungen und Informationen, die dem Verbraucher über die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und über Websites bereitgestellt werden müssen. In der EU-Verordnung über Detergenzien werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler festgelegt.
Nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) gilt für den Verkauf von Detergenzien im Vereinigten Königreich eine geänderte Version der EU-Verordnung über Detergenzien gemäß Detergents (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 (die "Verordnung des Vereinigten Königreichs über Detergenzien"). Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland. Nachfolgend wird aufgezeigt, welche relevanten Änderungen an den Anforderungen des Vereinigten Königreichs im Anschluss an den Brexit-Übergangszeitraum wirksam werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen des Vereinigten Königreichs einzuhalten, wenn Sie Detergenzien im Vereinigten Königreich verkaufen. Wenn Sie Detergenzien auch auf EU-Websites von Amazon verkaufen, müssen Sie außerdem die EU-Verordnung über Detergenzien und andere nationale Anforderungen in den Ländern einhalten, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und sollte nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den mit Ihrem Produkt verbundenen Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Diese Angaben spiegeln nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (falls verfügbar).
Die EU-Verordnung über Detergenzien regelt die Anforderungen und Verpflichtungen in Bezug auf Detergenzien. Ein "Detergens" ist ein "Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside (Wirkstoffe in Detergenzien) enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist". Sie können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.). Sie können für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke beworben oder verwendet werden. Beachten Sie jedoch, dass Detergenzien mit der Kennzeichnung "nur zur professionellen Anwendung" nicht bei Amazon verkauft werden dürfen.
Die folgenden Mittel gelten ebenfalls als Detergenzien:
Die EU-Verordnung über Detergenzien erlegt Herstellern Verpflichtungen auf. Sie sind gemäß der Verordnung über Detergenzien ein Hersteller, wenn Sie dafür verantwortlich sind, ein Detergens oder ein Tensid für ein Detergens in der EU zu verkaufen oder zu liefern.
Insbesondere gelten Sie als Hersteller:
Wenn Sie ein Händler sind und die Eigenschaften, die Etikettierung oder die Verpackung eines Detergens oder eines Tensids für ein Detergens nicht ändern, gelten Sie nicht als Hersteller, es sei denn, Sie handeln als Importeur.
Hersteller von Detergenzien oder Tensiden für Detergenzien müssen in der EU ansässig sein. Hersteller sind gemäß der EU-Verordnung über Detergenzien für die Konformität von Detergenzien oder Tensiden für Detergenzien verantwortlich.
Inhalt:
Die gestaffelten Regelungen für Tenside zur Gewährleistung der biologischen Abbaubarkeit lauten wie folgt:
Kennzeichnung:
Für den Verkauf von Detergenzien an Verbraucher müssen die folgenden Informationen auf der Verpackung angegeben sein:
Insbesondere bezüglich des Inhalts (der Inhaltsstoffe) sind folgende Angaben erforderlich:
Möglicherweise müssen auch bestimmte Sprachenanforderungen der Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Detergens der EU-CLP-Verordnung entspricht.
Auskunft:
Wenn Sie im Sinne der EU-Verordnung über Detergenzien als Hersteller gelten, müssen Sie den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten die folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:
Hersteller müssen auf einer Website eine Zusammenfassung des oben genannten Datenblatts über Inhaltsstoffe für alle Verbraucher-Detergenzien zur Verfügung stellen. Der Zugang zur Website darf keinerlei Einschränkungen oder Bedingungen unterliegen und der Inhalt der Website muss auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Website muss einen Link zur Website der Arzneimittelkommission oder zu einer anderen geeigneten Website enthalten, auf der eine Tabelle der Korrespondenz zwischen den INCI-Namen, den Namen des Europäischen Arzneibuchs und den Nummern des Europäischen Arzneibuchs bereitgestellt wird.
Obwohl die EU-Verordnung über Detergenzien den Händlern keine Verpflichtungen auferlegt, solange sie die Eigenschaften, die Etikettierung oder die Verpackung eines Detergens oder eines Tensids für ein Detergens nicht ändern, haben Händler beim Verkauf an Verbraucher Verpflichtungen gemäß der allgemeinen Richtlinie für Produktsicherheit einzuhalten.
Hierzu gehören Folgende:
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Verordnung über Detergenzien zu erhalten:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02004R0648-20150601
Die Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien regeln die Anforderungen und Verpflichtungen im Hinblick auf Detergenzien, die im Vereinigten Königreich verkauft werden. Es gelten jedoch unterschiedliche Bestimmungen für Großbritannien (England, Schottland und Wales und Nordirland. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland finden Sie weiter unten. Ein "Detergens" ist ein "Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside (Wirkstoffe in Detergenzien) enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist". Sie können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.). Sie können für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke beworben oder verwendet werden. Beachten Sie jedoch, dass Detergenzien mit der Kennzeichnung "nur zur professionellen Anwendung" nicht bei Amazon verkauft werden dürfen.
Die folgenden Mittel gelten ebenfalls als Detergenzien:
Die Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien erlegen Herstellern Verpflichtungen auf. Sie sind gemäß den Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien ein Hersteller, wenn Sie dafür verantwortlich sind, ein Detergens oder ein Tensid für ein Detergens in Großbritannien zu verkaufen oder zu liefern.
Insbesondere gelten Sie als Hersteller:
Wenn Sie ein Händler sind und die Eigenschaften, die Etikettierung oder die Verpackung eines Detergens oder eines Tensids für ein Detergens nicht ändern, gelten Sie nicht als Hersteller, es sei denn, Sie handeln als Importeur.
Bis zum Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) müssen Hersteller von Detergenzien oder Tensiden für Detergenzien in der EU ansässig sein. Nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums müssen Hersteller in Großbritannien ansässig sein. Hersteller sind gemäß der EU-Verordnung über Detergenzien und der Verordnung des Vereinigten Königreichs über Detergenzien für die Konformität von Detergenzien oder Tensiden für Detergenzien verantwortlich.
Inhalt:
Die gestaffelten Regelungen für Tenside zur Gewährleistung der biologischen Abbaubarkeit lauten wie folgt:
Kennzeichnung:
Für den Verkauf von Detergenzien an Verbraucher müssen die folgenden Informationen auf der Verpackung angegeben sein:
Insbesondere bezüglich des Inhalts (der Inhaltsstoffe) sind folgende Angaben erforderlich:
Die oben genannten Informationen müssen deutlich sichtbar, gut lesbar und leicht verständlich in englischer Sprache verfasst sein. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Detergens die CLP-Verordnung der EU (bis zum Ende des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) bzw. die CLP-Verordnung des Vereinigten Königreichs (für Produkte, die nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums in Großbritannien verkauft werden) einhält.
Auskunft:
Wenn Sie im Sinne der Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien als Hersteller gelten, müssen Sie den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs die folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:
Hersteller müssen auf einer Website eine Zusammenfassung des oben genannten Datenblatts über Inhaltsstoffe für alle Verbraucher-Detergenzien zur Verfügung stellen. Der Zugang zur Website darf keinerlei Einschränkungen oder Bedingungen unterliegen und der Inhalt der Website muss auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Website muss einen Link zur Website der Arzneimittelkommission oder zu einer anderen geeigneten Website enthalten, auf der eine Tabelle der Korrespondenz zwischen den INCI-Namen, den Namen des Europäischen Arzneibuchs und den Nummern des Europäischen Arzneibuchs bereitgestellt wird.
Obwohl die Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien den Händlern keine Verpflichtungen auferlegen, solange sie die Eigenschaften, die Etikettierung oder die Verpackung eines Detergens oder eines Tensids für ein Detergens nicht ändern, haben Händler beim Verkauf an Verbraucher Verpflichtungen gemäß den allgemeinen Richtlinien für Produktsicherheit des Vereinigten Königreichs.
Hierzu gehören Folgende:
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Vorschriften gelten. Im Einzelnen heißt dies:
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, den folgenden Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, um weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Detergenzien einzuholen:
https://www.hse.gov.uk/detergents/index.htm
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die Richtlinien zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält: