EU-Anforderungen: Die Verordnung (EU) 305/2011 (EU-Bauprodukte-Verordnung) regelt die Verwendung und den Verkauf von Bauprodukten in der EU.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, beide EU-Bauprodukte-Verordnungen einzuhalten, wenn Sie Ihre Produkte auf den europäischen Websites von Amazon verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen des Vereinigten Königreichs: Bis zum Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) reguliert die Bauprodukte-Verordnung die Verwendung und den Verkauf von Bauprodukten im Vereinigten Königreich.
Nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) gilt die Verordnung "Construction Products (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/465)" für alle Bauprodukte.
Beide Gesetze sollen die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die Bauprodukte verwenden, und Benutzern von Bauwerken gewährleisten, einschließlich von Anforderungen beim Recycling und/oder der Wiederverwendung von Bauteilen oder -materialien. Diese Anforderungen beinhalten Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von Bauprodukten, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Verfahren für die Konformitätsbewertung. Sie legen außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler fest.
Wenn Sie Bauprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, müssen Sie die Anforderungen der Gesetze einhalten. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften:
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anfoerungen des Vereinigten Königreichs und die EU-Anforderungen für Bauprodukte einzuhalten, wenn Sie Ihre Produkte nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums auf der Website des Vereinigten Königreichs und den EU-Websites von Amazon verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den Ihr Produkt betreffenden Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen in der EU und/oder im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (siehe unten).
Die Bauprodukte-Verordnung gilt für in der EU vertriebene Bauprodukte, d. h. für alle Produkte oder Bausätze, die in der EU hergestellt und zum Verkauf angeboten werden, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile von Bauwerken integriert zu werden. Die Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts wirkt sich auf die Qualität der ausgeführten Bauarbeiten aus.
Beispiele für die von der Verordnung zu Bauprodukten abgedeckten Bauprodukte sind Zement, Fenster, Estrich, Kacheln, Ziegel oder Türbeschläge.
In der Bauprodukte-Verordnung werden die Pflichten der Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler von Bauprodukten dargelegt.
Hersteller haben u. a. folgende Pflichten:
Bei Importeuren umfassen die Verpflichtungen, Folgendes sicherzustellen:
Händler müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Hersteller müssen sicherstellen, dass Bauprodukte folgende Angaben aufweisen:
Importeure müssen sicherstellen, dass Bauprodukte folgende Angaben aufweisen:
Lieferanten und Händler haben folgende Pflichten:
Außerdem sollten einem Bauprodukt eine Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise in einer benutzerfreundlichen Sprache, die für Endverbraucher und Behörden gleichermaßen angemessen ist, beiliegen.
Händler dürfen ein Bauprodukt nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie feststellen, dass es möglicherweise gegen die Anforderungen der Bauprodukte-Verordnung verstößt. Wenn das Bauprodukt eine Gefahr darstellt, müssen Händler den Hersteller oder Importeur sowie die Behörden darüber informieren.
Hersteller, Importeure und Händler müssen umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende Bauprodukt, wie jeweils angemessen, in Übereinstimmung mit der Verordnung zu bringen, es vom Markt zu nehmen oder es zurückzurufen.
Wenn ein Bauprodukt eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Bauprodukts mit der Verordnung zu Bauprodukten nachzuweisen. Außerdem müssen sie auf Anfrage mit den zuständigen Behörden gemeinsam an den Maßnahmen zur Beseitigung der mit diesen Produkten verbundenen Risiken arbeiten.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zu den EU-Anforderungen an Bauprodukte zu erhalten:
Die Bestimmungen gelten für im Vereinigten Königreich vertriebene Bauprodukte, d. h. für alle Produkte oder Bausätze, die im Vereinigten Königreich hergestellt und zum Verkauf angeboten werden, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile von Bauwerken integriert zu werden. Die Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts wirkt sich auf die Qualität der ausgeführten Bauarbeiten aus. Es gelten unterschiedliche Bestimmungen für Großbritannien (England, Schottland und Wales, GB) und Nordirland. Weitere Informationen zur Sachlage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Beispiele für die von den Bestimmungen abgedeckten Bauprodukte sind: Zement, Fenster, Estrich, Kacheln, Ziegel oder Türbeschläge.
In den Bestimmungen werden die Pflichten der Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler von Bauprodukten dargelegt.
Hersteller haben u. a. folgende Pflichten:
Importeure müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Händler müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Hersteller müssen sicherstellen, dass Bauprodukte folgende Angaben aufweisen:
Importeure müssen sicherstellen, dass Bauprodukte folgende Angaben aufweisen:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden mit alternativen Methoden zur Bereitstellung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Unter BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Händler haben folgende Pflichten:
Außerdem sollten einem Bauprodukt eine Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise in einer benutzerfreundlichen Sprache beiliegen, die für Endverbraucher und Behörden gleichermaßen angemessen ist.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Vorschriften gelten. Im Detail heißt dies:
Händler dürfen ein Bauprodukt nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie feststellen, dass es möglicherweise gegen die Anforderungen der Verordnungen verstößt. Wenn das Bauprodukt eine Gefahr darstellt, müssen Händler den Hersteller oder Importeur sowie die Behörden darüber informieren.
Hersteller, Importeure und Händler müssen umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende Bauprodukt, wie jeweils angemessen, in Übereinstimmung mit der Verordnung zu bringen, es vom Markt zu nehmen oder es zurückzurufen.
Wenn ein Bauprodukt eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei auch Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf begründeten Antrag einer zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs hin alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Bauprodukts mit den Rechtsvorschriften nachzuweisen. Außerdem müssen sie auf Anfrage mit den zuständigen Behörden gemeinsam an den Maßnahmen zur Beseitigung der mit diesen Produkten verbundenen Risiken arbeiten.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden zum Verkauf von Bauprodukten in Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit veröffentlicht. Die veröffentlichten Leitfäden enthalten Informationen zur Lieferung von Bauprodukten in Großbritannien hinsichtlich der Konformitätsanforderungen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, einschließlich folgender Themen:
Wir empfehlen Ihnen, diese Leitfäden (unten verlinkt) sowie alle anderen spezifischen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, die für Ihr Produkt gelten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die folgenden Websites der Regierung des Vereinigten Königreichs zu besuchen, um weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs an Bauprodukte zu erhalten:
Die oben erwähnten Hinweise zum Brexit finden Sie hier:
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website zu besuchen, die Hinweise zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält.