EU-Anforderungen: Die Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) legt Anforderungen an elektrische Betriebsmittel fest, die für den Einsatz innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind, um ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie von Haus- und Nutztieren und Güter zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Konformitätsbewertungsverfahren. In der Niederspannungsrichtlinie werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner festgelegt.
Wenn Sie elektrische Betriebsmittel herstellen, importieren oder vertreiben, die für den Einsatz in bestimmten Spannungsbereichen vorgesehen sind und die in der EU verkauft werden, müssen Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie einhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Niederspannungsrichtlinie einzuhalten. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften in den Mitgliedsstaaten einhalten, die diese Richtlinie umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen des Vereinigten Königreichs: Die Richtlinie 2016/1101 (Electrical Equipment (Safety) Regulations, EESR) der Vereinigten Königreichs legt Anforderungen an elektrische Betriebsmittel fest, die für den Einsatz innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind, um ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie von Haus- und Nutztieren und Güter zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Konformitätsbewertungsverfahren. In der EESR werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner festgelegt.
Wenn Sie elektrische Betriebsmittel herstellen, importieren oder vertreiben, die für den Einsatz in bestimmten Spannungsbereichen vorgesehen sind und die im Vereinigten Königreich verkauft werden, müssen Sie die Anforderungen der EESR einhalten. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die EESR für Produkte einzuhalten, die im Vereinigten Königreich verkauft werden. Wenn Sie diese Produkte auch über die Amazon EU-Websites verkaufen, müssen Sie außerdem die Gesetze und Vorschriften in EU-Mitgliedstaaten einhalten, die die Niederspannungsrichtlinie der EU umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, wird die Beratung durch einen Rechtsbeistand empfohlen. Dieses Material spiegelt nur den Stand zum Zeitpunkt seiner Abfassung wider und die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich ändern. Weitere Informationen zu Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden können, finden Sie im aktuellen Brexit-Leitfaden des Vereinigten Königreichs (siehe unten).
Für welche Produkte gilt die Niederspannungsrichtlinie?
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom. Es gibt einige Arten von elektrischen Betriebsmitteln und Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs der Niederspannungsrichtlinie liegen (z. B. Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch). Eine vollständige Liste von elektrischen Betriebsmitteln, die nicht in den Geltungsbereich fallen, finden Sie in Anhang II der Niederspannungsrichtlinie.
Beispiele für elektrische Betriebsmittel, die in den Geltungsbereich der Niederspannunsgrichtlinie fallen: Haushaltsgeräte, Kabel, Netzteile und Lasergeräte.
In der Niederspannungsrichtlinie werden Pflichten für Hersteller, Beauftragte, Importeure und Vertriebspartner von elektrischen Betriebsmitteln festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung:
Hersteller müssen:
Importeure müssen:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Unterlagen und der Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels in der EU zehn Jahre lang aufbewahren.
Etikettierung und Angaben:
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das elektrische Betriebsmittel mit Folgendem versehen ist:
Wenn diese Informationen nicht auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen dem elektrischen Betriebsmittel Anweisungen, Sicherheitsinformationen und eine Konformitätserklärung beigefügt werden. Diese Informationen sollten in einer Sprache verfasst sein, die für die Endnutzer und relevanten Behörden leicht verständlich ist.
Vertriebspartner müssen beim Verkauf von elektrischen Betriebsmitteln in der EU die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung des elektrischen Betriebsmittels auf eine CE-Kennzeichnung oder auf das Vorhandensein der jeweiligen Dokumente für den Endnutzer umfassen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende elektrische Betriebsmittel konform zu machen, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn ein elektrisches Betriebsmittel eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Vertriebspartner umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und aller ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des elektrischen Betriebsmittels mit der Niederspannungsrichtlinie nachzuweisen.
Die EESR gilt für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Die Bestimmungen sind jedoch für Großbritannien (England, Schottland und Wales,GB) und Nordirland unterschiedlich. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Die EESR gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom. Es gibt einige Arten von elektrischen Betriebsmitteln und Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs der EESR liegen (z. B. Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch). Eine vollständige Liste von elektrischen Betriebsmitteln, die nicht in den Geltungsbereich fallen, finden Sie in Verordnung 3 der EESR.
Beispiele für elektrische Betriebsmittel, die in den Geltungsbereich der EESR fallen: Haushaltsgeräte, Kabel, Netzteile und Lasergeräte.
In der EESR werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Vertriebspartner von elektrischen Betriebsmitteln festgelegt.
Konformitätserklärung und Konformitätskennzeichnung
Hersteller müssen:
Importeure müssen:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Unterlagen und der Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels zehn Jahre lang aufbewahren.
Etikettierung und Angaben
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das elektrische Betriebsmittel mit Folgendem versehen ist:
Wenn diese Informationen nicht auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Dokument enthalten sein. Die britische Regierung hat einen Leitfaden mit alternativen Methoden zur Bereitstellung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Unter "BREXIT: Leitfaden der britischen Regierung" weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Außerdem müssen dem elektrischen Betriebsmittel Anweisungen, Sicherheitsinformationen und eine Konformitätserklärung beigefügt werden. Diese Informationen sollten in einer Sprache verfasst sein, die für die Endnutzer und die zuständigen Behörden leicht verständlich ist. Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien verkauft werden, ist eine spezielle Konformitätserklärung erforderlich, die sich auf die Gesetzgebung und Standards des Vereinigten Königreichs bezieht. Unter "BREXIT: Leitfaden der britische Regierung weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden der UK-Regierung.
Vertriebspartner müssen beim Verkauf von elektrischen Betriebsmitteln im Vereinigten Königreich die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung des elektrischen Betriebsmittels auf eine erforderlichen Konformitätskennzeichnung oder auf das Vorhandensein der jeweiligen Dokumente für den Endnutzer umfassen.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Detail heißt dies:
Die britische Regierung hat einen Leitfaden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland ab dem 1. Januar 2021 veröffentlicht. Diese Orientierungshilfe enthält Informationen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner in Bezug auf die Konformitätsanforderungen ab dem 1. Januar 2021, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diesen Leitfaden (unten verlinkt) sowie alle anderen speziellen Leitfäden der britischen Regierung, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich an einen Rechtsbeistand.
Die Informationen zum Brexit finden Sie hier:
Großbritannien:
Nordirland:
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende elektrische Betriebsmittel konform zu machen, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn ein elektrisches Betriebsmittel eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Vertriebspartner umgehend das Trading Standards Office (oder die HSE, wenn die Geräte für den Arbeitsplatz vorgesehen sind) informieren und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner müssen auf Verlangen der zuständigen britischen Behörden alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des elektrischen Betriebsmittels mit der EESR nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Niederspannungsrichtlinie zu erhalten:
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Richtlinien des Office for Product Safety and Standards der britischen Regierung zur Anwendung der EESR zu lesen, die Sie hier finden: https://www.gov.uk/government/publications/electrical-equipment-safety-regulations-2016.
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die einen Leitfaden zur Produktkonformität im Vereinigten Königreich enthält: