Die Richtlinie 94/11/EG (die "Richtlinie über die Kennzeichnung von Materialien der Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen") enthält Anforderungen in Bezug auf den Verkauf von Materialien, die in den Hauptbestandteilen von Schuherzeugnissen verwendet und an Kunden in der EU verkauft werden. Sie legt die Regeln für die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen fest, einschließlich Inhalt und Form der Kennzeichnung sowie die Verantwortung für die Kennzeichnung.
Wenn Sie Schuherzeugnisse verkaufen, die der Richtlinie über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen unterliegen, müssen Sie sicherstellen, dass diese deren Anforderungen erfüllen. Sie müssen außerdem die Verpflichtungen im Rahmen von REACH berücksichtigen und die PSA-Verordnung, wenn Ihre Schuherzeugnisse zum Schutz vor einem oder mehreren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken gedacht sind.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: REACH und PSA-Verordnungen
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtlinie über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen einzuhalten. Sie müssen außerdem alle anwendbaren nationalen Gesetze und regionalen Vorschriften in den Mitgliedstaaten einhalten, die die Richtlinie über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen umsetzen. Dies ist eine allgemeine Empfehlung und Sie sollten diese nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den Gesetzen und Verordnungen, die mit den von Ihnen verkauften Schuhen in Verbindung stehen, an einen Rechtsbeistand zu wenden.
Die Richtlinie über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen gilt für Schuhe, und umfasst somit alle Erzeugnisse mit Sohle, die den Fuß schützen oder bedecken, einschließlich das Oberteil, das Futter und die Decksohle sowie die Laufsohle. Anhang II legt fest, dass Schuherzeugnisse "von fußfreien Sandalen, deren Oberteil nur aus Schnürriemen besteht, bis zu Hochschaftstiefeln, deren Schäfte den Unterschenkel und den Oberschenkel bedecken" reichen. Beispiele für Schuhe sind daher: Haus- und Straßenschuhe mit flachem oder hohem Absatz, orthopädische Schuhe, Einwegschuhe, (mit angebrachten Sohlen, so beschaffen, dass sie im allgemeinen nur einmal verwendet werden), Stiefeletten, Halbschäfter, Langschäfter und Hochschaftstiefel.
Es gibt einige Ausnahmen, darunter gebrauchte Schuhe, bestimmte Sicherheitsschuhe und Spielzeugschuhe.
Die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen muss dem Verbraucher Informationen über drei Hauptteile des Schuhs geben: das Obermaterial, das Futter und die Decksohle und die Laufsohle. Dies geschieht anhand von Piktogrammen oder schriftlichen Hinweisen in der/den Landessprache(n) des Mitgliedsstaates, in dem das Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung angeboten wird.
Die relevanten Materialien (Leder, beschichtetes Leder, Textilien, andere Materialien) müssen außerdem mithilfe von Piktogrammen oder schriftlichen Hinweisen in der/den Landessprache(n) des Mitgliedsstaates angegeben werden, in dem das Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung angeboten wird.
Die oben genannten Kennzeichnungsvorschriften gelten für Materialien, die mindestens 80 % der Oberseite sowie des Futters und der Decksohle des Schuhs und mindestens 80 % des Volumens der Laufsohle ausmachen. Wenn kein Material mindestens 80 % ausmacht, sollten Informationen zu den beiden Hauptmaterialien angegeben werden, die für die Zusammensetzung des Schuherzeugnisses verwendet wurden.
Die Kennzeichnung muss an mindestens einem Schuherzeugnis in jedem Paar angebracht werden, entweder durch Aufdrucken, Kleben, Prägen oder durch Verwendung eines beigefügten Etiketts.
Für Hersteller und Vertriebspartner gelten außerdem Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen Richtlinie zur Produktsicherheit (GPSD).
Gemäß der GPSD haben Hersteller Verpflichtungen. Ein Hersteller ist ein in der EU ansässiger Hersteller oder, falls kein in der EU ansässiger Hersteller vorhanden ist, sein Importeur oder Vertreter in der EU.
Für Vertriebspartner gelten folgende Verpflichtungen:
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Richtlinie zur Etikettierung von Schuhbestandteilen zu erhalten:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/fashion/footwear/legislation_en