Die mexikanische Regierung hat neue Gesetze eingeführt. Demnach sind nicht ansässige Unternehmen wie Amazon, die "digitale Dienstleistungen" erbringen, demnächst verpflichtet, für diese Dienstleistungen die mexikanische Umsatzsteuer (USt) einzuziehen, wenn die Dienstleistungen für Verkäufer mit Sitz in Mexiko erbracht wurden. In diesem Zusammenhang sind die digitalen Dienstleistungen von Amazon die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (Angebots-/Verkaufsservices) und die monatlichen Abonnementgebühren. Die neue Regelung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.
Wenn Sie möchten, dass Amazon Ihre mexikanische Steueridentifikationsnummer (México Registro Federal de Contribuyentes, RFC-ID) in Ihren Steuerrechnungen aufführt, geben Sie Ihre RFC-ID bitte in Seller Central an.
So übermitteln Sie Ihre RFC-ID an Amazon:
Weitere Informationen oder Hinweise dazu, wie sich dies auf Ihr Konto für Verkaufen bei Amazon auswirkt, finden Sie auf der Website der mexikanischen Steuerbehörde.
Wenn Sie als Verkäufer in Mexiko ansässig sind, unterliegen die Gebühren für das Verkaufen bei Amazon (Angebots-/Verkaufsservices), die Ihrem Verkäuferkonto berechnet werden, der mexikanischen Umsatzsteuer in Höhe von 16 %.
Eventuell können Sie sich online für eine mexikanische Steueridentifikationsnummer (RFC-ID) registrieren, indem Sie die Website Ihrer örtlichen Steuerbehörde besuchen oder sich an Ihren Steuer- und Rechtsberater wenden.
Amazon ist verpflichtet, die mexikanische Umsatzsteuer auf Grundlage der Informationen in Ihrem Verkäuferkonto in Rechnung zu stellen und abzuführen. Zum Zeitpunkt der Berechnung der Umsatzsteuer lagen Amazon ausreichende Informationen vor, um Ihr Konto mit Mexiko in Verbindung zu bringen. Daher kann die Umsatzsteuer nicht erstattet werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Mexiko haben, unterliegen Ihre Verkaufsgebühren nicht der mexikanischen Umsatzsteuer und Ihr Verkäuferkonto wird auch nicht damit belastet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, ob Sie in Mexiko Umsatzsteuerverpflichtungen zu erfüllen haben.
Amazon berechnet allen Verkäufern aus Mexiko einen Standardumsatzsteuersatz von 16 % auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon.
Amazon berechnet die mexikanische Umsatzsteuer auf Gebühren zum Zeitpunkt der Bestellung und zieht diese ein, wenn die Bestellung versendet wird. Wenn die von Ihnen zum Zeitpunkt der Sendung angegebenen Informationen beinhaltet haben, dass Sie Ihren Wohnsitz in Mexiko haben, wurde die mexikanische Umsatzsteuer eingezogen. Das ist vielleicht passiert, falls Sie noch ausstehende Bestellungen hatten, bevor Sie Ihre aktuelle Adresse und Zahlungsinformationen auf den neuesten Stand gebracht haben.
Gehen Sie zu Informationen zum Verkäuferkonto und prüfen Sie die einzelnen Bereiche sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Angaben vollständig und korrekt sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen die Steuern fälschlicherweise berechnet wurden, können Sie eine Erstattung der zuvor in Rechnung gestellten mexikanischen Umsatzsteuer beantragen.
So beantragen Sie eine Erstattung:
Verkäufer, bei denen mexikanische Umsatzsteuern für ihre monatlichen Abonnementgebühren und für die Gebühren für Verkaufen bei Amazon anfallen, erhalten von Amazon eine monatliche Rechnung. Ihre monatliche Rechnung wird per E-Mail an die primäre E-Mail-Adresse geschickt, die in Ihrem Verkäuferkonto gespeichert ist.
Sie können Ihre monatlichen Rechnungen auch unter Seller Central > Berichte > Steuerdokumente > Steuerrechnung Verkäufergebühren einsehen.
Die Umsatzsteuer für Ihre Angebots-/Verkaufsgebühren wird auch in Ihrem Verkäuferkonto in Seller Central auf der Seite Bestelldetails angezeigt.