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Read onlyArtikel vor dem 13.12.23 auf GPSR-Richtlinien umstellen oder nicht?
Müssen "bestehende / keine Neuen" Angebote / Artikel, die vor dem 13.12.24 bei Amazon veröffentlicht wurden, auch nach GPSR Richtlinien bearbeitet werden??
Entsprechend "aktuellen" (auch von Rechtsanwälten) Informationen, muss diese Verordnung für Produkte erst ab dem 13.12. umgestzt werden, nicht für bereits vorhandene & veröffentlichte Artikel?
Hat hier jemand andere Informationen, bzw. handhabt dies Amazon anders?
Man sollte das auch verstehen, was Anwälte dazu schreiben / sagen. Selbstverständlich betrifft es auch Artikel die vor dem 13.12 angelegt/gelistet wurden. Es betrifft allerdings nicht deren ALTBESTAND - d.h. Artikel die du bereits im Bestand hast müssen nicht der GPSR entsprechen.
Da Amazon aber nicht weiß (und nicht wissen kann), ob du sie neu im Bestand hast oder alt - werden sie vermutlich alles was nicht GPRS konform ist ab 13.12 sperren.
Laut GPSR musst du nach Ablauf der Übergangsfrist Verbraucher Online vor dem Kauf über die Gefahren aufklären. Das wäre dann unabhängig vom Altbestand - da der Kunde ja den Artikel nicht einmal bestellt hat. Hast du vor deine Artikel also nach dem 13.12 immer noch unter dem Listing anzubieten, dann soltlest du die Angaben auch einpflegen.
Entsprechend "aktuellen" (auch von Rechtsanwälten) Informationen, muss diese Verordnung für Produkte erst ab dem 13.12. umgestzt werden, nicht für bereits vorhandene & veröffentlichte Artikel?
Ja, wenn du die nicht wieder neu nachkaufst nach dem 13.12 dann musst du das nicht - dann ist es aber auch egal ob die gesperrt sind oder nicht...
Nochmal es geht hier tatsächlich um die bereits bereitgestellten - physisch vorhandenen Einheiten des Produktes. Ansonsten würden da ja so ziemlich gar keine unter die GPSR fallen und alle würden fröhlich alles weiterverkaufen bis zum sankt Nimmerleinstag, ohne Rücksicht auf die GPSR.
Könnte ich so verstehen, das auch keine Online-Pflicht besteht... wäre es nicht AMAZON 😉
Das hat der allerdings völlig so kommentarlos hingeklatscht - da verstehe ich vollends, dass das missverstanden werden kann.
- die betreffenden Produktangebote im Webshop ebenso nicht im Nachhinein mit den GPSR-Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR versehen werden müssen!
In welchem Rahmen? Die GPSR betrifft das nicht.
Diese GPSR Sicherheitsverordnung/Richtlinien sind glaube ich schon seit 2 Jahren in fast gleicher Form in Kraft, nur enden jetzt alle Fristen mit dem 13.12.24. Ganz neu kamen hier zuletzt die Hersteller selber und der Großhandel mit Pflichten neu dazu. Also wenn der Artikel schon vor Jahre Rechtskonform eingestellt war, ist glaube ich nichts zu unternehmen. Ist keine Rechtsberatung und basiert nur auf hörensagen;-) Bitte belehrt mich wenn ich falsch liegen sollte.