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Kunde behauptet Ware nicht erhalten, Deutsche Post Einschreiben sagt, Ware erhalten und Amazon erstattet einfach Betrag an Kunden

by Seller_yOlaUDWJhsTTI

Ich benötige mal etwas Hilfe.
In den letzten 2 Wochen hatte ich verstärkt Reklamation, das die Ware nicht angekommen sei. Laut Deutsche Post, ist die Ware angekommen. Amazon erstattet einfach ohne Nachfrage bei mir das Geld und zieht es mir ab. Ich habe Wiederspruch eingelegt und alle Unterlagen an Amazon gesendet. Aber ohne Erfolg. Amazon entscheidet immer für den Kunden und ich werde vom Kunden betrogen.

Wann fängt Amazon mal damit an, auch die Verkäufer zu schützen und nicht nur den Kunden?

Was kann ich in solchen Fällen machen??

Danke

Tags: ASIN, Buy Box, Fees, Listings, Pricing
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Seller_46EMa0JpTgDFl
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Nix kannste machen, außer lernen.

Erstens, woher nimmst du die Erkenntnis, dass die Kunden dich betrügen? Die Post scannt die Briefe nur bis zur letzten Auslieferstelle, jedoch werden Briefe bekanntermaßen nicht persönlich übergeben. Von daher gibt es einen weiten Bereich, in dem die Briefe noch verschwinden können.

Zweitens: Die Ersparnis der Briefsendungen gegenüber nachverfolgbarer Sendung (über zum Beispiel Warenpost) sollte die Verluste wett machen, sonst macht Brief keinen Sinn.

Kaufmännisches Risiko.

Da hat Amazon auch nichts mit zu tun, sondern das ist Gesetz, dass du als Verkäufer verantwortlich bist, bis der Endkunde die Ware in der Hand hält.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

@KeinHort

  1. Deine Angabe ist nicht korrekt: Einschreiben wird nur gegen Unterschrift ausgefolgt und der Übergabeprozess wird zusätzlich auch per Statusscan dokumentiert. Von daher ist Einschreiben diesbezüglich eigentlich sogar sicherer als eine Warenpost oder ein Paket, die ja ohne Unterschrift übergeben werden oder überhaupt bloß nur in den Briefkasten eingeworfen werden

  2. Man korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber soweit ich das mitbekomme habe, ist es Amazon ziemlich egal ob es sich um ein Einschreiben, ein Paket oder was auch immer handelt. Wenn der Kunde behauptet dass er es nicht bekommen hat, dann wird einfach mal erstattet.
    Das ist auch isoliert von irgendeinem Gesetz zu sehen (auf dieses könnte man sich ggf berufen wenn man mit dem Kunden eine gerichtliche Auseinanderseitung eingeht).

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Seller_sSVplICqQAXRt
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Nie.

Alle Weges des “Rechtsstaates” stehen Ihnen offen. Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten - falls die die Anzeige überhaupt annehmen. Oder zum Gericht gehen und Anzeige erstatten. Dann lernen das da viele Monate nichts passiert (mein momentaner Rekordhalter liegt bei 15 Monaten). Und nicht beschweren, sonst wird die Sache schnell mal eingestellt. Oder zum Anwalt laufen, viele warme Worte hören (Beispiel: Wir gehen bis zum BGH!!!), eine Rechnung bekommen und VIELLEICHT nach langer Zeit ein Urteil zu ihren Gunsten. Sollte man aber nicht von ausgehen, schließlich sind Sie ein blutsaugender Kapitalist. Erfahrungsgemäß bekommt man immer Mitschuld (wegen den Verfahrenskosten). Das Urteil ist nur ein bedrucktes Stück Papier. Nun können Sie versuchen mit diesem Papier das Geld vom Schuldner zu bekommen. Dann lernen Sie vielleicht noch, dass der Gerichtsvollzieher, den Sie beauftragen und bezahlen, ihren Verfahrensgegner berät wie er sich um eine Zahlung drücken kann. Warum ich das sage: Über 15 Jahre Erfahrung.

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Seller_u0dyEAo4Tjlvv
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Bei uns häufen sich die Betrugsversuche von Kunden. Leider scheint Amazon diese zu Unterstützen und wie so zahlt nicht die A-Z Versicherung, die wir Käufer ja bezahlen müssen ! Wie gehen jetzt Gerichtlich gegen diese Kunden vor…

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Seller_oA1ZVKmon3zBd
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Moin, Moin,

Die Erfahrung habe ich auch gemacht.
Seit diesem Jahr ist es egal ob man einen Nachweis hat oder nicht.
Amazon entscheidet immer für den Kunden
Gleichgültig welche Zustellart oder Dokumente.

Generell hat Amazon früher nur etwas gemacht, wenn du einen “Ablieferbeleg” mit Unterschrift hast. Der Kann digital sein, oder Papierform, Uauptsache mit Unterschrift des Käufers war drauf.

Ich schicke mittlerweile bei jeder “Paket nicht erhalten” Anfrage gleich die Rechtsverbindliche Erklärung ausgefüllt und zur Unterschrift bereit zu. Damit sind 90% der nicht zugestellten Paket wieder aufgetaucht.

Und der Rest ist halt schwund.
Klar kann rechtlich man dagegen vorgehen, und dann?
Über welchen Warenwert reden wir?
Und den Kunden etwas nachzuweisen halte ich für mehr als nur schwierig, denn hier gilt die Unschuldsvermutung, wie bei all den anderen auch.
Und seien wir mal erhrlich wessen Unterschrift schaut auf den össeligen Pads so aus wie auf Papier? Alles leicht anfechtbar.
Und daurch dann noch vielleicht Zoff mit Amazon.
Unterm Strich kostet das rechtliche Nachgehen nur viel Zeit, gibt noch mehr Puls aber kein befriedigendes Ergebnis. Ökonomisch sowiso nicht.

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Seller_M6o1nVpwwDQhC
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Ich weiß nicht ob es schon jemand erwähnt hat, aber wenn es sich offenbar um Einschreiben handelt, offenbar sogar mit Unterschrift, und in der Verfolgung steht, dass zugestellt wurde, dann wird Amazon auch nicht einfach erstatten. AUSSER natürlich, wenn vielleicht die Einschreiben gar nicht richtig mit den korrekten Sendungsdaten hinterlegt wurden in den Bestellungen. Dass entweder nicht das korrekte Einschreiben beim “Versandt-Markieren” ausgewählt wurde, damit Amazon diese Einschreibennummer als gültig anerkennt, oder dass die Einschreibennummer nicht korrekt ist. Und dann - so ist es zumindest bei Paketen - erkennt Amazon auch Sendungen nicht als korrekt an, wenn diese bspw. erst als versandt markiert/hinterlegt werden, wenn sie bereits zugestellt wurden.
Kurz gesagt - vielleicht wurden die Sendungsdaten nicht korrekt/nicht rechtzeitig hinterlgt, weshalb Amazon diese Verfolgung nicht erkennt oder nicht für gültig hält - nur mit diesem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, dass Amazon nachverfolgbare Einschreiben einfach erstattet trotz nachweislichem Erhalt.

PS: Dasgleiche sollte auch bei Einwurf-Einschreiben gelten, da auch hier die Zustellung dokumentiert wird, wenn auch in den Briefkasten. Eine Unterschrift sollte grundsätzlich nicht nötig / relevant sein - bei Paketen gibt es ja seit Corona schließlich auch fast nie noch eine Unterschrift, die man bei Erhalt leisten muss.

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Seller_qb81AQa91MLIo
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Dieser ganze A-Z Mist.
Durch den neuen Chatbot werden alle Kunden in den A-Z Antrag geleitet…wo es mit einer einfachen Nachfrage oder einer Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer alles leichter zu regeln wäre.

Die meisten wollen gar keinen A-Z Antrag stellen…aber der Chat Bot ist einfach echter Mist

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Seller_hfyO75GS64sWe
In reply to: Seller_yOlaUDWJhsTTI’s post

Fall vor ein paar Wochen gehabt, Kunde tobt rum, er habe War enicht erhalten, dabei liegt gescannteUnterschrift vor. Amazon den Fall erläutert (“Widerspruch” bei A-Z-Anträgen). Nach Prüfung hat Amazon drolligerweise dem Kunden die Sendung erstattet - auf eigene Kosten, auch der A-Z-Antrag ist nicht in meine Leistungsbewertung eingegangen, da ich laut Amazon “alles richtig” gemacht habe.
Dass der Kunde wohl betrogen hat, ist bei dieser Artvon Abwicklung nicht mein Problem. Amazon ist bisweilen (sehr) händlerunfreundlich, aber das allgemeine Bashing hier “die tun nie was für Händler” ist offenkundig nicht ganz richtig.
BTW gibt es für solche Fälle auch die “Safe-T”-Anträge. Auch darüber hat Amazon mir Geld erstattet, das der Kunde zuvor unberechtigt erhalten hatte (jaja, es gibt viele schlechte Menschen da draussen)

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