Lagerung in Slowakei (SK) – missachtet Amazon die EU-Umsatzsteuerrichtlinien?
Wir haben keine Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei und wir haben nirgends bestätigt, dass wir einer Lagerung in der Slowakei zustimmen.
Laut Lagerbestandsbuch und VAT-Berichten lagert aber Amazon unseren FBA-Bestand auch in der Slowakei. Primär unverkäufliche Ware (Rücksendungen, damaged, etc) aber auch normale Ware, die meist zwischen der Slowakei und Polen/Tschechien hin- und hergeschoben wird.
In den von Amazon-Partnern erstellten Umsatzsteuermeldungen fehlen die umsatzsteuerrelevanten Meldungen zu den FC_TRANSFERS, INBOUNDS UND RETURNS von/in die Slowakei für jene Länder, in denen wir umsatzsteuerrechtlich registriert sind.
Gibt es in der Slowakei besondere Umsatzsteuerregeln die keine Umsatzsteuerpflicht für lagernde Ware vorsieht oder missachtet Amazon die EU-Umsatzsteuerrichtlinie (aus Versehen)?
Martin
7 replies
Seller_cil8ZPWu8wa9T
Zur Info: Wir haben uns mit dem Thema natürlich zuerst an den VKS gewandt. Dazu wurde der Fall 10817622982 mit gleichlautenden Text erstellt.
Die Antwort des VKS: "Sie haben sich an uns gewandt wegen EU-Umsatzsteuerrichtlinie. Uber solche Themen geben wir keine Auskunft. Bitte wenden Sie sich an Ihrem Steuerberater."
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Leider passiert sowas immer mal, wenn Kunden aus den nicht-Lagerländern bestellen und die Ware zurückgeben. Richtig mies wird es, wenn diese Retouren dann aus einem nicht steuerlich registrierten Land wieder an Kunden versendet werden. Leider eine alte Leier bei Amazon.
Seller_LCU2TCOJ7nF6r
Die Lagerung von Waren in einem beliebigen EU-Land ist meines Wissens steuerrechtlich nicht verboten. Solange man sie nicht verkauft und von dort aus versendet!
Ich lagere z.B. meine FBA-Ware derzeit ausschließlich in Deutschland, sehe aber immer wieder einzelne Einheiten auch in Polen, Italien oder Frankreich. Bei keiner einzigen Transaktion war aber ein anderes Land als Deutschland das Versendungsland, also alles unproblematisch weil steuerrechtlich irrelevant.
Nur wenn man vorhat, die Ware von dort, wo sie gelagert wird, an die Käufer zu versenden, werden die umsatzsteuerrelevanten Meldungen fällig.