FBA in die Schweiz

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FBA in die Schweiz

Hallo,

wir haben "ausversehen" in die Schweiz per FBA geliefert. Die vorher von Amazon angegeben Einstellung zur Einschränkung hatte nicht so geklappt wie erhofft.

Wer bezahlt den jetzt die Umsatzsteuer? Wir es dem Kunden nachberechnet? Ich habe von Amazon den gesamten Betrag bekommen. Bei Norwegen zieht AMZ immer den Zoll ab....

Danke

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Tags:FBA, Shipping
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Seller_FJChsitX8Vq0L

Wenn Du in ein Drittland verschickst, ist es i.d.R. umsatzsteuerfrei. Das ist vergleichbar mit dem Schweizer, der in D was kauft und sich die Umsatzsteuer an der Grenze beim Zoll erstatten lässt.

Es gibt aber einzelne Länder (UK, Australien und einige Staaten in den USA, bei Norwegen weiß ich es nicht), die verlangen von den Plattformen (also von Amazon), dass diese eine Umsatzsteuer vom Käufer einbehalten und diese an die Staaten abführen. Der Käufer sieht in dem Fall den Preis inkl. der Umsatzsteuer seines Landes und zahlt auch. Nur bekommst Du die erst gar nicht, sondern die verbleibt direkt bei Amazon und Ama führt auch ab. Für die Schweiz und die meisten anderen Drittstaaten gilt das (noch?) nicht.

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Seller_LCU2TCOJ7nF6r

Das Verkaufen in die Schweiz ist doch gut! Es wird steuerfrei verkauft und geliefert, also DE-Preis minus 19%. Ich habe bis jetzt nichts bemerkt, was problematisch oder fraglich wäre oder was irgendwelche unkalkulierbare Kosten verursachen würde.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
Es gibt aber einzelne Länder (UK, Australien und einige Staaten in den USA, bei Norwegen weiß ich es nicht), die verlangen von den Plattformen (also von Amazon), dass diese eine Umsatzsteuer vom Käufer einbehalten und diese an die Staaten abführen. Der Käufer sieht in dem Fall den Preis inkl. der Umsatzsteuer seines Landes und zahlt auch. Nur bekommst Du die erst gar nicht, sondern die verbleibt direkt bei Amazon und Ama führt auch ab. Für die Schweiz und die meisten anderen Drittstaaten gilt das (noch?) nicht.
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Mein "noch" hatte seine Berechtigung. Ab Januar gilt die Regelung auch in der Schweiz. Grade kam die Info von Amazon: Am 1. Januar 2025 führt die Regierung der Schweiz neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.

Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.

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