Kleinunternehmen

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Seller_xeWSQq9MXp2Cj

Kleinunternehmen

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein Verkäuferkonto erstellt. Bin allerdings Kleinunternehmer und möchte das auch so bei Amazon hinterlegen. Wo hinterlege ich das? Ich kann nichts finden.

Danke im Voraus.

LG

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Tags:Taxes
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Seller_C8XxwTXrjLw11

Amazon macht hierk einen Unterschied, daher kann es auch nicht hinterlegt werden.

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Rachelle_Amazon

Hi @Seller_xeWSQq9MXp2Cj,

wie @Seller_C8XxwTXrjLw11 das schon richtig ausgeführt hat, kannst du die Kleinunternehmerregelung bei Amazon so nicht hinterlegen.

Für die etwa steuerlichen Besonderheiten der Regelung musst du selbst schauen, dass du diesen nachkommst. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei Besonderheiten in Bezug auf Rechnungsstellung durch dich entsprechend deiner Situation gehandelt werden muss.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_FJChsitX8Vq0L

Das Thema Kleinunternehmerregelung ist ein rein steuerliches Thema mit Auswirkung auf die Rechnungsstellung. Wie @PaulPK erwähnt hat, hat das auf Amazon keinen Belang.

Allerdings solltest Du 2 Dinge beachten:

1. WICHTIG: Der Amazon Rechnungsservice ist für Dich TABU. Amazon stellt Rechnungen grundsätzlich mit Ust. aus. Wenn Du also Amazon auch nur eine Rechnung für Dich ausstellen lässt, optierst Du damit für eine Regelbesteuerung und bist aus der Kleinunternehmerregelung raus.

2. Nicht ganz so wichtig: Streng genommen kannst Du Deine Preise auf Amazon nicht rechtlich korrekt abbilden. Denn bei den Preisen steht automatisch "Preis inkl. MWSt." - und das erweckt bei Käufern den falschen Eindruck, dass du die MWSt. ausweist. Ich habe aber noch von keinem Fall gehört, dass es dafür eine Abmahnung oder Kundenärger gab. Falls sich ein Kunde darüber beschwert, empfehle ich eine sehr kulante Regelung.

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Seller_3wgjJadjFACP6

Als Kleinunternehmer auf Amazon solltest Du einige Fallstricke beachten. Hier die wichtigsten Punkte aus meiner Sicht:

  • USt.-ID beantragen und bei Amazon hinterlegen
  • Umsatzsteuer auf die Amazon Gebührenrechnungen berechnen und abführen (je nach Zahllast des Vorjahres reichen quartalsweise Voranmeldungen oder sogar nur die Jahreserklärung)
  • Umsatzsteuer-Berechnungsservice (Rechnungserstellung durch Amazon) NICHT nutzen

Bei Nutzung von FBA außerdem:

  • "Kauf meiner Produkte durch Amazon für den weltweiten Verkauf" NICHT nutzen
  • Einstellungen zu den Lager- und Exportländern beachten
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Seller_C8XxwTXrjLw11

Das ist für mich auch eines der Hauptgünde warum man diese Regelung als Amazon-Seller grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen sollte.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
musst Du 19% an das deutsche Finanzamt abführen!!
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Seller_dUcXjPM712qeG

Die Kleinunternehmerregelung ist für Flohmarktverkäufer oder Menschen die nach Feierabend Fahrräder reparieren etwas Gutes. Du tust dir im Handel aber absolut keinen Gefallen damit. Die Regelbesteuerung ist auch kein Hexenwerk. Stell das lieber um, bevor du richtig mit dem Verkaufen beginnst.

P.S. mir sind sehr wohl Fälle bekannt, in denen es genau darum ärger gab. Geschäftskunden können die Vorsteuer nicht ziehen und haben dadurch ggf. einen Schaden für den die dich in Regress nehmen könnten.

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