Guten Tag,
Gibt es etwas, das ich bezüglich der untenstehenden E-Mail tun muss? Könnten Sie mir bitte weiterhelfen?
Guten Tag!
Am 1. Januar 2025 führt die Regierung der Schweiz neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Maßnahme erforderlich
Ab dem 1. Januar müssen Sie als steuerpflichtige Person für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, angeben und Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldungen zur Verfügung stellen. Sie müssen den Schweizer Umsatzsteuerbetrag nicht deklarieren oder an die Schweizer Steuerbehörden abführen. Daher ist er in den Auszahlungen an Sie auch nicht enthalten.
Wenn Sie Amazon nicht als Importeur angeben, haften möglicherweise Ihre Kunden aus der Schweiz für die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer, wodurch negative Rezensionen entstehen können.
Weitere Informationen und Informationen dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Nehmen Sie am 21. Januar 2025 von 9:00 bis 17:00 Uhr GMT an unserem "Ask Amazon"-Event teil und posten Sie Ihre Fragen und Kommentare im Thread zu Ask Amazon: Start der Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz. Wir werden eng mit unserem Partnerteam zusammenarbeiten, um Antworten zu geben.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.