Neue Regelung USt auf Gebühren Kleinunternehmer

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Neue Regelung USt auf Gebühren Kleinunternehmer

Ist es normal, dass die UST auch für Kleinunternehmer auf den Gebühren bei Amazon mit abgeführt wird.

Meines Wissens muss ich diese als Kleinunternehmer doch garnicht abtreten, da ich ja auch nichts vom Finanzamt zurückbekomme oder kann mir jemand dies erklären: ?

Verkaufserlöse 15,99 €

Amazon-Gebühren

Gebühr für Versand durch Amazon: -3,96 €

Tax -0,75 €

Verkaufsgebühr: -2,40 €

Tax -0,46 €

Änderung Ihres Verkäuferkonto-Guthabens

8,42 €

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Tags:Billing, Taxes, Verification
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Meines Wissens muss ich diese als Kleinunternehmer doch garnicht abtreten
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Ja, das gilt für die USt., die Du von Deinen Kunden einnimmst. Die musst Du nicht abführen.

Hier aber geht es um die Umsatzsteuer, die Du für Leistungen an ANDERE bezahlst. Wenn Du beim Saturn einen neuen Drucker kaufst, musst Du da auch USt. zahlen. Und so ist es jetzt auch bei Amazon (seit Amazon die Rechnungen aus Deutschland und nicht aus Luxemburg stellt).

Auch bisher warst Du sogar verpflichtet, auf die Netto-Rechnungen von Amazon die 19% USt. AKTIV an Dein Finanzamt abzuführen (siehe §13b USt.G). Das hast Du offenbar nicht getan und damit Umsatzsteuer hinterzogen. Und Amazon sorgt jetzt nur dafür, dass Du nicht weiter die Umsatzsteuer hinterziehen kannst.

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