Verifikation Rätsel von amazon
Nachdem ich die Verfikationsabteilung mühsam davon überzeugte habe dass ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keinen Eintrag im Handelsregister habe bwz brauche ereicht mich folgende Mitteilung (Unbearbeitet !)
Zitat:
Guten Tag,
Derzeit wird der Upload des Gesellschaftsvertrages angefragt.
https://sellercentral-europe.amazon.com/sw/SSR/BusinessKYCInfo/spaDashboard/
Sollten Sie auf Grund Ihrer Unternehmensform keinen Handelsregisterauszug vorweisen können, so laden Sie bitte bitte eine eingescannte Kopie Ihres Gewerbescheins hoch, die nicht älter als 180 Tage ist.
( Falls Ihre ursprüngliche Gewerbeanmeldung älter als 180 Tage sein sollte, kann die Aktualität der Daten Ihres Gewerbescheines/Ihrer Unternehmensregistrierung hoch, inklusive Stempel, Datum und Unterschrift. )
Zitatende
Was nun ?
8 replies
Seller_FJChsitX8Vq0L
Steht doch da:
Zur Info: Wenn Amazon bei Einzelunternehmen nach Gesellschaftsvertrag o.ä. fragt meinen die IMMER den Gewerbeschein.
Zur weiteren Info: Du verwechselst ein paar Dinge. HR-Eintrag ist keine Frage von "Kleinunternehmer nach § 19 UStG" oder nicht. Entscheidend ist Deine Unternehmensform. Und Deine Unternehmesform ist (vermutlich) : Einzelunternehmer.
"Kleinunternehmer nach § 19 UStG" hat nichts mit Gesellschaftsform zu tun, sondern ausschließlich mit steuerlichen Fragen.
Wenn Du bei Amazon die richtige Unternehmensform = Einzelnunternehmen angegeben hast, dann wollen die Deinen Gewerbeschein. Wenn Du z.B. als Unternehmebsform "Unternehmen in Privatbesitz" angebeben hast (was z.B. eine GmbH ist), dann wollen die den Gesellschaftervertrag. Dass Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist Amazon völlig egal.
Für Kleinunternehmer empfehle ich zur Info auch diese Thread:
Emma_Amazon
Hallo @Seller_2KaR7NWoKfu7N,
ich sehe @Seller_FJChsitX8Vq0L war bereits sehr hilfreich dazu, danke dafür!
Hier zusätzlich einmal der Link zur Hilfeseite wo die Dokumentanforderungen je nach Unternehmensform angegeben sind: Erforderliche Angaben für das Verkaufen bei Amazon.
Zu Einzelunternehmern steht folgendes:
"Gewerbeschein (Betriebskarteiauszug oder Gewerberegisterauszug). Dieses Dokument muss in den letzten 180 Tagen vom örtlichen Gewerbeamt abgestempelt und unterzeichnet worden sein."
Wende dich also bitte zunächst an dein zuständiges Gewerbeamt um die Aktualisierung zu erhalten.
Halte uns gerne auf dem Laufenden!
Beste Grüße,
Emma
Seller_I8N7j0KVyAy7Z
Keine andere Plattform verlangt immer wieder die Vorlage eines Gewerbescheins. Die Ämter, die man jährlich aufsuchen muss, beklagen diesen Amazon-Unsinn: denn ein Gewerbeschein ist "dauerhaft gültig". Was du schreibst mit dem "Gesellschaftervertrag" - dieser Blödsinn wird mich dann wohl demnächst auch erwarten ... Liebe Grüsse in die Runde