FBM - Retourenkosten in der Erstattung abziehen (Paket nicht abgeholt)
Hallo zusammen,
das Paket kam nicht der Info, dass es nicht von der Paketstation abgeholt worden ist, zurück.
Daraufhin habe ich die Kundin informiert und hat um nicht erneuten Versand geben und um Rücksendung.
Soweit so gut - ich möchte der Kundin die entstandenen Rücksendungskosten, die DHL mit für die Retoure berechnet, in Rechnung bzw. von der Erstattung abziehen.
Ich möchte die Kosten von der Kundin nicht tragen, da die Kunden den Fehler begangen hat.
Wie geht Ihr hier um?
Was gibt ihr bei der Teilrückersattung als Grund an?
Vorab vielen Dank!
Liebe Grüße
48 replies
Seller_APnphUgx3bJYr
Bist du sicher (geht aus deiner Beschreibung nicht hervor)? Es gäbe da vielerlei Möglichkeiten und Du bist laut Amazon für die Sendung verantwortlich, bis sie der Käufer empfangen hat … was nie passierte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ziehst du die Versandkosten ab und sie zieht einen A-Z, wird ihr höchstwahrscheinlich das Geld erstattet, du hast einen Mangel in der Performance und zur Krönung vielleicht noch eine negative Bewertung.
Seller_Dc67h7NSbzUoZ
Damit hat die Kundin ja deutlich gemacht, dass sie den Kauf widerrufen möchte. Muss die Kundin, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Amazon, denn die Kosten der Rücksendung tragen?
Absolut sicher?
Seller_HiZ3DiPYeZyny
Ich habe das auch schon gehabt, allerdings aus Kundensicht.
Der Postbote hat nicht geklingelt und ich sollte das Paket sonstwo abholen. Ja bin ich denn deppert? Das ist doch wohl nicht mein Job, da irgendwo hinzufahren um mein Paket abzuholen…Deswegen bestelle ich ja gerade ONLINE.
Nö, ich habe dann einfach noch einmal bestellt und der andere Artikel ging irgendwann zurück.
Der Verkäufer hat so reagiert wie Du, ich habe Amazon angeschrieben und nun habe ich mein volles Geld zurück.
Bis die Ware in meinen Händen ist, ist die Sache nicht mein Problem. Wenn der Logistiker etwas verbockt, ist der Händler verantwortlich - er muss das mit dem Logistiker regeln.
Darum mache ich nur FBA - Stress raus und gut ist.
Seller_t62Q7xm1XdGCC
Kein schönes Thema wie ich hier lese
In welchen Fall würdet Ihr eine Teilerstattung durchführen?
Ich finde es schade, dass ich kein Schadenersatz fordern kann :/, ohne Angst zu haben ein Negativeintrag zu bekommen…
Wie genau versteht man das mit der 40€ Regel in den AGBs?
Ich hab mich hier belesen:
Verbraucher nimmt bestellte Ware nicht entgegen: Was Online-Händler tun können + Muster für Mandanten (it-recht-kanzlei.de)
und hier:(hier wird auch das mit den Schadenersatz erwähnt)
Der Kunde nimmt das Paket nicht an bzw. holt dieses nicht bei der Annahmestelle ab - Was sind Ihre Rechte als Onlinehändler? - Protected Shops
Seller_esiCvH26Ws8yF
Mich wundert das die einhellige Rechtsmeinung erst so spät hier genannt wird.
Da nur verlinkt hier nochmal in Worten:
Wenn Kunde seine Lieferung nicht annimmer oder abholt befindet er sich in Annahmeverzug und der Verkäufer ist berechtigt den ihm entstandenen Schaden von der Erstattung abzuziehen.
Ich selbst gehe deshalb mehrstufig vor:
- kurz vor Ablauf der Abholfrist Nachricht via amazon an Kunde mit Erläuterung der Folgen der Nichtabholung (allgemein gehalten "es fallen Kosten an, Zweitversand kostenpflichtig)
- in den letzten 24 Stunden ggfs. auch mit etwas mehr Aufwand = Telefonanruf wenn Nummer bekannt. Sonst zweite Nachricht via amazon
- wenn nicht reagiert wird kann ich guten Gewissens sagen das der Kunde, auch über die finanziellen, Folgen seines “Nicht-” handelns informiert wurde. Bei amazon erstatte ich inzwischen nach Abzug der Rücksendekosten (= Hinsendekosten nehme ich auf meine Kappe!). Bei anderen Verkaufskanälen wird die Ware eingelagert und anderweitig verkauft. Kunde erhält bis zu einer eindeutigen Willensäußerung gar nichts - schließlich haben wir einen Kaufvertrag und meine Produkte kann ich nach seiner Willensäußerung problemlos und jederzeit liefern.
Außer für den Fall das ich gar nichts zurück erstatte habe ich auch bei amazon damit noch keine Probleme gehabt, wenn auch amazon gelegentlich mal die einbehaltenen Rücksendekosten auf seine Rechnung erstattet hat.
Seller_F2mEDnq2ZBGdu
Wir ziehen dann die Kosten ab, mindestens aber schreiben wir ohne unsere Hinsendekosten gut. Wir haben eigentlich kaum A-Z.
Seller_YNUl8lKQRZdPM
Erstatten und gut.
Energie konstruktiver einsetzen, statt Kunde diskutieren oder A/Z rum hampeln.
Eventuell DHL Email geblockt, und Zettel wirft ja auch kein Zusteller mehr rein, zumindest bei uns in der Region…
Kundenfreundlicher werden, Bestellmengen erhöhen, Marge einrechnen.
Seller_oA1ZVKmon3zBd
Heisses Thema.
Generell gilt: Willste weniger Arbeit, Stess und geschwafel. Erstatte den vollen Kaufpreis.
Das Gelaber lassen wir mittlerweile auch bleiben. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuh. Überlege Dir deinen Stundenlohn.
Allerdings melden wir solche Kunden! Denn es gibt eine Mitwirkunspflicht des Kunden.
Ob das bei Amazon etwas bringt? Keine Ahnung, ich mach das trotzdem.
In der Bucht sperren wir solche Kunde allgemein.
Ausserdem markieren wir den Kunden in unserer WaWi. Bestellt der nochmal, lehnen wir den Versand von vornherein mit “Adresse unzustellbar” ab. Durch die belegte “nicht abholung” wissen ja das die nicht funktioniert. Aber das ist erst einmal passiert.
Ausnahmen wenn sich die Kunden melden und das alles vernünftig klingt. Man kann ja über alles reden.
@[AMZrules]
Wasn das für nen Posterei hier? Provozieren aus Langeweile? Sommerloch? Geh Kiten!
Unabhängig von der plakativ asozialen Einstellung das scheint mir alles sehr unglaubwürdig.
Mal angenommen das hat es wirklich gegeben:
Der Zusteller behauptet da gewesen zu sein, gib es einen Gegenbeweis?
Sonst steht Aussage gegen Aussage, dann greift wieder die Mitwirkunspflicht.
Aber die Geschichte wirkt so… ausgedacht:
Wenn es eine Warensendung war…
- Bei einer Warensendung gab es nie die Funktion einer zweiten Zustellung.
- Wenn es keine (optionale) Sendungsnummer gab, woher wusste der Verkäufer wo die Ware ist / Wie wurde die zweite Zustellung beauftragt?
- Das lässt nur den Schluss zu, das der Postbote eine Nachricht in den Briefkasten geworfen hat. Sonst wüsste man ja nicht den Standort von der Ware.
Ergo halte ich die Geschichte das er dabei nicht geklingelt hat für sehr unglaubwürdig.
Ausser natürlich der Empfänger hat sich schon mal komisch for dem Zusteller aufgeführt. Oder der Empfänger hat vielleicht Hunde (dann darf eine Postbote, aber nicht der Paketbote das klingeln beim Empfänger verweigern!)
Wenn es eine Warenpost war…
- Dann gibts auch immer eine Sendungsnummer. Dann könnte die Geschichte eher wieder passen, aber warum dann die Behauptung das es keine Sendungnummer gab? Das wäre Sinnbefreit.
Abgesehen davon: Woher kommt eigentlich die Annahme das ein Anspruch besteht, das die Ware an die Haustüre geliefert werden muss?
Abgesehen davon kann man eine Zusteller-Beschwerde bei der Post einreichen.
Die Post kann mittlerweile über die Scanner Feststellen ob ein Abholzettel ausgedrucht wurde, und via GPS, ob die Route schlüssig ist. Wenn man sich dort als Bürger beschwert, dann bekommen die von der Post richtig Ärger. Wir als Versender haben aber nichts zu kamellen.