Hallo Zusammen,
Ich bin neu bei Amazon-Seller und ich werde bald mein erstes Produkt verkaufen.
ich habe eine Frage zur Lieferadresse und der Adresse, die auf den Rechnungen angegeben wird.
Da ich ein Einzelunternehmen betreibe, ist die Unternehmensadresse auch meine persönliche Adresse (Wohnadresse).
Ich habe jedoch auch ein Postfach bei der Deutschen Post, über das ich Pakete und Briefe versende und empfange. Diese Adresse ist auch auf meinen Produktverpackungen zu sehen.
1. Darf ich die Postfachadresse als Rechnungsadresse angeben?
2. Derzeit werde ich meine Produkte nur durch Versand über Amazon (FBA) versenden. Darf ich die Postfachadresse dann auch als Lieferadresse bei Amazon angeben?
Darfst du nicht . Und auch auf den Prduktverpackungen und ins Impressum muss deine ladungsfähige Unternehmensanschrift drauf und keine Postfachadresse. Auf die Rechnung und Verpackung sowie Impressum muss die ladungsfähige Anschrift drauf.
Eine Postfachanschrift stellt keine ladungsfähige Anschrift dar, da hier keine Dokumente zB durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden knnen. Eine solche setzt vielmehr die Angaben einer Straße, Hausnummer und Postleitzahl voraus. (so z.B KG Berlin vom 16.05.2019 (8 U 74/17))
Als Rücksendeadresse / Lieferadresse bei Amazon sollte das allerdings problemlos gehen.
Nein, das geht definitiv *nicht*.
FBA-Retouren kommen bei uns mit Amazon, DPAG, DHL, Hermes, GLS, PIN. (Ganz selten TOF, UPS) - auswaehlen kann man da m.E. nichts. (Sonst wuerden wir den Amazon-Service mit "wir legen die Pakete mal irgendwo draussen hin" sicherlich abwaehlen...)
Fuer die Retouren ist also auf jeden Fall die Angabe der postalischen Adresse notwendig. Auch postlagernd oder Packstation duerfte wohl nicht klappen.