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Read onlyGuten Tag,
ich verkaufe personalisierte Artikel und versende selbst. Ein Kundin hat nun über den Amazon-Kundenservice eine Erstattung angefordert, da ihr der Artikel nicht gefällt. Der Amazon-Kundenservice hat mich in gebrochenem Deutsch über den Sachverhalt informiert und eine Erstattung gefordert. Daraufhin habe ich den Kundenservice über die Amazon-Rückgaberichtlinien informiert und das es für diese Art von Produkten keine Rückgabe wegen "Nicht gefallen" gibt. Nun hat die Kundin ihren Rückgabegrund geändert und der Artikel sei nun auf dem Transportweg beschädigt worden. Sie hat nun eine volle Rückerstattung erhalten.
Ich habe nun schon einige Kuriositäten hier auf Amazon mitbekommen. Habe ich bei diesem offensichtlichen Betrug wenigstens die Möglichkeit, einen Foto-Nachweis über die "beschädigte Ware" zu erhalten?
Über Amazon wirst Du die Erstattung nicht rückgängig machen können. Amazon will nicht Richter spielen und entscheidet im Zweifel für den Kunden.
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Kundin hier lügt um die Erstattung zu erhalten. Dagegen kannst Du ausserhalb von Amazon vorgehen. Allerdings dürfte die Beweisführung schwierig werden. Den Fotonachweis über die Beschädigung zu erbringen dürfte für die Kundin ein Leichtes sein. Einfach kaputt machen und fotografieren. Den Nachweis zu erbringen, dass die Kundin hier beim Rückgabegrund gelogen hat, dürfte schwerer sein. Die Kundin kann einfach behaupten, dass sie sich beim ersten Mal mit "gefällt nicht" vertan hat. Hier muss letztendlich ein Richter entscheiden, ob die Kundin glaubwürdig ist oder nicht.
Die Entscheidung, ob du tatsächlich den Klageweg gegen willst, wird Dir niemand abnehmen. Manches spricht dafür, manches dagegen. Ist im Einzelfall tatsächlich Schei.... Aber bei Amazon ist das leider halt so.
Dazu gibt es keine Statistiken oder sonstigen Informationen. Bei eindeutigen Betrugsversuchen sollte es kein Problem sein und es gibt einige Verkäufer, die das hier auch propagieren. Auf der anderen Seite muss man etwas vorsichtig sein. Wenn ein Käufer sich "bedrängt" fühlt, kann er den Verkäufer bei Amazon melden und man bekommt einen "Richtlinienverstoß", was bei Wiederholungen auch zu einer kompletten Sperre führen kann. Daher sollte man dem Kunden nicht mit einer klage "drohen", sondern diese nach einer Rechtsberatung durchziehen. Bei etwas anders gelagerten Fällen ist auch ein Rechnungsversand mit Inkasso angeraten. Aber es muss wirklich jeder Fall sehr individuell betrachtet werden. Pauschale Empfehlungen, auch hier im Forum, sind selten hilfreich.
Das ist sicher eine Möglichkeit. Bei DHL kämpft man aber auch gegen Windmühlen. V.a. die Bestimmung, dass ein Artikel so verpackt sein muss, dass er einem Fall aus 1 m Höhe standhält, sorgt immer wieder für "Irritationen". Aber ein Versuch ist es wert - allein schon um so weitere Erfahrungen zu sammeln und auch die Abläufe zu kennen.
Der Klassiker bei personalisierten Artikeln. Allerdings ist es in der Summe doch so selten, dass man das Ganze einpreisen und ruhig weitermachen sollte. Der Stress und die Bürokratie ist einfach die Zeit und die Nerven nicht wert, um u.U. am Ende eh leer auszugehen. Mit der Zeit geht man viel gelassener mit solchen Dingen um.
Sie können Amazon gegenüber begründen, dass dieser Kunde nicht weiß, wie das Produkt zu verwenden ist.
Wenn der Kunde eine Audio-Rückerstattungsanfrage an Sie sendet, können Sie diese stornieren und der Kunde kann die Rückerstattung nicht erhalten