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Read onlyschönen guten tag
mein Finanzamt hat meinen Steuerberater angeschrieben, was ich im Jahr 2022 ins Ausland verkauft habe.
1.Frage: kann mir jemand erklären was es damit auf sich hat? welche Konsequenzen es haben kann?
2.Frage: wie kann ich mir meine Verkäufe ins Ausland aus dem Jahr 2022 am einfachsten aus Amazon raus ziehen? und wenn ichs nicht kann,was kann dann passieren?
sorry,aber das Problem hatte ich bis jetz noch nicht
Das sollte Dir am besten Dein Steuerberater bzw. das Finanzamt sagen. Hier kann man nur mutmaßen. Vermutlich geht es um das korrekte Abführen von Umsatzsteuer.
Steuerhinterziehung ist strafbar. Ob das vorliegt, solltest Du mit Deinem Steuerberater klären
Du hast als Unternehmer Aufzeichnungspflichten. Wenn Du denen nicht nachgekommen bist, wird es schwierig. Ich persönlich kenne jetzt keinen Bericht, der die Versandadressen für Verkäufe vor 2-3 Jahren beinhaltet. Die Berichte von Amazon reichen i.d.R. nur 24 Monate zurück. Vielleicht kann da jemand anders weiterhelfen
Auch hier wäre der Steuerberater die bessere Informationsquelle, der weiß sowas. Bei fehlenden Nachweisen schätzt das Finanzamt normalerweise - und das selten zu Gunsten des Unternehmers. Ob das in diesem Fall auch so ist, wird Dir hier vermutlich niemand konkret sagen können.
Es ist, wie Miro schreibt. Du solltest Dir überlegen, den Steuerberater zu wechseln. Letztlich kommt es drauf an, was Du wohin lieferst. Beim SKR03 solltest Du die Buchungen ab den Buchungskonten 8100 aufwärts finden. Praktisch alle mir bekannten Buchhaltungsprogramme können das entsprechend filtern.
Wie machst du den deine Rechnungen/Buchhaltung bzw. mit welcher Software wird es zum Steuerberater übermittelt?
Google auch mal nach OSS.
Bei Amazon ist immer die Gefahr groß, gerade bei Nutzung von FBA das was international verkauft wird. Hinzu kommen noch die EPR-Richtlinien usw.
Aber am besten mit dem Steuerberater klären bevor es unschön wird. Andere Länder holen sich das Geld notfalls auf juristische Weise.
Wenn das Finanzamt Deinen Steuerberater anschreibt, sollte der auch selbstständig darauf antworten können. Genau dafür bezahlt man einen Steuerberater. Im Zweifelsfall hält er kurze Rücksprache mit Dir. Und eigentlich sollte aus Deiner EÜR auch hervorgehen, was Du ins Ausland verkauft hast. Falls Du wirklich einen Steuerberater hast, würde ich den dringend wechseln.
Frage 1: Steuerhinterziehung ist strafbar, Du zahlst am Ende mehr und/oder kannst inhaftiert werden
Frage 2: Nicht Dein Ernst.
1. Was hat es damit auf sich? Welche Konsequenzen kann das haben?
Das Finanzamt möchte wahrscheinlich prüfen, ob du deine steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verkäufen ins Ausland korrekt erfüllt hast. Das betrifft vor allem:
Umsatzsteuerliche Verpflichtungen: Wenn du Waren in andere EU-Länder verkauft hast, könntest du verpflichtet sein, die sogenannten "innergemeinschaftlichen Lieferungen" zu melden. Ab bestimmten Schwellenwerten könnten sogar Umsatzsteuern im Zielland fällig geworden sein (Stichwort OSS-Verfahren oder Versandhandelsregelung).
Einkommenssteuer: Alle Einnahmen aus deinen Verkäufen – auch ins Ausland – müssen in deiner Steuererklärung angegeben werden.
Mögliche Konsequenzen:
Nachforderungen: Falls Steuern nicht korrekt abgeführt wurden, kann das Finanzamt Nachzahlungen verlangen.
Strafen: Bei Nichtmeldung oder falschen Angaben kann es zu Bußgeldern kommen.
Es ist wichtig, die Anfrage ernst zu nehmen und die benötigten Informationen zu liefern.
Von @Seller_7ZAIsXCpKHVvqkam noch der richtige Hinweis zu "innergemeinschaftlichen Lieferungen" bzw. "Zusammenfassenden Meldungen". Das betrifft Lieferungen, die USt-Steuerfrei an Unternehmen in der EU erfolgen. Das gilt allerdings nicht für Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen. Kleinunternehmer sind von der Meldepflicht ausgenommen, sofern man nicht zur Regelbesteuerung optiert hat.
In Deinem Fall sollte es also imho ausreichen, wenn Du den Steuerberater informierst, dass Du 1. die Kleinunternehmerregelung nutzt und 2. nur für 300 Euro an Verbraucher (d.h. keine Unternehmer) geliefert hast.
Ich nutze hierfür die USt.-Berechnungen von Amazon. Anschließend werte ich es mit PowerBI aus. Dann kann mir mein Tool sagen, wieviel USt. ich in Deutschland abführen muss. Zudem wertet es mir die Bestellungen für die OSS Anmeldung (Verkäufe ins Ausland mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen) aus und gibt mir alle Informationen für die Kennzahl 41 ( B2B ins Ausland).
Falls du die Ware bei Amazon gelagert hast und Amazon die Ware ausserhalb Deutschland gelagert hast, kann dies Konsequenzen bezüglich der Umsatzsteuerpflichten haben. Falls du selber versendest, hast du diese PRoblematik nicht zu beachten.
Normalerweise solltest du für deine VErkäufe ja auch Rechnungen gestellt haben. Dort sollte ja ersichtlich sein, welche REchnungs- und welche Lieferanshrift du in diesem Jahr hast.
Daher benötigst du nicht dringend einen Amazon-Bericht, sondern nur ordentliche REchnungen und dass du die REchnungen dann auch richtig in dr Buchhaltung verbucht hast
Hallo Sebastian, wir hatten das vor ein paar Jahren auch. Ich würde Dir raten z.B. bei countX Hilfe zu suchen. Man kann erst mal ein Gespräch führen, das nichts kostet. Es wäre auch die Frage: Nimmt Du am OSS Verfahren teil. In welchen Ländern verkaufst Du/Amazon für Dich? Einfach aus Amazon ziehen geht, wenn es nicht viele Vorgänge sind, auch gut möglich, aber Du musst auch die Marktplätze unterscheiden, hats Du nur aus DE verkauft, oder im Ausland lagern lassen von Amazon, FBA? Ich würde auf jeden zuerst eine Beratung suchen neben dem Steuerberater (außer er ist auf dem Amazon Gebiet erfahren). Es ist keine Werbung für CountX, nur unsere positive Erfahrung als kleinere Firma. Viele Grüße Claudia, Firma weekview