Wirtschaftlicher Berechtigter bei GmbH
Hallo, wir haben eine Frage zur korrekten Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten. Die Unternehmensform ist eine GmbH, bei der kein Gesellschafter 25% oder mehr der Anteile besitzt. Demnach wären ja die eingetragenen Geschäftsführer (zwei Personen) der GmbH bestenfalls als fiktive wirtschaftlich Berechtigte zu benennen nach unserem Kenntnisstand.
Sind somit beide Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigte explizit im Konto bei den Informationen zum Unternehmen anzugeben? Oder reicht es einen der beiden als Hauptkontakt anzugeben und bei der Ja/Nein-Frage anzukreuzen, dass er wirtschaftlicher Berechtigter ist?
Die Frage stellt sich auch deshalb, weil bei uns seit Wochen bereits das Organigramm mit der Gesellschafterauflistung abgelehnt wird und wir uns nun die Frage stellen, ob Amazon sich womöglich daran stört, dass die eingetragenen wirtschaftlichen Berechtigten im Dokument nicht als Gesellschafter auffindbar sind.
Kann hier jemand anhand einer vergleichbaren Ausgangslage weiterhelfen?
5 replies
Seller_C8XxwTXrjLw11
Genau daran stört Amazon sich. Du sollst da keine "fiktiven wirtschaftlich Berechtigten" eintragen. Wirtschaftlich berechtigt sind alle Gesellschafter, unabhängig von der Anteilsgröße. Die 25% Regel zur Angabe ist nur eine Amazon interne Regel. Du kannst alle Gesellschafter als WB angeben, auch wenn sie unter der Grenze liegen, oder eben versuchen einen Anzugeben (zB den mit den höchsten Anteilen)
Seller_3wgjJadjFACP6
Hier muss ich leider widersprechen. Es geht letztlich um die Vorgaben nach § 3 GwG (Geldwäschegesetz), die beispielsweise auch bei der Eintragung im Transparenzregister zur Anwendung kommen.
Wenn niemand unmittelbar oder mittelbar (über Unterbeteiligungen) mehr als 25 % der Anteile bzw. Stimmrechte besitzt oder auf sonstige Weise Kontrolle ausübt, gilt der gesetzliche Vertreter als "fiktiv" wirtschaftlich Berechtigter. Gibt es mehrere gesetzliche Vertreter, sind alle "fiktiv" wirtschaftlich Berechtigte und somit auch alle anzugeben.
Eventuell prüft Amazon auch, ob die Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.
Seller_KOMKdmLfomePS
Wir haben bei eines unserer GmbHs mit zwei Gesellschaftsführenden Gesellschaftern nur einen wirtschaftlich Berechtigten bei Amazon hinterlegt. Dennoch sind natürlich beide Gesellschafter/Geschäftsführer überall publik. Bei Amazon aber wie erwähnt ist nur einer als Kontakt angegeben und auch als einziger nur durch Amazon verifiziert. Wir hatten damit nie Probleme.
Seller_pafxPudBCsklC
Richtig! Du kannst auch mit 15% wirtschaftlich berechtigt sein, wenn man den Gesellschaftsvertrag richtig gestaltet. Zum Beispiel über Klauseln bei der Sperrminorität. Das mit den "25%" ja auch auch nur Standard. Man kann die Satzung so anpassen, dass du mit 30% selbstständig bist.