Erhöhte Zollkosten bei der Einfuhr
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Seller_WZ3tSnw7zXFQF

Erhöhte Zollkosten bei der Einfuhr

Hallo,

heute wurde meine Sendung aus China vom Zoll in Hamburg freigegeben mit überraschenden Beträgen im Abgabenbescheid: Der Zollwert wurde von 8.000 € auf 35.000 € erhöht mit der Begründung, dass die eingereichten Unterlagen für diese Art von Kaufgeschäft gem. Art. 70 UZK nicht zur Zollwertberechnung geeignet sind und daher mittels Schlussmethode der Netto-Verkaufspreis auf Amazon für die Berechnung des Zollwerts herangezogen wird.
Für mich ist das überhaupt nicht nachvollziehbar, da ich tatsächtlich noch nie davon gehört habe, dass bei der Verzollung so verfahren wird, zumal ich nicht erst seit gestern aus China importiere und die Verzollung bisher immer auf Basis des Einkaufspreises in China erfolgt ist. Die Einfuhrdokumente waren die gleichen wie immer und wurden auch wie immer vom Zollagenten meiner Spedition eingereicht. Wenn das so richtig ist, könnte eine Vervierfachung der Zollkosten einigen Leuten in diesem Geschäft echt das Genick brechen…

Daher meine Frage an euch: Hat irgendjemand auch kürzlich solche Erfahrungen mit dem Zoll gemacht bzw. hat jemand fundiertes Hintergrundwissen zu diesem Sachverhalt, sodass ich das Ganze nachvollziehen kann?

Vielen Dank und VG
JS

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Seller_dKGV7iFkpPRAH

Du kannst doch sicherlich belegen, was du tatsächlich für die Ware bezahlt hast, oder nicht?

Mit diesem Zahlungsnachweis würde ich der Verzollung widersprechen und eine Neuberechnung beantragen.

Art. 70 Absatz 1 UZK : Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen ist.

Art. 70 Absatz 2 UZK: Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder der Käufer an einen Dritten zugunsten des Verkäufers für die eingeführten Waren leistet oder zu leisten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführten Waren tatsächlich geleistet werden oder zu leisten sind.

Ich habe zwar schon lange nichts mehr importiert. Aber ich habe dem jeweiligen Zollagenten des mit dem Versand beauftragten Unternehmens stets proaktiv und zeitnah zusätzlich zu den Unterlagen des Absenders meinen Zahlungsnachweis zur Verfügung gestellt. Das hat den Import vereinfacht und beschleunigt. Ein einziges Mal kam es zu einem Berechnungsfehler, dazu habe ich Widerspruch eingelegt und eine Neuberechnung erwirkt. Die Neuberechnung verzögert natürlich die Einfuhr.

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Seller_o9uwlMYEyI86M

öhmm, da fehlen Details.
Wie Amy richtig geschrieben hat, gilt für den Zoll der bezahlte Preis in China.
Es muß noch einen weiteren Grund geben, warum Deine Gewinnmarge verzollt werden soll. Das widerspricht allen Regeln, die ich kenne. Bist Du ev. in China ansässig und lieferst direkt zu Amazon?

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Seller_FSOs2jxpsmmhK

keine Rechnung, Proforma Rechnung, unklare Rechnung, aufgehübschte Rechnung. Der Zoll vergleicht schon ab und zu einmal die Plausibilität von Rechnungbetrag und eingeführter Ware.

die Schlussmethode ist eigentlich die letzendliche Art der Festellung des Zollwertes, wenn garnichts Anderes meht geht (und die teuerste)

der Zollagent übernimmt stoisch die Einfuhrdokumente ihres Herstellers, und gibt sie weiter. Der überprüft nicht die Rechnungen des Exporteurs auf Plausbilität (kann er garnicht)

es erfolgt keine verallgemeinerte Vervierfachung der Zollkosten (keine Angst vor einem Genickbruch), bei Ihnen ist halt nur einiges schiefgelaufen.

Und wie schon geschreiben, Sie können Einspruch gegen den Zollbescheid erheben, und es gibt auch darauf spezialisierte Anwälte (bei der Größenordnung letztendlich eine Überlegung wert)

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Seller_WZ3tSnw7zXFQF

Vielen Dank für eure Kommentare!
Um einige eure Fragen/Anmerkungen zu beantworten: Ich bin deutscher Einzelunternehmer mit eigener USt.-ID und EORI-Nr., die für die Anmeldung auch verwendet wurden. Dem Zoll wurde sowohl der korrekte Rechnungsbetrag in Form einer Commercial Invoice (CI) als auch die tatsächlichen Frachtkosten übermittelt. Ich achte jedes Mal darauf, dass die Unterlagen akurat und ordnungsgemäß eingereicht werden, denn wie gesagt mache ich das ja nicht zum 1. Mal :slight_smile: Nichtsdestotrotz sind eure angeführten Punkte natürlich richtig und hätten die Ursache für dieses Ergebnis sein können.

Ich werde auf jeden Fall eurem Tipp nachgehen, Einspruch einzulegen und habe bereits einen auf Zollrecht spezialisierten Anwalt gefunden, der mir dabei hoffentlich unter die Arme greifen kann.

Ich halte euch über den Ausgang auf dem Laufenden, falls ihr Interesse habt :wink:

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Seller_Bet9CSktT8aDC

Das hatte eine Kollege auch - da kam dem Zoll der EK einfach viel zu günstig vor - Sie haben wohl Warengruppentabellen an denen die Vergleiche durchführen. Nach Einspruch wurden dann noch ein paar abstruse sachen wie Handelsvertrag (den er nicht hatte) und Bankauszüge mit den Zahungen notariell beglaubigt etc gefordert :smiley:

Hat sich dann auch positiv erledigt

Eigentlich ein Hinweis darauf, dass du gut einkaufst :smiley:

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Seller_l2xnhrIYlcy5k

Ich kann zu den Zollkosten nichts sagen, aber auch ich habe die Erkenntnis das der Importeuer die Kosten auswürfelt.

Ich importiere monatlich immer die selbe Ware aus den USA. Immer mit Fedex. Zollfrei. Immer identischer Warenwert.
Aber trotzdem ist die Einfuhrsteuer immer anders. Mal 200,- mal 300,-, auch schon 700,- Es gibt eine Position auf der Zollabrechnung Handelspreis.
Da die Einfuhr-Ust für uns ein durchlaufender Posten ist, isses egal. Reklamationen wurden vom Zollamt abgelehnt mit Verweis auf durchlaufender Posten. Seltsam ist es trotzdem, das ich keinen Betrag 2x habe, sondern immer anders, trotz identischen Bezugskosten.

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Seller_l2xnhrIYlcy5k

Blödsinn, die Transportkosten sind immer die gleichen seit über einem Jahr.

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Seller_l2xnhrIYlcy5k

Du kennst dich also mit unseren Lieferverträgen aus. Klasse.
Blöde nur für dich das der Lieferant den Transport bezahlt, und die sind gleich geblieben.
Und Wechselkursschwankung haben wir auch nicht, da wir in Euro bezahlen.

Ich merke schon was fürn toller Hecht du bist.

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Seller_WZ3tSnw7zXFQF

Hallo zusammen,

wie versprochen hier nun mein Update: Wie bereits angekündigt habe ich Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid eingelegt. Ich wurde dann dazu aufgefordert, die Bestellung inkl. Schriftverkehr, Rechnungen und Zahlungsnachweise in Form von Kontoauszügen einzureichen. Das habe ich gemacht und anschließend wurde der Einspruch bewilligt. Woran es bei der Zollanmeldung nun tatsächlich gelegen hat, konnte man mir nicht sagen, weil die Abteilungen offenbar nicht miteinander kommunizieren. Ich hatte bei der Zollanmeldung augenscheinlich auch nichts falsch gemacht, da die Beträge und Dokumente korrekt waren. Es ist und bleibt ein Rätsel…

VG JS

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