Niederlassung für Umsatzsteuer überprüfen (Schweizer Niederlassung)
Hallo zusammen,
ich habe von Amazon eine E-Mail bezüglich der steuerlichen Niederlassung für die Umsatzsteuer erhalten. Mein Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz und besitzt keine Niederlassung in der EU. Wichtig ist, dass ich ausschließlich in der EU verkaufe – in der Schweiz finden keine Verkäufe statt.
Das Problem: Amazon scheint zu prüfen oder anzunehmen, dass ich die Umsatzsteuer nicht korrekt abführe. Aber wie wir wissen, zieht Amazon die Umsatzsteuer für alle Verkäufe automatisch ab und, soweit ich das verstehe, leitet sie direkt an die jeweiligen Länder weiter. Diese Steuerbeträge bekomme ich von Amazon auch gar nicht ausgezahlt.
Mein Steuerdienstleister übernimmt lediglich die monatlichen Meldungen an die jeweiligen Länder, aber ich selbst zahle die Umsatzsteuer nicht separat, weil Amazon diese Beträge schon einbehält. Nun behauptet Amazon, ich hätte für die letzten Monate, in denen ich mit meiner Schweizer Firma verkauft habe, Steuerschulden – was definitiv nicht stimmt.
Mein Konto wurde deshalb für Auszahlungen gesperrt, und ich möchte diese Sache so schnell wie möglich klären. Ein Kollege hatte ein ähnliches Problem, aber bei ihm hat es zwei Monate gedauert, bis alles geregelt war. Das möchte ich vermeiden.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben, wie man das schneller lösen kann? Welche Schritte haben bei euch geholfen?
Danke euch im Voraus!
2 replies
Davina_Amazon
Hallo @Seller_wH3DKW6GREa9u,
Vielen Dank für deine Nachricht. Ich bin Davina und ich helfe dir gerne bei deinem Anliegen weiter.
Guck mal was ich zu diesem Thema, bezüglich Vertriebspartnern, die außerhalb der EU ansässig sind, gefunden habe:
Ab dem 1. Juli 2021 erhebt Amazon Mehrwertsteuer auf Verkäufe von Waren, die an B2C-Kunden (Business to Customer) in der EU geliefert und über ein beliebiges Amazon-Geschäft bestellt wurden, wo:
Waren werden aus außerhalb der EU gelagerten Inventar in einer Sendung mit einem inneren Wert von bis zu 150 EUR geliefert — dies wird als Import One Stop Shop bezeichnet; oder
Waren beliebigen Werts werden aus Inventar geliefert, das in der EU gelagert wird, wo Sie als Verkaufspartner nicht in der EU ansässig sind — dies wird als Union One Stop Shop bezeichnet.
Wenn eine dieser Lieferungen erfolgt, berechnet und erhebt Amazon die EU-Mehrwertsteuer vom Kunden und überweist sie direkt an die EU-Steuerbehörden.
Sie erhalten bei Ihren Auszahlungen nicht den EU-Mehrwertsteuerbetrag und sind nicht verpflichtet, diese Mehrwertsteuerbeträge an die EU-Steuerbehörden zu melden oder zu überweisen.
Der von Amazon erhobene und überwiesene Mehrwertsteuersatz ist der, der im Land der Lieferung an Ihren Kunden für diese Waren gilt.
Wenn die Waren beispielsweise an eine Kundenadresse in Spanien geliefert werden, wendet Amazon den entsprechenden spanischen Mehrwertsteuersatz an.
Amazon erhebt keine Mehrwertsteuer auf den Verkauf oder die Lieferung von Waren an mehrwertsteuerpflichtige Kunden in der EU, wo die aktuellen Umsatzsteuererklärungsanforderungen weiterhin gelten.
Sie müssen weiterhin Ihre Umsatzsteuerregistrierungsanforderungen in den EU-Ländern erfüllen, in denen Sie Inventar halten.
Darüber hinaus wird die derzeitige Mehrwertsteuerbefreiung für Verkäufe von Waren unter 22 EUR, bei denen Waren aus außerhalb der EU gelagerten Inventar an Kunden in der EU geliefert werden, ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben.
Auf diese Verkäufe fällt die Mehrwertsteuer des EU-Ziellandes an.
Aufgrund einer damit verbundenen Änderung der französischen Mehrwertsteuervorschriften sind Bestellungen, die direkt von Vertriebspartnern ausgeführt werden und von einem Standort außerhalb der EU nach Frankreich geliefert werden, ab dem 1. Juli 2021 auf 150 EUR pro Bestellung begrenzt.
Kunden können keine Bestellungen über 150 EUR aufgeben, die direkt von Vertriebspartnern nach Frankreich abgewickelt werden. Wenn Ihr Inventar jedoch innerhalb der EU gelagert wird, werden wir weiterhin alle Bestellungen, unabhängig vom Versandwert, an Kunden in Frankreich versenden.
Du solltest ebenfalls die Möglilchkeit haben, einen Widerspruch einzulegen von der Verkäuferleistungsseite aus.
Halte uns gerne auf dem Laufenden und melde dich hier wenn du noch weitere Fragen hast.
Viele Grüße,
Davina
Seller_9J1oPGjMbwJ07
Hallo Rooster
Ich habe genau das selbe Problem wie du. Bei mir zieht sich die Diskussion schon seit fast 4 Monaten. Leider komme ich kaum weiter. Mein Account lief aber zuvor über mein deutsches Unternehmen und nun über meine schweizer Firma. Das ist bei mir vermutlich das Hauptproblem in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Hast du schon Dokumente eingereicht, die belegen, dass die Umsatzsteuer von Amazon abgeführt wurde? Beispielsweise Transaktionsberichte etc.?
Hast du dich direkt per Mail an Amazon gewendet, oder über den Banner in der "Verkäuferleistung"?
Ich habe das Gefühl, wenn ich Unterlagen zusende diese eher beachtet werden als reiner Text.
Liebe Grüsse