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Read onlyHallo zusammen,
wir arbeiten mit einer Firma zusammen, die außerhalb der EU ansässig ist. Nun möchten wir im nachträglich eine verantwortliche Person für das Produkt definieren. Ich habe dazu 2 Rückfragen:
1. Muss diese verantwortliche Person zwingend auf dem Produkt abgedruckt sein?
2. Kann ich einen Sticker verwenden, um diese Person (bzw. GmbH) nachträglich dort abzudrucken?
Beste Grüße
Jojo
Gude,
1. Ja. Und die verantwortliche Person muss auch in der EU ansässig sein (Artikel 16 GPSR). Sollte der Importeur sich vom Hersteller und der verantwortlichen Person unterscheiden, muss dieser auch auf die Verpackung gedruckt werden.
2. Ja. Diese müssen grundsätzlich halt gut haften usw.
LG, M.