INNERGEMEINSCHAFTLICHE ERWRBE Ausweisung steuerklärung finanzamt

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INNERGEMEINSCHAFTLICHE ERWRBE Ausweisung steuerklärung finanzamt

habe ein problem mit dem finanzamt

ich bin rentner-71 jahre und verkaufe ĂĽber amazon , um meinen rente aufzubessern- artikel aus meiner sammlung -besitz

mache dann gemäss der differenzbesteuerung prakt keine gewinne

nach einigen jahren verlangt das finanzamt nun plötzlich eine ausweisung der innergemeinschaftlicher leistungen, welche amazon mir angeboten-ich benutzt und keine steuern bezahlt haben soll -für das steuerjahr 2022-unterteilt auf 4 quartale, die leistungen sollen ca 4300 euro betragen haben

also amazon hat doch ein 2 teiliges gebĂĽhremodell:

1 die grundgebĂĽhr, wo amazon geld fĂĽr das benutzen seiner plattform-des kaufes-abwicklung-bezahlung verlangt-eben die angebotene dienstleistung

2 und dann noch die verkaufsgebĂĽhr bei verkauf

ich denke- da habe ich doch schon gebühren für das anbieten der dienstleistung bezahlt und das finazamt soll sich das dann doch amazon wenden , und dort die fälligen steuern eintreiben

wenn ich in einem ausländischen geschäft einkaufe, muss ich doch auch nicht für die angebotene dienstleistung( laden-ware-personal) nochmal extra steuern bezahlen-das ist doch im preis enthalten und das unternehmen muss das dann auch selbst versteuern

also soll amazon aus der bereits bezahhlten leistung die summen ans finanzamt abfĂĽhren- versteuern

so zahle ich eimal an amazon die gebĂĽhr fĂĽr die dienstleistung und dann noch die steuer hierfĂĽr ans finanzamt

ich kann das als kleinunternehmen wahrscheinlich auch nicht geltend machen- abschreiben - verrechnen

amazon macht in der eu fast 50 millarden umsatz-in deutschland 28 milliarden-zahlt prakt keine steuern und bekommt noch steuerrückzahlungen wegen angeblicher verluste in milliardenhöhe

da fehlt dem finanzamt natĂĽrlich geld, aber der normale steuerzahler ist ja noch da

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Tags:Taxes
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Worum es dem Finanzamt hier geht nennt sich Reverse Charge und ist in §13 UStG. geregelt. Kurz gesagt besagt dass, dass Du auf Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland die Umsatzsteuer von 19% AKTIV an das deutsche Finanzamt abführen musst. Amazon hat seine Gebührenechnungen bis August 2024 netto aus Luxemburg gesgtelt - um diese Rechnungen geht es. Seit August 2024 kommen die Rechnungen aus Deutschland, und da berechnet Amazon die Ust. direkt von Dir und führt diese ab.

Du hättest also diese 19% abführen müssen. Als Regelbesteuerer hättest du dann diese Steuer als Vorsteuer geltend machen können. Es wäre also ein Nullsummenspiel gewesen. Als Kleinunternehmer aber aber musstest Du abführen, ohne es zurück zu bekommen. Es kann sein, dass das Finanzamt es Dir als Steuerhinterziehung auslegt.

Das Ganze entspricht seit etlichen Jahren ganz normal dem deutschen Steuerrecht und hat nicht mit den Gewinnen von Amazon oder ein sonstigen von Dir erwähnten "Logik" zu tun. Bei allem Respekt, aber wenn man ein Gewerbe betreibt, sollte man entweder die steuerlichen Grundlagen kennen oder einen Steuerberatern zu Rate ziehen. Und nicht die Schuld für Fehler wo anders suchen.

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