Kleinunternehmer Umsatzsteuer
Ich hätte da mal eine Frage vielleicht habt ähnliche Erfahrungen gemacht ich hab im Jahr 2021 als Kleinunternehmer(Umsatzsteuerbefreit) mit FBA auch ins EU Ausland verkauft , das Finanzamt wollte dann die Mehrwertsteuer für diese Verkäufe erhalten .
Die Frage ist nach meinen jetzigen Verständnis hab ich doch nur die Umsatzsteuer für die ganzen Gebühren von Amazon zu entrichten und nicht auf die ganzen Verkaufserlöse ?
Finanzamt Mitarbeiter war etwas ratlos hat aber trotzdem eine hohe Forderung gestellt und mein Steuerberater ist etwas älter und wusste es auch nicht ganz genau in so einen speziellen Fall.
12 replies
Seller_FJChsitX8Vq0L
Ich würde in Deinem Fall den Steuerberater wechseln und jemanden suchen, der sich sowohl mit Amazon als auch mit Kleinunternehmerregelung auskennt!
Grundsätzlich hast Du Recht: Auf die bisherigen (bis August 2024) Netto-Gebührenrechnungen von Amazon musstest Du 19% USt. aktiv an das Finanzamt abführen.
Sofern Du in all den Jahren unter der Umsatzgrenze warst, musstest Du auf Deine eigenen Umsätze keine USt. abführen. In der Steuererklärung klickt man dafür eben "Kleinunternehmerregelung"
ABER: Im internationalen Raum gelten für Kleinunternehmer grundsätzlich die komplizierten Vorschriften der Regelbesteuerung!! Ich empfehle einen Artikel bei Kleinunternehmer(.de) mit dem Titel "Auslandsgeschäfte". Wenn Du das so googelst, dürfte der Artikel ganz oben erscheinen. Und wenn Du das gelesen hast, dann wirst Du Dir einen neuen Steuerberater suchen.
Seller_3wgjJadjFACP6
Es ist eine Frage des Umsatzes. Außerdem gab es gerade im Jahr 2021 eine Umstellung bei diesem Thema. Seit 1. Juli 2021 gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (B2C).
Unterhalb der Lieferschwelle gelten die Umsätze als Inlandsumsätze, d.h. Du musst als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer darauf abführen. Das gilt jedoch nur, wenn Du die Rechnungen auch entsprechend ausgestellt hast. Wenn Du versehentlich den Amazon Rechnungsservice aktiviert hattest und Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt worden sind, hast Du automatisch zur Regelbesteuerung optiert.
Oberhalb der Lieferschwelle sind die Umsätze im Bestimmungsland zu versteuern, was auch für Kleinunternehmer gilt. Dafür musst Du Dich entweder im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren oder den One-Stop-Shop (OSS) nutzen und die Umsatzsteuer entsprechend abführen.
Bis zum 30. Juni 2021 galten länderspezifische Lieferschwellen, beispielsweise 35.000 € für Österreich.
Seller_yI3dcEIYCtClF
Du hast als Kleinunternehmer einen Steuerberater? Oder erst jetzt und du bist kein KleinU mehr?
Ansonsten ja, alle Umsätze Jan-Juni 2021 auch in das EU Ausland KEINE MwSt
Ab Juli wie flxgblr meint, sieht es anders aus . Ich glaube das war anteilig.... also dann Hälfte der 10.000, 5000 € in das Eu Ausland. Als Kleinunternehmer sollte das nicht der Fall sein, kann aber rein rechnerisch - und bei der Grenzüberschreitung sowieso. Aber an sich vermute ich mal auch hier, keine MwSt!
Nebenfrage,
hattest du damals eine USt-ID ? dass du netto Gebühren hattest? Ohne diese hast du damals schon MwSt auf die Ama-Gebühren bezahlt. Das steht in den Rechnungen drin - die sind alle noch da. Siehe deine Amazon Steuerdokumente
Seller_FJChsitX8Vq0L
Das ist natürlich richtig. Aber Amazon verlangt ja schon länger zwingend eine USt-ID, auch von Kleinunternehmern. Ich weiß zwar nicht genau, seit wann - aber seit dem haben Kleinunternehmer bei Ama die USt-ID und bekommen Nettorechnungen und mussten die USt. selbst abführen.