Amazon belastet uns und den Kunden: 302-9493332-5790765
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Amazon belastet uns und den Kunden: 302-9493332-5790765

Hallo,

wir haben mehrere Fälle dieser Art. Aber 302-9493332-5790765 ist gerade wieder aktuell geworden.

Der Käufer hatte eine Erstattung angefordert, die Amazon in gewohnter Weise durchgewunken hat. Das Besondere an der Sache war allerdings, dass der Käufer auf Helgoland sitzt. Nach einiger Zeit kam also eine E-Mail von dem Käufer, wann wir denn gedenken, ihm die Umsatzsteuer zu erstatten.

Wir waren natürlich zunächst verwundert, warum wir zu der Erstattung nun auch noch Umsatzsteuer zurücküberweisen sollen. Ein Telefonat hat dann folgenden Sachverhalt hervorgetan: Dem Kunden wurde tatsächlich der Betrag erneut belastet. Er hat dies mit entsprechend anonymisierten Kontoauszügen belegen können. Uns wurde laut Umsatzbericht zu der Transaktion allerdings kein Geld erstattet.

Um das Problem mit der Umsatzsteuer aus der Welt zu schaffen, haben wir uns dann darauf verständigt, dass der Käufer uns den schuldigen Betrag gegen Ausstellung einer Netto-Rechnung überweist.

Der Amazon-Verkäuferservice hat hier auch den Kunden am langen Arm verhungern lassen, bis dieser so wütend war, dass er die zweite Zahlung an Amazon zurückgebucht hat.

Gerade kam die Mail, dass Amazon sein Konto gesperrt hat. Der Kunde ist begeistert, und das Eskalationspotential ist entsprechend hoch. Kann sich ein Mod oder jemand anders mit ähnlichen Erfahrungen dazu äußern?

Danke!

Beste Grüße

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Tags:Refunds, Return shipment
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Ich verstehe das nicht ganz - Warum sollt ihr die USt erstatten? Er kauft auf Helgoland doch normallerweise netto ein... Zudem würde ich mich nicht auf Diskussionen mit Kunden darüber einlassen, sondern generell an Amazon verweisen.

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Seller_G1PKKllhFr07V

In der Vergangenheit hatten wir solche Faelle auch immer wieder, gerne von Soldaten im Auslandseinsatz oder Botschaftsangehoerigen (die dann fuer 2 EURO mehrere abgestempelte Export-Dokumente mit >2EUR Porto aus den entferntesten Winkeln der Welt geschickt haben).

Zumindest damals war der rechtliche Stand, dass eine Erstattung der USt. *vor* Aufgabe der Bestellung vereinbart werden musste. Ansonsten ist der Verkaeufer nicht zur Erstattung verpflichtet.

Als Helgoland-Kaeufer (oder auch aus Buesingen) sollte man mit solchen Problemen eigentlich vertraut sein.

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