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Read onlyJetzt sind die Umsatzsteuerrechnungen über Gebühren und Versandkosten ja endlich da.
Allerdings fehlt bei diesen Rechnungen der Leistungszeitraum.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Leistung anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung übereinstimmt.
Bei etwaigen Umsatzsteuerprüfungen wird der Vorsteuererstattungsanspruch seitens der Finanzverwaltung versagt werden.
Bitte prüft eure Rechnung und die Gesetzgebung und eröffnet Fälle bei Amazon.
Ich hab noch keine Rechnung für August. Aber in meinen bisherigen Rechnungen gibt es je eine Spal.te für das Leistungsdatum, das Datum Dienstleistung, den Preis(ohne Ust.) , die USt.% USt. und Gesamtsumme für den Tag. Damit aus meiner Sicht alles gesetzeskonform. Fehlt in der August-Rechnung bei Dir die erste Spal.te?
So sieht das aus! Auf dieser komischen Rechnung ist weder ein Mehrwertsteuersatz noch ein Zeitraum. Es steht in 3 Zeilen das gleiche Datum, und die Summe stimmt bei weitem nicht. Der Kundenservice reagiert wie immer gar nicht darauf. Eigentlich müßte man so etwas der Finanzbehörde melden.
Ich habe nun auch die erste der "neuen" Gebührenrechnungen inkl. USt. erhalten. Alles ist summiert in einem einzigen Posten angegeben und die Tabellenspalte "Datum" fehlt. Ein sonstiger Hinweis auf den Leistungszeitpunkt ist ebenfalls nicht vorhanden. Das ist durchaus problematisch, wie von @Seller_h41LkmwRCGqwH korrekt angemerkt.
Es ist mir unbegreiflich, wie ein Konzern wie Amazon es nicht einmal hinbekommt, rechtskonforme Rechnungen auszustellen.
USt ist bei uns drauf. Leiszungszeitraum fehlt. Die Inkompetenz kennt keine Grenzen.
Den Leistungszeitraum kann man aufgrund des oben angegebenen Schlussdatums allenfalls mutmaßen, aber gesetzeskonform ist das so sicher nicht. Bei mir wird auch nur alles in einer Summe zusammengefasst. Es wird immer abstruser.
Also reicht das Rechnungsdatum (31.08.2024 in unserem Fall) nicht aus? Ich habe bisher für Deutschland nur die Rechnung „Gebühren für Verkaufen bei Amazon“ erhalten. Dort wird mir nur eine Gesamtsumme angezeigt, allerdings ohne Datumsangabe. Ich habe mir die alten Rechnungen angeschaut und festgestellt, dass dort überall eine Spa,lte mit dem Datum vorhanden war.
Würde es nicht vielleicht ausreichen, wenn Amazon eine Datumsspalte mit dem gesamten Zeitraum (01.08.2024–31.08.2024) einfügt? Es scheint, als würden sie jetzt alles zusammenfassen wollen.
Hat denn auch schon jemand die Rechnung über FBA Gebühren erhalten? Wir haben nur die Rechnung über Geühren für Verkaufen auf Amazon - in einer Summe und ohne Leistungsdatum, wie wohl bei allen hier..
Bei uns sind jetzt auch endlich alle Dokumente im Account vorhanden.
Hat sich mal jemand die Gutschriften genauer angeschaut? Auf den Gutschriftsbelegen sind Ursprungsbelege als Quelle aufgeführt, die nicht existieren. Es gibt keine Möglichkeit die Daten abzugleichen und die Gutschrift der richtigen Ursprungsrechnung zuzuordnen.
Kannst du das etwas näher erläutern?
Bei einfacher Buchführung reicht eben die Rechnung mit Datum.
Das reicht vielleicht, um die Rechnung als Betriebsausgabe in Abzug zu bringen. Um die Vorsteuer ziehen zu können, ist meines Wissens aber eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben gemäß UStG notwendig - unabhängig von Unternehmensform und Art der Buchführung.
§ 14 Abs. 4 ist da eindeutig und bietet keinen Interpretationsspielraum. Für Einzelunternehmen gibt es keine Ausnahme. Leistungszeitraum oder Lieferzeitraum sind Pflichtangaben und unabhängig von der Art der Buchführung.
Wer etwas anderes behauptet, nenne mir bitte die Quelle.
Ok dann gibt es da keinen Interpretationsspielraum: den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt. Für mich liest sich das nur bedingt so das es keine Spielraum gibt und wie geschrieben wurde das bei meinem Amt nie beanstandet.
Hat es nur das Amt nicht beanstandet, wenn Du Deine EÜR abgegeben hast oder hat die Steuerprüfung es nicht beanstandet? Letzteres wäre in der Tat verwunderlich.
Hattest du schonmal eine Steuerprüfung, das Amt hat weder Zeit noch Lust sich tausende Rechnungen so im Detail anzuschauen, wie hier befürchtet wird. Drüber hinaus sind das da normale Menschen, wenn die Fragen was das für eine Rechnung sagt man das ist die Amazon Provision für August und es geht weiter. Auf die Idee zu kommen, dass man weil es nicht ganz genau drauf steht es ablehnen muss kommen die da nicht. Schwerpunkt der Prüfungen war bei mir auch immer auf den Bankkonten. Passen angegebene Einnahmen zu denen auf den Bankkonto. Vorsteuer ist kann wenn einmal gezahlt auch schwer beanstandet werden. Umsatzsteuerjahreserklärung wird ja scheinbar auch fast gar nicht geprüft.
Man bekommt leider keine Antworten - @Rachelle_Amazon kannst Du da etwas Bewegung rein bringen ???
Wann kommen denn z,B. die korrigierten Rechnungen ?
Kann man nicht hinbekommen, das Unternehmen hat ja nur 1.500.000 Mitarbeiter.
Auch bei mir fehlt auf der Rechnung für August der Leistungszeitraum.
Ich habe diesbezüglich den VKS kontaktiert und, wie erwartet/gewohnt, schnell eine "kompetente" Antwort erhalten:
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Guten Tag!
Danke, dass Sie Amazon kontaktiert haben und für Ihre Nachricht zu den Rechnungen über die Verkäufergebühren. Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter.
Bitte beachten Sie, dass es bis zum 15. eines jeden Monats dauern kann, bis die Rechnungen für die Verkäufergebühr ausgestellt werden.
Ich kann in Ihrem Account feststellen, dass alle anderen Rechnungen verfügbar sind, aber die des Monats Mai kann bis zum 15. Juni dauern.
Hier finden Sie den direkten Link:
https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/seller-fee-invoices
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🤦♂️Dass es bis zum 15ten dauern kann, schrieben wir doch mehrfach im Forum...