A-Z Antrag für Kundenretoure erhalten, die auf dem Rückweg hängt
Hallo zusammen,
da wir in so einer Geschichte schon einmal leer ausgegangen sind, möchte ich direkt hier ein Thema eröffnen, in der Hoffnung, dieses Mal fair und korrekt von Amazon behandelt zu werden und ggf. Hilfe von Amazon-Mitarbeitern zu erhalten. Folgende Sachlage:
Wir haben einen A-Z-Garantieantrag für eine Bestellung erhalten. Die Kundin verweist darauf, dass sie die Retoure schon Anfang September losgeschickt hat. Sie gibt auch die korrekte Sendungsnummer im Antrag an. Da wir an dem Programm für vorfrankierte Rücksendungen teilnehmen, ist das eine Sendungsnummer, deren Auftraggeber Amazon ist.
Laut Sendungsverlauf wurde die Sendung am 9.9. in eine Packstation eingeliefert, seitdem nicht mehr bewegt. Für mich klare Sachlage: die Kundin hat einen Einlieferbeleg und daher Recht auf Erstattung. In der Haftung bezüglich Transportrisiko ist der Auftraggeber der Sendung, Amazon. Daher muss der Bestellwert aus Amazons Tasche an die Kundin fließen.
Der Normalfall sieht für solche Fälle, wo Retouren verloren gehen, ja den Safe-T-Antrag vor. Der ist aber jetzt ja gesperrt, weil die Kundin A-Z ausgelöst hat. Ich möchte hier daher darum bitten, dass sich ein Amazon-Mitarbeiter des Falls annimmt und sicherstellt, dass dieser Fall weder für uns negativ in die Verkäuferleistung eingeht noch, dass hier Geld an die Kundin aus unserer Kasse genommen wird - das wäre nämlich rechtswidrig, weil wir hier nicht das Transportrisiko haben.
Hatten wir schon mal, da wurde uns für einen 300 Euro Schuh in die Kasse gegriffen, der mit Amazon-Retourenlabel verloren ging. Hätte ich dieses Mal gerne anders und korrekt gelöst.
15 replies
Seller_FJChsitX8Vq0L
Das wird sich hier ganz sicher kein Amazon-Mitarbeiter ansehen und eine Entscheidung treffen, weil hier gar kein Amazon-Mitarbeiter reinschaut. Hier lesen nur Moderatoren mit und die lassen manchmal Fälle prüfen, die durch den VKS unzureichend oder falsch bearbeitet wurden. Sprich: Du musst hier ganz normal über "Hilfe" einen Fall eröffnen und es da genau so schildern. Dann bekommst Du eine Fallnummer und wenn die Bearbeitung eindeutig falsch läuft, kannst Du es hier posten und einen Moderator um Hilfe bitten.
Nach meinem Verständnis stellt Amazon zwar das Label zu Verfügung. Das tut es aber in Deinem Namen und imho müsstest Du den Transportverlust gegenüber DHL geltend machen. Das ist aber nur meine Auffassung und keine rechtlich verbindlich Info. Meines Erachtens ist ein Versandverlust einer Retoure nicht durch Safe-T abgedeckt, jedenfalls finde ich den Punkt "verlorene Retoure" in den
unter dem Punkt "1. Wann kann ich einen SAFE-T-Rückerstattungsantrag stellen?" nicht
Weiteres Problem: Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es als Nachweis lediglich eine bestätigte "Einlieferung" in eine Packstation. Ich mag mich irren, aber hier besteht die Möglichkeit, dass die Kundin das Retourenlabel an der Packstation gescannt hat, das Paket aber in das geöffnete Fach gar nicht reingelegt hat, sondern es leer wieder verschlossen hat. Das würde den "Einlieferbeleg" erklären und auch dass es sich danach nicht bewegt hat. Oder vermerkt DHL im Sendungsverlauf bei leeren Packstation-Boxen, dass die Box leer war?? Keine Ahnung, aber wenn DHL das nicht vermerkt, dann haben wir das Paradebeispiel für eine extrem schwer zu belegende Betrugsmöglichkeit. Das aber nur am Rande.
Seller_B8A16cPRYNPzj
Ich teile deine Auffassung nicht, denn nach meinem Verständnis wird das Label in deinem Namen zur Verfügung gestellt.
Seller_FB4ZBef3j6mpQ
Spannende Geschichte mit sicherem Ausgang.
Entscheidend ist doch nur, ob ein Einlieferungsbeleg an eine Packstation, Rechtlich einen ausreichenden Nachweis erbringt, ob auch tatsächlich die Rücksendung in das Paketfach gelegt worden ist ?
Jeder weiß es, sonst würde es ja noch in der Packstation verweilen. Aber den Kunden bloß nicht der Lüge strafen !
Seller_nSAMYdBCVdcIh
Hast Du schon versucht, über Widerspruch zum A-Z die Sachlage zu erklären? Auch wenn es in dem Sinne kein Widerspruch ist. Aber du solltest bestimmt darauf hinweisen, dass du nicht Auftraggeber der Retoure bist, und daher keine Nachforschung einleiten kannst und auch keinen Wertersatz von DHL bekommst, sondern dass in solchen Fällen der Auftraggeber (amazon?) den Schaden an DHL melden muss und Wertersatz bekommt. Daher stimmst du einer Erstattung von deinem Konto nicht zu. So ähnlich würde ich es formulieren und passende screenshots zum Nachweise gleich mitliefern (Retourenummer zu Bestellnummer und dass dir für diese Nummer die Nachforschung nicht möglich ist)
Seller_ghU8J1F9yOsLG
Guten Tag
Ja, Leider -- keine Prüfung von Amazon auf Richtigkeit der Abgaben. Keine Nachvollziehbarkeit der Prüfung? Blinde KI Vorgaben zum Schaden der Verkäufer.
MG
Seller_UmEGmIahuYzIh
So, hier dann das Ergebnis:
Wir haben einem A-bis-Z-Garantieantrag in Höhe von 340,00 € für die Bestellung xxxxxxxxxxxxxxxxx zugestimmt. Wir haben den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto abgebucht, der Garantieantrag fließt jedoch nicht in Ihre Rate an Bestellmängeln ein.
Warum ist das passiert?
Die A-bis-Z-Garantie schützt Kunden, wenn sie Artikel kaufen, die von Ihnen direkt verkauft und versendet werden. Unsere Garantie umfasst sowohl die pünktliche Lieferung als auch den Zustand der von Ihnen verkauften Artikel. Wenn ein Kunde mit einem dieser Aspekte unzufrieden ist und sich nicht mit Ihnen auf eine Lösung einigen kann, kann er einen Garantieantrag bei uns einreichen. In diesem Fall hat der Kunde aufgrund eines Problems mit den erhaltenen Artikeln einen Garantieantrag gestellt und wir haben festgestellt, dass die Bestellung nicht den Erwartungen entsprochen hat oder dass es ein Problem bei der Rücksendung gab, für das Sie verantwortlich sind.
Ich habe Einspruch eingelegt - könnte sich ein Foren-Mod jetzt bitte des Problems annehmen? Wir sind ganz sicher null komma null für das Problem bei der Rücksendung verantwortlich - das ist DHL, die das Paket verloren haben, und dafür muss der Auftraggeber Wertersatz beantragen. Das ist Amazon für diese Sendungsnummer, nicht wir. Wir haben daher das Geld von Amazon zu kriegen und Amazon muss es sich bei der DHL holen - so wie wir es für alle Sendungen auch tun müssen, die in unserem Auftrag verloren gehen. Da können wir auch niemand anderem in die Kasse für greifen...