Verständnisfrage A-Z Garantieantrag
Hallo liebes Forum,
ich als kleiner Hersteller von ein paar Produkten habe da eine Verständnisfrage zu in meinen Augen ungerechtfertigt genehmigten A-Z Anträgen.
Wir verkaufen ein paar Produkte(Gartenbau), in unseren Anzeigen steht überall in den Bullet Points " aus Kunststoff gefertigt".
Nun haben wir eine Rücksendung aus Frankreich(Amazon.fr) mit dem Grund "ist aus Kunststoff". Wir bieten in der Regel nur unfrankierte Rücksendeetiketten an und haben keine Rücksendeadresse im Inland Frankreich.
Der Kunde hat nun eine A-Z aufgemacht und diese wurde auch genehmigt. Nun hat der Kunde Ware und Geld.
Ist dieser Antrag gerechtfertigt obwohl der Kunde sich nicht ansatzweise die Artikelbeschreibung durchgelesen hat?
Wird dementsprechend absolut jeder Rücksendeantrag mit A-Z automatisch genehmigt und Verkäufer ohne Rücksendeadresse im Inland verlieren immer Geld und Ware?
Und generell, sind wir zu einem vorfrankierten Etikett bei Auslandsrücksendungen verpflichtet wenn wir keine Adresse in dem dementsprechenden Inland für Rücksendungen haben?
Falls dem so sein sollte werden wir den Auslandsverkauf auf Amazon einstellen und uns andere Wege suchen, auf den Umsatz der uns dann verloren geht können wir zum Glück aus freien Stücken verzichten.
Eine kurze Info wäre hilfreich, vielen Dank schon einmal.
Grüße,
Bernd
5 replies
Seller_FJChsitX8Vq0L
Ob der Rücksendegrund "ist aus Kunststoff" gerechtfertigt ist oder nicht, spielt in dem Fall keine Rolle. Der Kunde darf ja auch ohne Angabe von Gründen zurücksenden.
Um es kurz zu machen: Ja, bei Verkauf in einem EU-Land musst Du eine inländische (also in dem Fall französische) Rücksendeadresse bereit stellen oder alternativ in jedem Fall die Rücksendekosten tragen oder eine Gutschrift ohne Rücksendung anbieten. Die Erstattung entspricht in diesem Fall also komplett den Richtlinien von Amazon.