Marken im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff in Deutschland registrieren
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine deutsche Verordnung, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff, Auswirkungen auf Ihre Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de haben.
Die EPR-Verordnung für Einwegkunststoff zielt darauf ab, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern und die Verschmutzung durch Kunststoff zu verringern. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertriebspartner von Einwegkunststoffprodukten, sich an einem System zur Sammlung, Sortierung und zum Recycling dieser Produkte zu beteiligen.
Um weiterhin Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de verkaufen zu können, müssen Sie die EPR-Anforderungen erfüllen und Ihre Registrierungsnummer vor dem 1. Januar 2025 an Amazon übermitteln. Nach diesem Datum werden wir Ihre nicht konformen Angebot deaktivieren.
Was muss ich tun?
- Schritt 1 – Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Hersteller sind, registrieren Sie alle Ihre Marken in jeder Einwegkunststoffkategorie auf der Plattform des Deutschen Umweltbundesamtes für den Einwegkunststofffonds (DIVID), um Ihre Registrierungsnummern zu erhalten. Wenn Sie Einwegprodukte aus Kunststoff per Drop-Shipping versenden oder weiterverkaufen, lassen Sie sich die Registrierungsnummern von Ihrem bzw. Ihren Vorlieferanten geben.
- Schritt 2 – Übermitteln Sie die Registrierungsnummern im Compliance-Portal (wir informieren Sie, sobald das Portal im 3. bis 4. Quartal 2024 online ist).
- Schritt 3 – Melden Sie ab 2025 jedes Jahr die Arten und Mengen von Einweg-Kunststoffprodukten, die Sie in Deutschland verkauft haben, an DIVID und zahlen Sie die entsprechende Abgabe (Umweltgebühr).
Wenn Sie als Hersteller nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie bereits jetzt ein Konto bei DIVID anlegen und einen Bevollmächtigten benennen, der die Anforderungen an Einwegkunststoffe für Sie erfüllt. Ab dem 1. August 2024 können Sie Ihre Marken über DIVID registrieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt auf DIVID zu registrieren, um sicherzustellen, dass Sie Amazon Ihre Konformität nachweisen können, wenn das Compliance-Portal für Einweg-Kunststoffprodukte in Q3–Q4 2024 in Betrieb genommen wird.
Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Einwegkunststoff in Deutschland.
4 replies
Seller_ZBF7fztaPw5oE
Produkte mit Einwegkunststoffen... Was ist gemeint, Produktverpackungen oder das Produkt an sich?
Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Deutschland müssen Sie die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in den folgenden Kategorien einhalten:
- Verpackungen (siehe Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Verpackungen in Deutschland)
- Elektro- und Elektronikgeräte (siehe Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in Deutschland)
- Produkte aus Einwegkunststoff: Ab dem 1. Januar 2025 ist Amazon verpflichtet, zu überprüfen, ob Sie die Bestimmungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Produkte aus Einwegkunststoff in Deutschland einhalten (gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz), und Ihre nicht konformen Angebote zu deaktivieren.
Seller_ZBF7fztaPw5oE
Danke für die schnelle Antwort!
Punkt 1, Verpackungen unterliegen ja seit längerem der EPR.
Ich frage mich, ob ein Produkt das in einer Kunststofftüte verpackt ist - die selbst nicht zum Produkt gehört - neben LUCID auch noch bei DIVID registriert werden muss.
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Gehe doch grundsätzlich vom "schlimmsten" Fall aus und lasse das Jemanden prüfen, der Ahnung davon hat. Wenn es nicht zu 100% in den entsprechenden Grundlagen (oder Amazon Richtlinien) steht, gibt es zu allem "kaufbares Expertenwissen".
Macht mehr Sinn als in Foren oder Facebook-Gruppen die eigene Konkurrenz nach der Meinung zu fragen.