Amazon sperrt mal wieder Produkte (HACCP)
...weil was anderes können die anscheinend nicht.
Es wird ein HACCP Zertifikat für ein Apothekenprodukt verlangt.
Apothekenprodukt hergestellt in einer deutschen Apotheke.
Natürlich können sich solche Manufakturapotheken diese teuere Zertifikate nicht leisten. Die Notwendigkeit besteht darin auch nicht, da es ein deutsches Unternehmen ist und nach Apothekenrichtlinien und Gesetzen arbeitet. Amazon checkt es nicht
Jemand ähnliche Erfahrung gesammelt?
21 replies
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Was ist es für ein Apothekenprodukt? Freiverkäufliches Arzneimittel? Standardzulassung? Standardrezeptur? Lebensmittel? Dürft ihr mit Arzneimitteln handeln?
Egal was, gerade wenn es in der Apotheke hergestellt wird, muss es ja mehr als ausreichend dokumentiert sein. Diese Unterlagen akzeptiert Amazon nicht? Dann habt ihr das Produkt eventuell falsch klassifiziert/kategorisiert.
Viele offen Fragen...
Seller_C8XxwTXrjLw11
Bei Verkauf in der Apotheke vielleicht nicht. Online in jedem Fall - sonst könnte jeder Hinz und Kunz einfach was zusammenmischen und Apotheke drauf schreiben...
Seller_KOMKdmLfomePS
Nicht ganz. Wenn er die Waren aus Apotheken oder lizenzierten Fachhandel bezieht dann nicht. OTC-Ware ist erlaubt, nur für Rx-Ware braucht man eine Apothekenlizenz oder Großhandelserlaubnis.
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Eine Versandhandelserlaubnis benötigst du auch für Freiverkäufliche Arzneimittel/OTC.
Seller_KOMKdmLfomePS
Wenn Apotheken die Ware aber weiter veräußern an einen Wiederverkäufer, dann benötigt der Wiederverkäufer diese eben nicht.
Und ich denke das @iw_Fragen die Waren so bezieht.
Seller_CJjIUGWJZIDbW
Aber wenn der Widerverkäufer (hier @Seller_ZRsExeQwTTEjV) diese Produkte auf Amazon (ist Versandhandel) anbieten möchte, benötigt er seit 2015 eine Eintragung ins Versandhandelsregister "sonstige Händler":
"Im Versandhandels-Register finden Sie Apotheken und sonstige Händler, die offiziell Humanarzneimittel über das Internet vertreiben dürfen. So erhalten Sie mehr Transparenz beim Internethandel mit Arzneimitteln. Aktuelle Übersichten zeigen Ihnen jederzeit, ob auch Ihr Versandhändler enthalten ist. In der EU führt jedes Land ein entsprechendes Register mit den dort ansässigen Arzneimittelhändlern, sodass auch ausländische Händler überprüft werden können. Alle erfassten Händler müssen seit Oktober 2015 auf ihren Webseiten das EU-Sicherheitslogo führen, jeweils mit der Flagge des Landes des Firmensitzes."
Auf Amazon (ist die Webseite) kann dieses EU-Sicherheitslogo hinterlegt und wird beim jeweiligen Produkt / Händlerprofil angezeigt.
Seller_KOMKdmLfomePS
Nachricht die wir mal von der BfArm erhalten haben:
..."vielen Dank für Ihr Interesse am Versandhandels-Register (VHR).
Eine Aufnahme in dieses Register ist nur möglich, wenn ein Unternehmer mit Hauptsitz in Deutschland entweder
- eine Apotheke betreibt, dafür eine behördliche Versandhandelserlaubnis besitzt und einen Webshop für den Internethandel mit Human-Arzneimitteln eingerichtet hat
- oder als sonstiger Einzelhändler freiverkäufliche Human-Arzneimittel an die Öffentlichkeit über das Internet verkaufen möchte.
Bei den über das Internet angebotenen Artikeln muss es sich dabei tatsächlich um Arzneimittel für die Anwendung am Menschen im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz) handeln. Wenn nur ähnliche Artikel (Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Medizin- und Pflegeprodukte) o.a. über Versandhandel verkauft werden sollen, ist eine Registrierung im VHR weder möglich noch erforderlich. Dies ist festgelegt durch die Nutzungsbedingungen für das EU-Sicherheitslogo.
Falls sich Ihr Unternehmen nicht als Einzelhändler, sondern nur als Großhändler betätigt bzw. nur an gewerbliche Kunden liefert, ist eine Registrierung im VHR ebenfalls weder erforderlich noch möglich.
In den beiden o.g. Fällen (Apotheke oder sonstiger Einzelhändler mit freiverkäuflichen Human-Arzneimitteln mit Sitz in Deutschland) ist zunächst eine Anzeige nach § 67 Absatz 8 AMG bei der für den jeweiligen Versandhändler zuständigen Überwachungsbehörde (abhängig vom Ort des Haupt-Firmensitzes) erforderlich"...
Nein, muss er nicht.
Seller_C8XxwTXrjLw11
Ich rechechiere das jetzt nicht. Aber ich gehe stark davon aus, dass Apotheker selbsthergestellte Nahrungsergänungsmittel nicht an Wiederverkäufer abgeben dürfen. (Hab ichzumindest so in Errinerung ) - Aber auch falls ja - Amazon wird hier nicht prüfen können und wird diesen Unterschied nicht machen. Was imo auch richtig ist.
Seller_KOMKdmLfomePS
Falls es sich beim Beitragsersteller tatsächlich um selbsthergestellte Nahrungsergänzungsmittel handeln sollte, dann darf er diese nicht ohne weiteres verkaufen, sonst könnte ja jeder irgendetwas zusammenmischen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelt die bereits geprüft, lizenziert usw. sind und die weiter veräußert werden sollen. Darauf beziehen sich auch meine anderen Postings.
Ansonsten hast du natürlich vollkommen Recht, wenn es sich um individuelle Mischungen etc. handelt geht das natürlich nicht einfach so.
Seller_Nkkbf5OCoiyXU
verschreibungspflichtige und auch nur apothenpflichtige produkte (zulassungs-registrier-nummer) dürfen nur in der apotheke-onlineapotheke verkauft werden
ob du produkte(salben- tinkturen, mischungen, etc ) welche in einer apotheke nach einer speziellen rezeptur hergestellt worden sind, weiterverkaufen darfst- hängt davon ab, wie es deklariert werden muss- produkte- (welche eine pharmakologische . -wirkung haben ,der wirkstoff -die dosierung benannt wird ) sind arzneimittel
frei verkäufliche sogenannte arzeimittel dienen der vorbeugung bei leichten krankheiten, husten leichte schmerzen) , eine einfache hautsalbe oder traubenzucker, teesorten etc sind in der regel keine arzneimittel
kommt also auf die inhaltsstoffe und deren verwendung, wirkung - dosierung an-
Seller_KOMKdmLfomePS
Hast du mal die ASIN vom Problemprodukt.
Dann kann man dir eventuell leichter helfen.
Seller_yyTjjnOhGgZAM
Hallo,
Nahrungsergänzunsmittel unterliegen der Lebensmittelverordnung EU (Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die komplette Lieferkette muss zwingend rückverfolgbar sein ausgegenagen vom Rohstoff bis zur Zubereitung.
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen besonderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln.
Schwieriges Marktumfeld wenn nicht zu 100% Fachwissen besteht.
Ich wünsche Viel Erfolg!
Beste Grüße,