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Read onlyIch verkaufe seit mehr als 15 Jahren antiquarische Bücher und CDs auf amazon, mein Lager umfasst mehr als 10.000 Artikel. Und nun sehe ich in der Verkäuferleistung, dass bei "Compliance mit gesetzlichen Anforderungen" bisher für mehr als 1000 davon entweder "Kontaktdaten der veranwortlichen Person", "Kontaktdaten des Herstellers" oder "Warnhinweise und Sicherheitsinformationen" eingefordert werden, für letztere besteht ein "Remissionsrisiko". Und wie ich gerade sehe, wird die Zahl jede Minute größer, heute Abend bin ich vielleicht bei meinem kompletten Lagerbestand anegkommen. Mal im Ernst: Was soll das? Es geht um gebrauchte Bücher und CDs und nicht um Dinge mit Kabel oder sonstwas Gefährliches/Elektrisches. Ich versteh's nicht.
Dann am besten mal zum Thema GPSR einlesen. EU schreibt vor, amazon (und wir) müssen umsetzen. Aber ist ja nun auch nicht erst seit gestern bekannt...
Es war abzusehen, dass es so kommen wird. Ich gehe davon aus, dass alle Bücher die Amazon selbst angelegt hat bzw. die vom VLB kommen, mit den erforderlichen Daten versehen sind. Alle Titel, die von Marketplace-Verkäufern angelegt wurden, werden es schwer haben hier zu überleben.
Die Lösung wäre (und das wird z.B. bei Ebay vermutlich auch funktionieren), diese Bücher in der Kategorie "Antiquitäten" anzulegen. Antiquitäten sind ja von GPSR ausgenommen. Aber das umzusetzen wird bei Amazon unmöglich sein. Ich persönlich gehe davon aus, dass sehr viele Tausend Artikel aus dem Medienbereich (und vermutlich auch einige andere) spätestens im Dezember aus dem Amazon-Katalog verschwinden werden.
In dem Punkt kann man Amazon keinen Vorwurf machen. GPSR gilt im Prinzip für alle Produktgruppen, bis auf explizit benannte Ausnahmen. Das kannst Du in den einschlägigen GPSR-Informationen nachlesen.
Meine Ansicht spielt hier überhaupt keine Rolle. Ich habe nie behauptet, dass ich die GPSR-Anforderungen für sinnvoll oder umsetzbar halte. Insbesondere für gebrauchte Artikel ist das nahezu unmöglich. Ich versuche lediglich die Auswirkungen auf unser Geschäft abzuschätzen und mich so weit es möglich ist darauf einzustellen. Dabei habe ich das Geschäft mit CDs und LPs für mich bei Amazon bereits gestrichen und für einen Großteil der Bücher sehe ich auch schwarz - aber vielleicht irre ich auch (was ich natürlich hoffe)
Womöglich gibt es für einige Deiner CDs eine Lösung. Wenn Du in der Liste auf "Senden" klickst, kommt ja die von Dir beschriebene Auswahlmöglichkeit. Bei etlichen Artikeln (nicht bei allen!) kannst Du da unten "Nachweis der Produktsicherheit" anklicken. Und da kannst Du anklicken, dass das Produkt "keine Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen enthält".
Dann kommt von Amazon der Hinweis, dass das jetzt innerhalb von 24 Stunden geprüft wird. Mit Glück war es das dann. Mit Pech halt nicht. Ich habs bei einigen Artikeln durchexerziert und kann in 24 Stunden sagen, ob diese noch in der Liste erscheinen.
Das wäre für Deine 10.000 Artikel ein immenser Aufwand. Aber immerhin womöglich eine Lösung. Vielleicht wissen wir morgen mehr
Danke, das hatte ich auch schon gesehen, aber ich hab es nur noch nicht ausprobiert, weil ich mich von dem Schock heute erst mal erholen muss. Ich bin natürlich gespannt, was rauskommt.
So, ich habe heute Nachmittag fleißig gegoogelt und folgenden Text einer RA-Kanzlei zum Thema Gebrauchtwaren gefunden: "Müssen Online-Produktangebote für (gebrauchte) Vintage-Artikel Angaben zum Hersteller enthalten? Ja, an sich müssten auch bei gebrauchten Artikeln und / oder bei sog. Vintage-Artikeln in den jeweiligen Online-Produktangeboten Angaben zum jeweiligen Hersteller gemacht werden. Zwar findet die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) jedenfalls auf sog. Antiquitäten keine Anwendung. Doch handelt es sich tatsächlich bei gebrauchten Artikeln und / oder Vintage-Artikeln nur in den seltensten Fällen um Antiquitäten in diesem Sinne, so dass die Anwendbarkeit der EU-Produktsicherheitsverordnung nicht bereits deshalb auf solche Produkte ausgeschlossen wäre. Allerdings wird die EU-Produktsicherheitsverordnung ab 13. Dezember 2024 nur für solche Produkte gelten, die ab diesem Datum in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden. Wir verstehen diese Vorschrift so, dass jedenfalls Produkte, die bereits bis einschließlich 12. Dezember 2024 in der EU erstmalig in Verkehr gebracht worden sind, auch nach diesem Datum ohne Beachtung der GPSR-Kennzeichnungspflichten angeboten und verkauft werden dürfen." Die große Frage wird sein, ob sich amazon dem anschließt, oder ob ohne Unterschiede Kahlschlag betrieben wird.
Hier der komplette betreffende Passus von IT Recht. Insbesondere der allerletzte Absatz lässt wieder viel Platz für Interpretationen.
Dürfen Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf den EU-Markt kamen, dann noch verkauft werden?
Produkte, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in die EU (legalerweise) eingeführt worden sind und etwa bei Händlern eingelagert sind, dürfen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch noch nach dem 13. Dezember 2024 verkauft und geliefert werden, selbst wenn deren Kennzeichnung auf dem Produkt nicht den Vorgaben der GPSR entspricht.
Nach Art. 51 GPSR dürfen EU-Mitgliedstaaten das Bereitstellen von Produkten auf dem EU-Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fallen, nicht behindern, wenn die Produkte mit dieser Richtlinie konform sind und bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.
Dies ist wohl so zu verstehen, dass Produkte bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen somit auch nach dem 13. Dezember 2024 an Kunden abgegeben werden dürfen, selbst wenn deren Kennzeichnung auf dem Produkt, auf der Produktverpackung oder ggf. in der Begleitunterlage nicht den neuen Vorgaben der GPSR entspricht:
das Produkt fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (der Vorläufer-Regelung zur GPSR, die in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz = ProdSG umgesetzt ist)
es besteht (vollständige) Konformität des Produkts mit den Vorgaben dieser Richtlinie 2001/95/EG (also dem ProdSG)
das Produkt ist bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden.
Müssen für Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 angeboten werden, die GPSR-Pflichtangaben - nachträglich - in die Produktangebote aufgenommen werden?
In jedem Fall müssen noch bis zum 13. Dezember 2024 - dem Geltungsbeginn der GPSR - keine GPSR-Pflichtangaben gemäß Art. 19 GPSR in die einzelnen Produktangebote aufgenommen und dort veröffentlicht werden.
Frühester Zeitpunkt, diese GPSR-Pflichtangaben tatsächlich für die Besucher des Webshops öffentlich einsehbar machen zu müssen, ist der 13. Dezember 2024. Umgekehrt besteht aber natürlich kein Verbot zur frühzeitigen Umstellung, d.h. Händler dürfen bereits heute oder in den nächsten Wochen und Monaten ihr komplettes Produktsortiment einheitlich auf die GPSR-Pflichtangaben umstellen.
Ob auch für solche Produkte, die bereits vor dem 12. Dezember 2024 in einem Webshop in der EU angeboten werden, die GPSR-Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR nachträglich in die bereits vorhandenen Produktangebote aufgenommen, d.h. dort nachgetragen werden müssen, oder ob die Produktangebote bis auf Weiteres auch über dieses Datum hinaus unverändert aufrechterhalten werden dürfen, ist leider nicht ausdrücklich bzw. eindeutig in der GPSR geregelt.
Amazon scheint das für sich ja schon mal dahingehend entschieden zu haben, indem es von allen auf der Plattform angebotenen Artikeln die entsprechenden Nachweise einfordert. Ich hatte heute Früh kurz mit dem Gedanken gespielt, meine 10.000 Artikel künftig auf der Bucht anzubieten, aber allein die Gebühren dort haben mich massiv abgeschreckt. Zumindest für meine Bücher erwäge ich zukünftig eine Listung auf ZVAB. Dort scheint das Thema GPSR - noch - keine Rolle zu spielen. Wobei ZVAB zu Abebooks gehört, welches wiederum amazon gehört. Ich werde diese Profi-Bücherplattform mal kontaktieren, wie es dort um die Handhabung von GPSR bestellt ist.
Ich habe jahrelang auf ZVAB verkauft, auch bevor die zu Amazon gehörten. Vor 3 Jahren habe ich dort aufgehört, weil ich seitdem peu à peu reduziere.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass ZVAB bzgl. Regularien, Verschriften und bürokratischem Aufwand im Vergliche zu Amazon paradiesisch ist. Ich kann es tatsächlich nur empfehlen. Allerdings lohnt es sich wirklich nur für antiquarische Bücher, je seltener und teuerer umso besser. Die Plattform ist bei wirklichen Sammlerstücken auch im Ausland bis hin zu den USA bekannt und beliebt. Wie die jetzt GPSR handhaben kann ich natürlich nicht sagen.
Was die Bucht angeht, verkaufe ich auch da den selben Bestand an Büchern wie bei Amazon. Dazu Sammlerspielzeug, was ich nur in der Buch anbiete. Aus meiner Sicht lohnt sich auch die Bucht. Zumindest im Bereich der antiquarischen Sammlerstücke habe ich da gute Erfahrungen gemacht. Bei Amazon gehen neuere Bücher bzw. modernes Antiquariat (also mit ISBN) besser - Bücher ohne ISBN sind m.E. bei Ebay besser aufgehoben. Man kann ja mit dem Basisshop anfangen und testen - dafür kann man kostenlos 400 Artikel pro Monat listen. Besonders interessant ist dort, dass Du "Beobachtern" eines Angebots konkret einen Preisvorschlag unterbreiten kannst. Da ist zumindest bei mir ein echter Mehrwert.
Bei CDs und LP kann ich auch Discogs empfehlen. Ist günstig, international anerkannt undunterliegt fast keinen Regulierungen. Ich wünsch Dir viel Erfolg, wo auch immer Du landest.
PS: Falls Du Interesse an meinem Restbestand von 900 Büchern (die meisten eingeschweisst) haben solltest, schick ich Dir gerne eine Mail mit Link zum Bestand. Kaffee in München gibts gratis dazu 😉
Ja, Discogs hatte ich auch schon im Blick, hab mich aber noch nicht mit den Gepflogenheiten dort auseinandergesetzt. Ich hab auch keine Erfahrungswerte, wie bekannt / verbreitet diese Plattform ist. Die Freaks kennen das ziemlich sicher, aber der Durchschnittskäufer wohl eher weniger?! Bei mir hat heute das Hinaufzählen der zu bearbeitenden Listings bei 2462 (von ca. 15.000) gestoppt - was auch immer das heißen mag. Du bist in München?
Ich hab mal eine Mail von Trudering nach Guiching geschickt 😉
Das betrifft nicht nur Bücher oder CD´s sondern alle Artikel. Bei uns jede Produktgruppe und wir verkaufen kein einziges Produkt welches ein Sichehreitshinweis benötigt und bei uns sind es über 170.000 Artikel. Zwar sind erst über 500 Artikel betroffen, aber alle aus allen Kategorien. Also werden wir bei allen Artikeln bestätigen müssen, das kein Sicherheits Hinweis von nöten ist. Aber was ich mich Fragen, denn wir haben die letzten Tagen einige neue Artikel gelsistet, warum man dies nicht schon beim Anlegen bestätigen kann mit einem Häkchen oder so.
Da haben wir was gemeinsam - und den Text hab ich auch gefunden. Irgendwo im Nachstz bei IT Recht stand noch der Hinweis "sofern diese die Richtlinie 2001/95/EG" erfüllen - da hab ich mich dann aber ausgeklinkt.
Ich sehe es zwar ähnlich wie Du, halte mich mit einer Auslegung aber zurück, weil ich nicht tief genug drin stecke. Aber ich befürchte, dass Amazon diesen Passus nicht so auslegen wird wie wir es uns vorstellen.
Hi all, same problem here almost over 500+ products have the same issue. Has anyone come up with a solution. This is scary IMO
danke an die EU und allen die uns das Leben zur Hölle machen