Genaues Vorgehen: Marke nutzen die auf Schwesterunternehmen bei DPMA registriert ist
Hallo zusammen,
wir würden gerne eine Wortmarke als Verkäufer nutzen. Diese Marke ist allerdings über das Schwesterunternehmen bei der DPMA registriert. Da hier im Forum immer wieder zu lesen ist, dass Markenregistrierungen abgelehnt werden, würden wir gerne von Anfang an alles richtig machen. Deshalb wären wir für Euren Support zu folgenden Fragen sehr dankbar:
1. Ist es überhaupt möglich eine Marke zu nutzen, die nicht auf das eigene (Verkäufer-)Unternehmen registriert sind?
2. Wie sieht hier der genaue Ablauf/Prozess aus. Nehmen wir an: Die Marke ist auf Unterhmen A registriert und Unternehmen B möchte hier Produkte mit dieser Marke vertreiben. Muss Unternehmen A erstmal einen eigenen Brand Registry Account anlegen und dann die Marke für Unternehmen B "freigeben" (Brand affiliate)? Ich werde aus den vorliegenden Infos leider nicht komplett schlau und würde mich über Euren Support sehr freuen.
Beste Grüße und vielen Dank,
Michael
2 replies
Seller_gX1r7HAdIW0i5
Moin,
genau das ist der Weg. Der Markeninhaber registriert die Marke und kann dann "Benutzer zu Ihrer Marke einladen" klicken und euch als Administrator, Rechteinhaber oder Eingetragenen Vertreter anlegen.
Ihr könntet auch probieren, mit einer Vollmacht die Marke selbst anzulegen. Aber alles was irgendwie "out of the Box" Denken von amazon verlangt halte ich immer für eine schlechte Idee.
LG, M.
Rachelle_Amazon
Hi @Seller_tRC95e5cGbPAD,
der sichere Weg ist natürlich der bei dem die Antragstellende Person die gleiche ist wie die die beim DPMA die Marke registriert hat. Dazu hat @Seller_gX1r7HAdIW0i5 schon ziemlich gut erklärt wie das geht. Dazu findest du in der Brand Registry Hilfe denke ich alles was du brauchst.
Interessant fand ich aber deine 1. Frage bezüglich der Möglichkeit ob die Person die die Marke beim DPMA registriert einer anderen Person / Unternehmen die Registrierung per Brand Registry erlauben kann. Ich habe mich mit jemandem von der Brand Registry unterhalten. Tatsächlich scheint das schwierig zu sein, allerdings spräche nichts dagegen es zu versuchen. Da es sich um ein sehr rechtliches Thema handelt, wollte man sich da nicht festlegen ohne die entsprechende Dokumentation zu sehen.
Wenn das schonmal jemand probiert hat wäre es super wenn sich die Person einmal melden könnte und ein paar Erfahrungen teilt.
Lieben Dank!
Rachelle