Amazon Einnahmen in Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Seller_yhLaH4Gls5XZp

Amazon Einnahmen in Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo in die Runde,

ich bin am Verzweifeln mit meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und wäre SEHR DANKBAR für hilfreichen Rat!

Ich wende die Kleinunternehmerreglung an und muss meine Amazon Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Elster) eintragen. Aber in welcher Zeile muss ich sie eintragen?

Ich fülle das Formular zum ersten Mal aus und freue mich, wenn jemand damit Erfahrung hat und weiterhelfen kann!

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Tags:Returns
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Seller_dKGV7iFkpPRAH

Ich empfehle dir, dich an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Die Sachbearbeiter sind i.d.R. sehr hilfsbereit.

Da du neben der Kleinunternehmerregelung auf Amazon auch die USt.ID haben musst, ist auch das korrekte Eingeben der Amazon Ausgaben nicht ganz ohne!

Die Kleinunternehmerregelung gilt außerdem auch nur innerhalb Deutschlands, nicht für Verkäufe im EU-Ausland.

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Seller_XdiqWzr3suBXk

Auch wenn du quasi nur eine EÜR machen musst, empfehle ich dir die Verwendung einer Buchhaltungssoftware. Dort kannst du nach Eingabe deiner einzelnen Geschäftsfälle auch eine Vorsteueranmeldung erstellen. Das dann quasi fast automatisch.
Bei einer Prüfung muss ja auch die Buchhaltung, also jeder Geschäftsfall, prüfbar sein.

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Seller_yhLaH4Gls5XZp

Danke euch allen für euren Input! Google habe ich natürlich bis zur Erschöpfung ausgefragt. Ich habe mich heute getraut das Finanzamt anzurufen und die Sachbearbeiterin hat tatsächlich geholfen, auch wenn sie selbst ihre Kollegen um Hilfe fragen musste :slight_smile: denn so einfach ist es eben doch nicht!

Falls jemand irgendwann diesen Thread aufsucht, mir hat die Dame geraten das ganze unter “Lieferungen sonstiger Leistungen” einzutragen. Werde das jetzt so versuchen!

Den Tipp mit der Buchhaltungssoftware werde nach diesem Hickhack beherzigen!!

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Seller_FSOs2jxpsmmhK

nein, machen Sie nicht, sonst müssten Sie Das hier

NICHT machen.

Sie haben damit auf die “Kleinunternehmerregelung” verzichtet, und werden damit Regelbesteuert, mit allen Rechten und Pflichten.

Vieleicht rufen Sie ja nocheinmal ihr Finanzamt an, und fragen, ob die überhaupt eine Steuervoranmeldung von Ihnen erwarten. Wenn Sie beim Finanzamt auf “Kleinunternehmer” optiert haben, brauchen Sie keine Steuervoranmeldung zu machen, die braucht niemand.

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Seller_XJV8qz8ct9Tja

Die meisten Finanzämter hatten bei Elster-Einführung telefonische Beratungsstellen dafür. Manche existieren noch; ob bei Dir auch, weiß ich natürlich nicht. Wenn, dann könntest du ggf. dort nachfragen, was die ‘Zeilen’ angeht und oft bekommt man dort noch Hinweise über die eigentliche Frage hinaus bzw. wohin man sich wenden könnte.
Die Leute dort sind in der Regel dankbar, als Helfer-innen betrachtet zu werden anstatt als ‘Steuereintreiber-innen’ und entsprechend hilfreich.
(@Amy: dort - oder bei den ‘eigenen’ Sachbearbeiter-innen - persönlich vorbeizuschauen, scheint mir eher keine gute Idee; falls die Zuständigen überhaupt Publikumsverkehr akzeptieren. Und die Abteilungen mit öffentlicher Sprechstunde - z.B. ‘Zimmer 100’ - sind mglw. nicht kompetent genug.)
Hier noch der Link eines informativen alten Threads zur ‘Kleinunternehmer-innen’-Problematik auf Amazon:

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Seller_YNUl8lKQRZdPM

Wie immer, sich einen Steuerberater suchen, sich einmal beraten lassen…
So wie man sich einen PC oder Drucker halt mal kauft.
Man rennt nicht jedes mal zum Nachbarn um was aus zu drucken.
Der kostet ja bei dieser Konstalation nicht die Welt.

Vor 25 Jahren hatte ich mal nebenberuflich auch ein Kleingewerbe und dieses mit Steuerberater gegründet.
Such dir einen kleinen, wo du auch mal per Whattsapp auf den kurzen Weg was klären kannst.

Sicherlich ist dir so schon garnicht bewusst, das du schon ab Tag 1 deinen vorhandenen Bürostuhl, deinen Schreibstisch etc etc. absetzen kannst. Bringst du ja mit in die Firma.
Pauschalen für Porto und Telefon, auch ohne Belege und so weiter und so weiter.
Das sind so Kniffe, die du dann gleich mal lernst.

Ich persönlich denke, das er dir auch gleich Kleinunternehmer ausreden wird, wie sagte meiner vor 25 Jahren, Kleinunternehmer Regel machen nur Nagelstudios, also alles wo der Arbeitslohn vorrangig auf dem Beleg steht.

Ich hatte damals schon die Steuerliche Empfangsvollmacht dem Steuerberater gegeben, somit gingen alle Finanzamt Briefe gleich zu Ihm. Hab dann nur Kopien ab und an mal bekommen, geprüft ok und so. Sicherlich zu beginn auch nicht schlecht.

Der Aufwand zwischen Kleinunternehmer Reglung und GbR etc. ist jetzt auch nicht mehr wirklich verschieden vom Aufwand.

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