Varianten-Attribut "Size" beinhaltet Grundpreisangabe

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Varianten-Attribut "Size" beinhaltet Grundpreisangabe

Guten Tag,

als die Einstellung der Grundpreisangabe verpflichtend wurde, veränderten sich die angezeigten Werte für das Attribut "Size" unserer Variantenfamilie, zum Beispiel wie bei Variante B0B2WPRBKK automatisch:

img

Aus diesem Grund konnten wir das Variantenset "SizeName" nicht weiter verwenden. Die Variantenfamilie ist "auseinandergefallen" und lies sich nicht zusammenführen, weil das Attribut "Size" für die meisten Varianten wie oben dargestellt hinterlegt wurde und die Varianten somit ein identisches Attribut haben. Aus diesem Grund haben wir uns damals entschieden das Variantenset "StyleName" zu verwenden. Das hat soweit ganz gut funktioniert, jedoch wird dieses Variantenset anscheinend nicht mehr unterstützt. Zumindest werden mir die Varianten so in der mobilen Ansicht schon nicht mehr dargestellt.

Ich habe mich nun noch einmal mit der Thematik befasst und den Verkäuferservice kontaktiert. Hier bekam ich den Hinweis, dass, ich zitiere:

"Bitte beachten Sie, dass das Größenattribut in einigen Fällen von den für die folgenden Attribute übermittelten Werten betroffen ist: unit_count, unit_count_type, number_of_items

Wir bitten Sie daher, die Werte der oben genannten Attribute („unit_count“ und „number_of_items“) gemäß Ihren vorgeschlagenen Werten (für das Größenattribut) zu aktualisieren. Und um 48 Stunden zu warten, bis die Änderungen wirksam werden."

Also ist es anscheinend so, dass hier die Grundpreisangabe "1 Stück (1er Pack)" in das Attribut "Size" gepackt wird. Was an dieser Stelle gar nicht korrekt ist, da es sich um Schaumstoffplatten in verschiedenen Größen handelt. Die Angabe über den Grundpreis ist ja nun aber verpflichtend, also müssen wir diese Angabe von 1 Stück je Pack mit hochladen.

Wir haben diese Varianten auch später noch weiter ergänzt. Bei den "neuen" Varianten sind alle Attribute auch korrekt hinterlegt. Es betrifft lediglich die "älteren" Varianten, bei denen anscheinend durch einen Algorithmus einmal eine automatische Änderung durchgeführt wurde.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt oder eine Lösung parat?

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Tags:Add a product, Listings, SKU, detail page
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Seller_C8XxwTXrjLw11

Eine Grundpreisangabe in Stück gibt es nicht. Bei den Platten wären es qcm oder qm. Das geht über unit_count (da zB 0,25 und bei unit_count_type dann Quadratmeter) - number_of_items gibt die Stückzahl an in einem Angebot - bei dri also die 1. - dann wird er GP korrekt berechnet als Flächemass. Bei SIZE kannst du frei wählen was du als Attribut setzt, zB XL - XXL etc. und dieses für die Variantenbildung verwenden.

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Seller_0RFk7ZwjCocvD
Die Angabe über den Grundpreis ist ja nun aber verpflichtend, also müssen wir diese Angabe von 1 Stück je Pack mit hochladen.
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Seller_EI5BgXX7Xk6i1

Grundpreis/Stück als Angabe - ja es gibt die Paul,, hatten wir schon gehabt

Du kannst dein Problem nur lösen in dem du für jede einzelne ASIN VS kontaktierst um um Änderung der Größe bittest.

Unit Count ist Stück bei dir und Number of Items ist Anzahl der Artikeln.

Beispiel: T shirts XXL .. Unit Count ist 5 (du verkäufst 5 Stück auf einmal), Number of items ist 5, Size ist XXL

T Sirts XL - das gleiche Spiel Unit count ist 5 , Size ist XL

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Seller_0RFk7ZwjCocvD

Das habe ich schon befürchtet, ich versuche es gerade vom VKS je einzelner ASIN ändern zu lassen ...

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Nein - gibt es laut gesetz nicht und ist auch abmahnbar bei grundpreispflichtigen Artikeln... Bei T-Shirts gibt es keinen Gp. Er bei Platten muss Quadratflächenmass angeben.

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Seller_EI5BgXX7Xk6i1

Grundpreis/Stück als Angabe - ja es gibt die Paul,, hatten wir schon gehabt

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Das schreibt die IT Kanlei dazu - der Artikel ist da umfangreicher - ich empfehle dir dich einzulesen:

"Es gibt grundsätzlich keinen Grundpreis bezogen auf die Einheit „Stück“

Viele Händler denken, sie müssten auch einen Grundpreis bezogen auf ein Stück angeben, wenn Sie ein Mehrzahl von Waren zu einem Preis anbieten.

Wird etwa eine Schachtel mit 100 Nägeln angeboten, gibt es gerade keine Pflicht anzugeben, was ein Nagel kostet. Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Grundpreis bezogen auf die Stückzahl.

Insbesondere kann mit der Angabe des Preises pro Stück gerade keine für das Produkt bestehende Grundpreisangabepflicht erfüllt werden. Wer also z.B. eine Schachtel mit 80 Stück Kapseln eines Nahrungsergänzungsmittels anbietet, der muss den Grundpreis nach Gewicht angeben, also z.B. „287,00 Euro / KG“. Die Grundpreisangabe kann nicht durch die Angabe des Preises je Kapsel (z.B. „1,45 Euro / Kapsel“).

Merke: Weder verlangt das Gesetz bei nach Stücken angebotenen Waren die Angabe des Stückpreises, noch kann durch die Angabe des Stückpreises einer bestehenden Grundpreisangabepflicht genüge getan werden!"

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Seller_EI5BgXX7Xk6i1

Grundpreisangabe: Für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich zum Endpreis der Grundpreis angegeben werden (z.B. Preis pro Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter). Bei stückweise angebotenen Waren ist dies nicht erforderlich, solange der Preis pro Stück angegeben wird.

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Du mißverstehst das :D Lies dich mal ein...

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Seller_EI5BgXX7Xk6i1
Quadratmeter). Bei stückweise angebotenen Waren ist dies nicht erforderlich, solange der Preis pro Stück angegeben wird.
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