Brand registry und Error 8572

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Seller_RA1Jw9crgfYqg

Brand registry und Error 8572

Hallo erstmal,

dies ist unser Post hier im Forum. Wir verlieren langsam unseren Verstand, aber nach erster Recherche ist das wohl der Standardzustand.

Freut mich, danke fürs Lesen erstmal. Jedenfalls unsere Brandregistration wurde, warum auch immer abgelehnt. Wir haben ein bestehendes Patent und haben unsere Kleiderlinie bisher auch anderweitig im E-Commerce vertrieben. Dann haben wir eine zweite Produktlinie gelaunched, die uns den Error 8572 aufwirft.

Es scheint so als ob der Error 8572 aufkommt, da wir noch kein Brand Registration bei Amazon haben, bedenke bitte, dass wir das GS1 Zertifikat für den Error 8572 eingesendet haben.

Da kommt noch ein weiteres Problem dazu, wenn wir Fälle öffnen, kriegen wir meistens von der Merch05 Mail eine Antwort, auf die wir nicht antworten, können da es dann heiß der Mail-Adresse kann man nicht schreiben? Nur damit die Mail uns dann einen halben Tag später schreibt, dass weil wir nicht geantwortet haben, das Ticket geschlossen wird.

Ein anderes Mal als es um die Brand Registrierung ging hat sich bei uns die Abteilung für US-Patent/Brandbereich gemeldet und uns Tipps gegeben bzw Sachen genannt auf die wir achten sollten, die aber auf das amerikanische Patentamt bezogen waren. Als wir auf diese Mail antworteten, hatten wir dasselbe Problem und unsere Antwort ging nicht durch und das Ticket wurde geschlossen...

Alles an allem sehr lustig hier bei Amazon, ich liebe konstante Weltuntergangsstimmung. Wäre lieb, wenn ihr Tipps hättet. Bisher scheint die Lösung, die ich herausgelesen habe, einfach es sehr oft zu versuchen, die Tickets ständig zu variieren und zu verbessern und einfach nicht den Glauben zu verlieren.

Danke im Voraus

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Tags:Brand Registry, Brand Stores, IP Accelerator, Storefront
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Rachelle_Amazon

Hi @Seller_RA1Jw9crgfYqg,

willkommen im Forum!

Zu ersteinmal könnt ihr auf die Fälle im Fallprotokoll antworten. Es ist nicht unüblich, dass ausgehende E-Mails auch zu Supportfällen keine eingehende Mailbox haben.

Es gibt zwei Arten von Freischaltungen. Einmal die "richtige" Brand Registry und einmal die Freischaltung zum Verkauf unter einer Marke. Es ist möglich, bei nicht-GTIN befreiten Produkten eine Marke im Listing anzugeben, die nicht Teil der Brand Registry ist. Ihr habt bereits verstanden, dass ihr den 2. Weg gewählt habt und ihr habt auch verstanden, dass das GS1 Zertifikat dementsprechend mit dem Antrag eingereicht werden muss.

Sowohl bei der Freischaltung zum Verkauf als auch bei der "großen" Brand Registry Registrierung müssen aber Produktbilder eingereicht werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ich entnehme aus den Fällen die ich gefunde habe, dass ihr da gebeten worden seid nochmal nachzubessern.

Ihr findet die Anforderungen hier unter "Anforderungen an Produktbilder".

Beste Grüße

Rachelle

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